Logbuch
Neu: Beschneidungen sind nicht (mehr) kriminell
Ich habe meine Meinung geändert. Ich hatte unrecht. Vor einer Woche stand hier: Beschneidungen sind kriminell. Klare Kante, aber es wurde auch zu einem bedachten Umgang damit aufgefordert. Nun: Heute steht hier das Gegenteil. Warum?
Vertreter meiner jüdischen Mitbürger haben sich empört. Muslime in Deutschland haben sich empört. Ich habe zugehört und meine Meinung geändert. Es ist dem deutschen Nationalcharakter eigentlich ein Gräuel zuzugeben, dass er falsch lag. Aber es ist so.
Vieles, was die deutschen Juden vorgetragen haben, halte ich für unangemessen. Insbesondere die Vergleiche des Kölner Urteils gegen die Zwangsbeschneidung von Kleinstkindern mit dem Holocaust gefallen mir nicht. Sie machen einen monströsen Völkermord in politischer Rhetorik zu kleiner Münze. Das geht gar nicht.
Dass die christlichen Kirchen in den Protest der Beschneidungswilligen eingestimmt haben, verwundert mich. Der Messias Jesus von Nazareth ist angetreten mit einer Revision des jüdischen Glaubens und der daraus abgeleiteten Sitten und Gebräuche. Christen taufen ihre Kinder, aber sie respektieren deren Anspruch auf körperliche Unversehrtheit und die Religionsfreiheit.
Ich habe als Christ (und als Protestant, der ich immer mehr bin) meine Amtskirche mit 14 verlassen, aber so viel weiß ich noch: Der christliche Religionsstifter, ein gewisser Jesus von Nazareth, ist als Messias angetreten und hat eine Revision des jüdischen Glaubens gefordert. Einschließlich der Sitten und Gebräuche. Seine Rede war: „Euch ist dies und das gesagt. Ich aber sage Euch, tut das Gegenteil.“
Religionsfreiheit heißt nicht, dass die Religionen jede Freiheit haben. Da dürften sich sonst auch die neuen Religionen, etwa die aus USA stammende Kirche Scientology, einschließen. Haben das die sich jetzt frisch empörenden christlichen Amtskirchen zu Ende gedacht? Religionsfreiheit heißt: Freiheit vom Machtanspruch aller Religionen. Den Staat begründen Recht und Gesetz, sonst nichts.
Nach Recht und Gesetz gehören Kinder und Frauen nicht ins Sachrecht. Kinder sind nicht Besitz ihrer Eltern. Frauen nicht Besitz ihrer Männer. Deshalb dürfen sich Männer wie Frauen beschneiden lassen, wenn dies auf einer freien Willensentscheidung beruht. Grundlade ist ihre eigene freie Willensentscheidung, nicht die ihrer Eltern oder die ihrer Religionsgemeinschaft. Oder einer Sektenzentrale.
An Beschneidungen wurde hier kritisiert, dass sie für die Betroffenen Zwangsbeschneidungen sind, die für die Unmündigen aber eine irreversible Entscheidung bedeuten. Wer das als Staat bestimmten Religionen zubilligt, muss es allen zubilligen. Weil der aufgeklärte Staat nicht zwischen legitimen und illegitimen Religionen unterscheidet.
Damit sei, sagt mir ein jüdischer Freund, in Deutschland jüdisches Leben nicht mehr möglich. Das hat Gewicht, nicht nur aus historischen Gründen. Für muslimisches gilt wohl ähnliches. Die meisten Muslime, die ich kenne, tun sich schwerer mit öffentlichen Diskursen über religiöse Praktiken, jedenfalls mit argumentativen Diskursen, als meine jüdischen Freunde. Jedenfalls sage ich heute, der Einwand hat Gewicht.
Wie kommt der Staat aus der Falle? Es gibt eine Präzedenz beim Thema der sogenannten Schwangerschaftsunterbrechung. Wir wissen, dass damit irreversibel ein Schwangerschaftsabbruch gemeint ist, was viele die Tötung ungeborenen Lebens nennen. Es stehen zwei Rechte im Konflikt: das Selbstbestimmungsrecht der Frau und das Tötungsverbot.
