Logbuch

INDOLENZ.

Nicht nur bei der sagenumwobenen MAFIA, in jedem ordentlichen Laden mit operativen Belangen gibt es ihn, den Mann für‘s Grobe. Kann auch weiblich sein; dann eher noch böser. Er oder sie sind von Berufs wegen schmerzfrei. Gelegentlich nennt er sich Familienanwalt, manchmal Hausmeister oder Türsteher, meist aber Medienbeobachter. Hinweis: Diese Einschätzung ist hoch kontrovers.

Es wird in diesen Tagen an die BARSCHEL-AFFÄRE erinnert und einen Medienbeobachter der damaligen Zeit namens Reiner Pfeiffer. Ich habe Journalisten gekannt, die regelmäßig mit ihm persönlich gearbeitet haben (oder er mit ihnen; das weiß man nie so genau). Pfeiffer war ein übler „agent provocateur“; er hatte den Auftrag, den SPD-Konkurrenten von Barschel (CDU) zu marodieren und scheute keine Niedertracht. Rufmord war sein Geschäft; Medien seine Kollaborateure. Das alles kann man nachlesen.

Der Politiker Barschel hatte den indolenten Medienbeobachter Pfeiffer angestellt und dessen Schmutzkampagnen zumindest geduldet; es gab zudem Verbindungen zu Waffenlobbyisten und Geheimdiensten. Für Barschel endete (nach EHRENWORT) das Ganze tragisch; er ertrank in der Badewanne von Zimmer 12b im Hotel Beau Rivage in Genf. Der STERN hatte das Foto auf dem Titel. Über den Medienbeobachter und seine verlängerte Werkbank in die Redaktionen ging die Zeit hinweg.

Ich hatte seiner Zeit meinem Berufsverband einen Fehdehandschuh hingeworfen. Es ging mir um die Frage, ob der betreffende Herr nach Ansicht des Fachs vom Fach sei. Ist auch das, was hier passiert, war meine Frage, PR? Es war klar, dass man dies seitens der Verbandsonkels als Provokation durchschaute und nicht über‘s Stöckchen sprang. So wie die GRÜNEN jetzt im Fall GELBHAAR nicht über‘s Stöckchen springen. Fragwürdig erscheint mir nur die These, dass die unglückliche Denunziantin von Herrn Gelbhaar MdB eine freidrehende Alleintäterin sei. Wahrscheinlicher scheint mir ein Indolenter im Halbdunklen und der RBB als dessen geübter Partner und zugleich nützlicher Idiot. Meine Meinung.

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WIRD SCHON WAS HÄNGENBLEIBEN.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk unter der Intendanz von Ex-Regierungssprecherin Ulrike Demmer hat einen Rufmord an einem Bundestagsabgeordneten der Grünen begangen, der an Dämlichkeit nur schwer zu übertreffen ist; der Fehler passierte einer der feministisch gestimmten Journalistinnen des Senders unteren Rangs, ist aber so typisch, dass sie sich ihn zurechnen lassen muss. Man kann sich die Details einer Schmutz-Kampagne wegen vermeintlicher sittlicher Verfehlungen eines Mannes sparen und auf das Typische gehen, nämlich die vorschnelle Verleumdung statt gründlicher Recherche.

Eine parteiinterne Neiderin hatte ein angebliches Opfer eines angeblichen Fehlverhaltens frei erfunden und in dessen frei erfundenen Namen eine EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG vorgelegt; womit den Trotteln vom RBB der Tatsachenbeweis erbracht schien und die Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten in die Tonne gehauen werden konnten. Die EV sei ja strafbewehrt. Der Recherche anderer Medien erst fällt dann auf, dass die Adresse nicht stimmt und niemand die Person kennt, es die Frau am Ende gar nicht gibt. Man vernimmt daraufhin die Motivation, dass es bei solchen Vorwürfen im Zweifel halt gegen den Angeklagten zu gehen habe.

