Logbuch

FÜRSORGEPFLICHT.

Wenn ich der König von Deutschland wär, trällert es aus dem Radio. Solche Machtwünsche liegen mir fern. Ich will nicht mal Kanzler werden. Das wollen wenige, die die Bürde des Amtes kennen.

Wenn ich der Chef der Süddeutschen Zeitung wär, sprich gewesen wär, bevor das Blatt ins Bergfreie fiel, dann hätte ich mich auf meine Fürsorgepflichten besonnen. Wenn Chef sein Arbeitgeber meint, dann hat man seine Mitarbeiter nicht nur zu fordern, sondern manchmal auch vor sich selbst zu schützen. Das gilt für alle, also die Redaktion, vor allem aber einzelne.

Wenn Chef sein Vorstand heißt, dann hat man das anvertraute Wirtschaftsgut zu schützen; dazu gehört auch die Reputation. Insbesondere wenn die Reputation das eigentliche Geschäftsmodell darstellt. Man setzt sein Blatt nicht durch gedrechselte Halbwahrheiten dem stillen Spott aus.

Wenn Chef sein Vorbild meint, dann ist man bei schlechtem Wetter und unter Beschuss als Kugelfang gefordert. Man stellt sich vor seine Leute und die Mission. Verzagte Feigheit adelt den Feldherrn nicht.

Mehr habe ich nicht anzumerken. Ich bin kein Insider und habe nun wahrlich niemanden zu tadeln. Wenn das alles aber am Ende nicht gelingt, warum auch immer, würde ich nicht mehr Chef sein wollen. Tschö mit öh!

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PUBLIC RELATIONS.

Dem Medienrechtsanwalt Christian Schertz widmete die ARD ein umfängliches Porträt, das ihn als Anwalt juristisch wie moralisch in hohem Ton würdigt. Nicht nur Kanzlei-Werbung, geradezu eine Hagiographie. Ich gönne ihm das, Neid ist mir nicht gegeben. Oft schafft er tatsächlich Recht.

Schertz wird weitgehend gerühmt. Seine Briefe seien gefürchtet, noch mehr aber ginge Wirkung von den Dingen aus, die er im Verborgenen tue. Und er stehe auf der Seite des Guten; manchmal wählt er selbst, was das Böse ist, gegen das er dann auch als Informant wirke. Ein Loblied mit einer solchen Emphase, dass man staunt, was im Öffentlich-Rechtlichen alles möglich ist.

Ich sage dazu nichts. Weil ich zu nah dran bin. Ich habe andere Kanzleien des Presserechts kennengelernt und schätze andere Anwälte dieser Disziplin; einem schulde ich sogar was. Erwähnenswert wäre allenfalls der Januskopf des Redaktionsleiters der ZEIT, der sich auch hier als Warner und Wahrer zu inszenieren weiß, während es Thema ist, dass der Anwalt sein Kampagnengehilfe war. Auch das werde ich nicht durch Tadel ehren.

Erwähnenswert erscheint mir, dass in diesem Stück Rechtsanwälte wie Redakteure mit der größten Selbstverständlichkeit als PR-Manager agieren. Sie sind es, sie tun es, aber sie sagen es nicht. Es macht sich süß und ehrenvoll PR, wenn eine Robe am Haken hängt oder eine Haltung. Asinus asino pulcher.

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TAUBENSCHISS.

Zu Pfingsten feiert man, wenn gebildet, Völkerverständigung; und das ist mehr als Dolmetschen. Für die christlichen Seelen unter uns, die noch bibelfest sind, ist das das Ausgießen des Heiligen Geistes in der Urkirche fünfzig Tage nach Ostern mittels Taube. Versteht kein Mensch. Die Urgemeinde findet zusammen; man versteht einander, obwohl man ganz unterschiedlicher Muttersprache war. Der Grieche nennt das XENOGLOSSIE. Der Gläubige spricht nicht, es spricht aus ihm und alle verstehen es. Eigentlich ist es die initiale Indoktrination.