Genau da liegt der Skandal. Verdacht reicht, sprich Verdächtigung. So ist der Stand des Gewerbes. Etwas bleibt dann immer hängen. Stimmt nachdenklich. Angemerkt sei, dass der letztendliche Nutznießer der durchsichtigen Intrige der hochgelobte Wahlkampfmanager von Robert Habeck sein soll, das Ganze also wieder nach der einschlägigen Trauzeugenkultur der Grünen riecht. Das ist aber, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte. Bleiben wir beim Juristischen oder dem, was der Laie wissen sollte. Eine EV gilt dem Laien ja als Glaubhaftmachung besonderer Güte, als ein Eid, zu dem die berühmten drei Finger gehoben werden und hochnotpeinliche Strafe droht, sollte gelogen worden sein. Gemach, zunächst mal ist eine EV ein Stück Papier, nicht mehr.

Ich habe schon Lügner mittels falscher EV Strafen kassieren sehen, aber dann galt die EINSTWEILIGE VERLEUGNUNG der Justiz; das ist etwas anderes als so einer Triene vom SFB. Und ich habe manche Lügner damit prahlen sehen, dass man natürlich bereit sei, eine EIGENE VALSCHAUSSAGE zu unterzeichnen. Vor dem Hintergrund, eine Belastungszeugin nur als Stimme am Telefon zu kennen, aber noch nie getroffen oder andernorts dokumentiert gesehen zu haben, ist die EV wenig wert, zumal wenn nicht mal die Adresse stimmt, dürfte einiger Zweifel angebracht sein. Es wurde aber bezichtigt, der Rufmord also vollzogen. Jetzt wurden die falschen Beschuldigungen mit einem kleinen „UPS!“ wieder gelöscht.

Ich würde keine falsche EV abgeben, jedenfalls nicht ohne Not, aber schon gar keine annehmen. Frau Demmer, das UPS ist uns nicht gut genug. Nicht für unser Geld. Nicht für Ihre Ansprüche an sich selbst. Und nicht für das erneute Opfer einer notorischen Schlamperei.

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WIE OFT SOLL MANN?

Der Unterschied von Weihnachten und Sex in der Ehe liege darin, scherzt gestern auf einem Empfang der Deutschen Gesellschaft für Vögelkunde neben mir eine Ornithologin, dass Weihnachten öfter sei. Ich überhöre den Übermut von Frau Professor; er scheint mir dem Prosecco geschuldet.

Dem großen und groben Martin Luther wird das Wort zugeschrieben: „In der Woche zwier / Ist der Weiber Gebühr.“ Danach steht dem ehelichen Verkehr eine gewisse Frequenz zu. Dieser deftige Vergleich gibt uns Gelegenheit darüber nachzudenken, wie oft sich eine gewichtige Stimme in der Öffentlichkeit zu äußern habe, um überhaupt als Stimme und danach als gewichtig zu gelten.

Unter Wissenschaftlern gilt nämlich der verhängnisvolle Satz „publish or perish“, zu gutem lutherischen Deutsch meint das, wer nicht publiziert, soll sich verpissen. In der Tat wird der Rang eines Akademikers daran gemessen, wie lang seine Literaturliste ist. So galt früher „langes Leben, lange Liste“; was aber die Strebsamen nicht beruhigen konnte; schließlich wollten sie mittels der Zitierhäufigkeit schon zu Lebzeiten auf einen Lehrstuhl. Also schrieb man sich die Finger wund.

Hektisch erscheinende Publikationsorte waren im Akademischen die „Vierteljahresschriften“, die es auf ein quartalsweises Erscheinen brachten; wohlgemerkt in der Gutenberg-Galaxie. Wie alles hat das Internet auch dies verändert. Wer heute Einfluss wünscht, äußert sich täglich. Das betrifft nicht nur im Bodensatz der elementaren Soziokultur die sogenannten „Influenzer“ (welch ein Namen), sondern auch in einiger Höhe kulturelle Stimmen. Man führt Debatte permanent, buchstäblich Tag und Nacht.

Ich sehe gestandene Politiker meines Vaterlandes auf der chinesischen Plattform namens TikTok mit täglich neuen Beiträgen, als angestrengt produzierte kleine Filmbeiträge unter erheblichem Originalitätsdrang. Junge Frauen lassen sich zu einem geradezu koketten Stil verleiten, was man professionell nicht geraten hätte. Die Publikationsorte sind Schlachtfelder. Nun versucht gerade ein amerikanisches Verfassungsgericht den Konkurrenten von X (vormals Twitter) zu verbieten, weil in Händen einer feindlichen Macht („Tschei Nah“). Man liest bei TikTok von einer Reichweite in den USA, die kaum zu glauben ist: 170 Millionen. Elon Musk soll es kaufen, der als Person 211 Millionen Abonnenten hat.

Ich bemühe noch mal den Vergleich aus dem Mittelalterlichen. Das ist gegenüber der Muße des kopierenden Mönchs, der den Aristoteles noch mal brav in aller Ruhe abschreibt, eine sehr viel größere Reichweite und eine sehr viel höhere Frequenz. Was die gemächlichen Tintenkleckser und ihre akademischen Apologeten dazu führt, die sogenannten Online-Kommunikation nicht ernst zu nehmen. Statt Luther zitieren sie lieber Erich Fried: „Eines Tages, sagen die Impotenten, werden wir den Geschlechtsverkehr widerlegen.“

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Bomben-Boni und Mindestlohn – zwei Seiten einer Medaille

Man kann dem deutschen Volk einiges zumuten, auch wenn es um Geld geht. Eine saftige Mehrwertsteuererhöhung, das winkt der Wahlbürger durch. Ein gebrochenes Wahlversprechen zu Steuersenkungen, was soll’s ?

Wenn aber der Sozialneid angestachelt wird, dann ist Schluss mit lustig. Die Gerechtigkeitsdebatte wird grimmig, wenn es um die Boni der Banker geht. Im Englischen nennt man sie „fat cats“, die überfütterten Katzen, die sich selbst üppig bedienen. Der britische Finanzminister versucht sich gerade in einem Taschenspielertrick, mit dem er die Boni wegzusteuern glaubt. Dem Volkszorn soll in allen europäischen Ländern Tribut gezollt werden.

Dabei feiert ein kommunistisches Argument Urstände: das Gehalt der Spitzenmanager dürfe nur mit einem bestimmten Faktor dem der einfachen Arbeiter und Angestellten entsprechen.

Der Umverteilungswahn wird ökonomisch nicht sinnvoller, wenn er sich als Herz-Jesu-Marxismus verbrämt oder im Gewerkschaftsjargon daherkommt. Er ist im Kern Unsinn.

Da wir aber eine Gerechtigkeitsfrage behandeln, beginnen wir am anderen Ende der Einkommensskala. Gerade in einer Marktwirtschaft, die einen freien Arbeitsmarkt bemüht, muss der Staat darauf achten, dass die Ware Arbeit nicht so billig wird, dass die Menschenwürde berührt ist.

Man muss von seiner Hände Arbeit anständig leben können. Zu den Rahmenbedingungen, die der Staat dem Markt setzen darf, gehört, dass wir keinen Pauperismus institutionalisieren wollen. Von einem Vollzeitjob muss man zur Not bescheiden, aber immer anständig leben können und nicht von dreien, die alle obszön niedrig honoriert werden.

Man liest von Ländern, in denen den Arbeitskräften in der Gastronomie Duschräume angeboten werden, die sie vor Arbeitsbeginn nutzen können, weil sie unter Brücken schlafen.

Es gibt ganz klare Grenzen: Wenn eine Arbeit nicht mehr Sesshaftigkeit finanziert, ist dieser Hungerlohn nicht hinzunehmen. Das Gebot der Menschenwürde verlangt einen Mindestlohn. Eine soziale Marktwirtschaft begrenzt sich nach unten.