Während ich in meinem Katechumenenwissen um die Taube krame, sehe ich im Fernsehen Bilder von diesen Demos mit Palästinaflaggen und den notorischen Tüchern. Eine arabisch anmutende junge Frau mit Pallituch hält ein Plakat hoch, auf dem das Wort WERTEDIKTATUR steht. Das ist so dumm nicht. Unsere Rechtsordnung, die Verfassung also, beruht auf einem absolut gesetzten WERT, der allerdings wirklich schwammig ist, auf einem unbestimmten Rechtsbegriff: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Dazu fehlt auch dem Kalifen das Recht.

Die Annahme von unveräußerlichen Menschenrechten ist die politische Taube der Moderne, der Heilige Geist der Verfassung. Steht zuerst 1776 in der Unabhängigkeitserklärung der abtrünnigen Kolonien Amerikas und vor 75 Jahren dann wieder im deutschen Grundgesetz. Der Geist dieser Moderne beruht auf einer Hypothese; das muss man einräumen. Die Annahme ist das Selbstbestimmungsrecht des Menschen. Diese Würde zu achten und zu schützen, das ist die Aufgabe aller staatlichen Gewalt. Weil das so gesetzt wird, bin ich bereit, es eine WERTEDIKTATUR zu nennen. Ja, daran kommt man nicht vorbei, wenn man hier bleiben will.

Würde also. Für alle? Auch für Frauen? Auch für Ungläubige? Auch für Gestrauchelte? Auch für Juden? Oder Hongkong-Chinesen? Und unveräußerlich? Das kann der Fremde also nicht durch seine eigene Würdelosigkeit verwirken? Nicht mal der Feind? Eine ziemliche Zumutung, die Taube zu Pfingsten.

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Bomben-Boni und Mindestlohn – zwei Seiten einer Medaille

Man kann dem deutschen Volk einiges zumuten, auch wenn es um Geld geht. Eine saftige Mehrwertsteuererhöhung, das winkt der Wahlbürger durch. Ein gebrochenes Wahlversprechen zu Steuersenkungen, was soll’s ?

Wenn aber der Sozialneid angestachelt wird, dann ist Schluss mit lustig. Die Gerechtigkeitsdebatte wird grimmig, wenn es um die Boni der Banker geht. Im Englischen nennt man sie „fat cats“, die überfütterten Katzen, die sich selbst üppig bedienen. Der britische Finanzminister versucht sich gerade in einem Taschenspielertrick, mit dem er die Boni wegzusteuern glaubt. Dem Volkszorn soll in allen europäischen Ländern Tribut gezollt werden.

Dabei feiert ein kommunistisches Argument Urstände: das Gehalt der Spitzenmanager dürfe nur mit einem bestimmten Faktor dem der einfachen Arbeiter und Angestellten entsprechen.

Der Umverteilungswahn wird ökonomisch nicht sinnvoller, wenn er sich als Herz-Jesu-Marxismus verbrämt oder im Gewerkschaftsjargon daherkommt. Er ist im Kern Unsinn.

Da wir aber eine Gerechtigkeitsfrage behandeln, beginnen wir am anderen Ende der Einkommensskala. Gerade in einer Marktwirtschaft, die einen freien Arbeitsmarkt bemüht, muss der Staat darauf achten, dass die Ware Arbeit nicht so billig wird, dass die Menschenwürde berührt ist.

Man muss von seiner Hände Arbeit anständig leben können. Zu den Rahmenbedingungen, die der Staat dem Markt setzen darf, gehört, dass wir keinen Pauperismus institutionalisieren wollen. Von einem Vollzeitjob muss man zur Not bescheiden, aber immer anständig leben können und nicht von dreien, die alle obszön niedrig honoriert werden.

Man liest von Ländern, in denen den Arbeitskräften in der Gastronomie Duschräume angeboten werden, die sie vor Arbeitsbeginn nutzen können, weil sie unter Brücken schlafen.