Das hat nichts mit dem Arbeitgeberspruch von der Hängematte zu tun, der zynisch ist. Wenn es denn einen niedrigen Mindestlohn braucht, gut, aber der muss gesetzlich festgeschrieben und zur Not polizeilich kontrolliert sein. Dann darf sich eine Marktwirtschaft zu Recht sozial nennen.

Was nach unten gilt, gilt nicht nach oben. Es ist unsinnig zu fragen, um welchen Faktor die Einkünfte eines Fußballstars höher sind als die einer Kassiererin. Weil es nicht so ist, dass auch die nette Kollegin aus dem Aldi die Tore schießt, mit denen der junge Schnösel auf dem Platz das Spiel gewinnt und seinem Verein Millioneneinnahmen beschert.

Recht so, aber dann darf der Bankbesitzer auch freihändig entscheiden, was er seinem Spitzenmann zahlt. Bei Aktiengesellschaften ist das die Gemeinschaft der Anteilseigner, sprich die Hauptversammlung. Eigentümer können in diesem Land mit ihrem Geld machen, was sie wollen; es auf dem Balkon verbrennen oder einem Topmanager hinterherwerfen.

Anders stehen die Dinge bei öffentlichen Banken, da sind für die Allgemeinheit Politiker in der Verantwortung, eben diesen Eigentümer, den Steuerzahler, angemessen zu vertreten.

Aber auch da gilt das Gesetz des relativen Arbeitsmarktes. Niemandem ist gedient, wenn man für kleines Geld große Pfeifen einstellt. Dass in unseren öffentlichen Banken aufgeblasene Versager für sattes Geld gewirkt haben, ist eine andere Geschichte.

Das Schlagwort der sozialen Gerechtigkeit mag fallen, wenn es um eklatante Mängel in der sozialen Sicherung geht. Ein Bürger ohne bezahlbare Krankenversicherung etwa, das ist ein Skandal. Aber es ist immer in sich falsch, weil es soziale Gerechtigkeit nicht gibt.

Der Staat hat Rechtsgleichheit zu garantieren, vor allem Chancengleichheit. Aber er hat kein Mandat, die Tüchtigen im Namen der Faulen zu bestrafen oder auch nur den Glücklichen etwas von der Gunst Gottes zu nehmen und es den Unglückseligen zu schenken.

Die Natur wie das Leben und die Gesellschaft sind nicht gerecht und gleich, im Gegenteil; erst der moderne Staat schafft einen egalitären Boden durch Rechtsgleichheit. Die christliche Identität meint: Wir wollen niemanden verkommen lassen, schon gar nicht, wenn er unverschuldet in Not ist. Aber einen politisch legitimen Auftrag zu einer Diktatur des Mittelmaßes, den gibt es nicht. Nicht mal gegenüber Topmanagern, die unser Mitgefühl wahrlich nicht brauchen, zumal wenn die Boni stimmen.

Was heißt das alles ethisch? Bomben-Boni und Mindestlohn sind zwei Seiten einer Medaille. Für die Arbeitnehmer mögen starke Gewerkschaften kämpfen, gut so. Den Managern sollen Wirtschaftsprüfer, Steuer und Bankenaufsicht auf die Finger schauen, recht so.

Aber einen sozialverträglichen Bonus, den die verschnurgelten Kleinbürger Seehofer, Westerwelle und Merkel festlegen und dabei opportunistisch in die BILD schielen, was die Stimme des Volkes sagt, das ist Murks nach Marx.

Man kann den Kapitalismus nicht dadurch bändigen, dass man ihn Beamten übereignet. Banken funktionieren nicht als Behörde, weil auf den Kapitalmärkten Raubtiere und Schlitzohren agieren, jedenfalls keine Amtsschimmel und Sesselpupser.

Quelle: starke-meinungen.de