Es gibt ganz klare Grenzen: Wenn eine Arbeit nicht mehr Sesshaftigkeit finanziert, ist dieser Hungerlohn nicht hinzunehmen. Das Gebot der Menschenwürde verlangt einen Mindestlohn. Eine soziale Marktwirtschaft begrenzt sich nach unten.

Das hat nichts mit dem Arbeitgeberspruch von der Hängematte zu tun, der zynisch ist. Wenn es denn einen niedrigen Mindestlohn braucht, gut, aber der muss gesetzlich festgeschrieben und zur Not polizeilich kontrolliert sein. Dann darf sich eine Marktwirtschaft zu Recht sozial nennen.

Was nach unten gilt, gilt nicht nach oben. Es ist unsinnig zu fragen, um welchen Faktor die Einkünfte eines Fußballstars höher sind als die einer Kassiererin. Weil es nicht so ist, dass auch die nette Kollegin aus dem Aldi die Tore schießt, mit denen der junge Schnösel auf dem Platz das Spiel gewinnt und seinem Verein Millioneneinnahmen beschert.

Recht so, aber dann darf der Bankbesitzer auch freihändig entscheiden, was er seinem Spitzenmann zahlt. Bei Aktiengesellschaften ist das die Gemeinschaft der Anteilseigner, sprich die Hauptversammlung. Eigentümer können in diesem Land mit ihrem Geld machen, was sie wollen; es auf dem Balkon verbrennen oder einem Topmanager hinterherwerfen.

Anders stehen die Dinge bei öffentlichen Banken, da sind für die Allgemeinheit Politiker in der Verantwortung, eben diesen Eigentümer, den Steuerzahler, angemessen zu vertreten.

Aber auch da gilt das Gesetz des relativen Arbeitsmarktes. Niemandem ist gedient, wenn man für kleines Geld große Pfeifen einstellt. Dass in unseren öffentlichen Banken aufgeblasene Versager für sattes Geld gewirkt haben, ist eine andere Geschichte.

Das Schlagwort der sozialen Gerechtigkeit mag fallen, wenn es um eklatante Mängel in der sozialen Sicherung geht. Ein Bürger ohne bezahlbare Krankenversicherung etwa, das ist ein Skandal. Aber es ist immer in sich falsch, weil es soziale Gerechtigkeit nicht gibt.

Der Staat hat Rechtsgleichheit zu garantieren, vor allem Chancengleichheit. Aber er hat kein Mandat, die Tüchtigen im Namen der Faulen zu bestrafen oder auch nur den Glücklichen etwas von der Gunst Gottes zu nehmen und es den Unglückseligen zu schenken.

Die Natur wie das Leben und die Gesellschaft sind nicht gerecht und gleich, im Gegenteil; erst der moderne Staat schafft einen egalitären Boden durch Rechtsgleichheit. Die christliche Identität meint: Wir wollen niemanden verkommen lassen, schon gar nicht, wenn er unverschuldet in Not ist. Aber einen politisch legitimen Auftrag zu einer Diktatur des Mittelmaßes, den gibt es nicht. Nicht mal gegenüber Topmanagern, die unser Mitgefühl wahrlich nicht brauchen, zumal wenn die Boni stimmen.

Was heißt das alles ethisch? Bomben-Boni und Mindestlohn sind zwei Seiten einer Medaille. Für die Arbeitnehmer mögen starke Gewerkschaften kämpfen, gut so. Den Managern sollen Wirtschaftsprüfer, Steuer und Bankenaufsicht auf die Finger schauen, recht so.

Aber einen sozialverträglichen Bonus, den die verschnurgelten Kleinbürger Seehofer, Westerwelle und Merkel festlegen und dabei opportunistisch in die BILD schielen, was die Stimme des Volkes sagt, das ist Murks nach Marx.

Man kann den Kapitalismus nicht dadurch bändigen, dass man ihn Beamten übereignet. Banken funktionieren nicht als Behörde, weil auf den Kapitalmärkten Raubtiere und Schlitzohren agieren, jedenfalls keine Amtsschimmel und Sesselpupser.

Quelle: starke-meinungen.de