Mit der Fristenlösung hat der Rechtsstaat einen Weg aus dem Konflikt gefunden. Innerhalb bestimmter Fristen und unter bestimmten Bedingungen bleibt die Abtreibung straffrei. Sie ist damit nicht legal, sie ist straffrei, wird als Straftat nicht verfolgt, was nicht das gleiche ist.
Der Staat kann, aus Respekt vor seinen jüdischen und muslimischen Bürgern, die Beschneidung
unter bestimmten Konditionen medizinischer Art straffrei stellen. Der ethische Konflikt ist damit nicht aufgehoben, aber ein Zusammenleben von Menschen gänzlich unterschiedlicher Auffassung möglich. Das wär doch was. Die Politik ist gefordert.
Wenn wir über Nacht unsere Energieversorgung zertrümmern konnten und über Nacht die deutsche Finanzhoheit aufgehoben haben, dann sollte es der Regierung Merkel doch gelingen, ein solches Gesetz schnell über die Bühne zu kriegen.
Das ist das Wesen von Kompromissen: niemand ist wirklich voll zufrieden, aber alle leben halbwegs in Frieden. Das verbleibende Unvergnügen ist das Salz demokratischer Politik.
Quelle: starke-meinungen.de
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Verfassungsschutz – drei Stück zehn Mark
So spotteten wir früher, in meiner wilden Jugend, über die Schlapphüte. Verfassungsschutz als Kondome. Drei Stück zehn Mark. Antikonzeptiva. Pariser. Wir wollten jene verächtlich machen, die uns als Büttel des Regimes erschienen.
Das war pubertär. Denn dieser Staat war kein Unrechtsregime, das den Tyrannenmord gerechtfertigt hätte. Und der Terror, damals linksradikaler Herkunft, hat keine Glorifizierung verdient. Heute weiß ich, die Verfassung ist ein Gut, das man schützen sollte.
Um so schmerzhafter, wie sich die Verfassungsschützer jüngst in eine Perspektive bringen, die nur eine Frage erlaubt: Sind das Verbrecher oder Trottel? Es sind Trottel.
Der Fall der faschistischen Mörderbande NSU zeigt diesen Staat in einem Zustand, der Spott im Halse stecken bleiben lässt. Eine Terrorbande hat infam Migranten abgeschlachtet. Und die Behörden haben dann die Familien der Opfer zu Tätern gemacht.
Als Aufklärung über das Versagen der Behörden droht, gehen die Akten in den Schredder. Beweisvernichtung. Strafvereitelung im Amt? Die Frage steht im Raum. Vom CSU-Innenminister hohle Sprüche in scharfem Ton. Das reicht nicht.
Ein Halbweltmilieu scheint auf. Agenten, Gegenagenten, Informanten, V-Leute. Nazis mit einem Zubrot als Denunzianten. Selbst wenn so etwa unumgänglich ist, es gefällt mir in der widerlichen Mischung von Justiz und Verbrechen nicht.
Müssen Geheimdienste so sein? Wenn dabei der Verdacht eines tiefen Staates entsteht, dann ist Schluss mit lustig. Tiefer Staat meint, dass sich die Verfassungsschützer die braune Sache zu eigen gemacht haben. Weimarer Befürchtungen. Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch.
Aber warum sind die Schützer so schlecht? Avanti diletanti. Jeder Malermeister, der einen solchen Schlendrian in seinem Betrieb tolerierte, ginge pleite. Keine Nudel liefe vom Band, wenn diese Jungs sie fertigen müssten. Inkompetenz mit Pensionsanspruch.
Die Lösung ist banal. Der Verfassungsschutz ist so schlecht, weil er eine Behörde ist. Die Verfassung wird nicht geschützt, weil damit ein Konglomerat von Behörden beauftragt ist.
Der Staat ist nicht Dienstleister seiner Bürger. Der Behördenstaat ist Selbstverwalter. Die Politik sollte das kontrollieren; das kann nicht gut gehen. Doch Beamte könnten, was wir von ihnen erwarten, wenn sie nicht mehr Beamte sein müssten.
Der Fall NSU hat einen weiteren Grund geliefert, die staatliche Verwaltung als hoheitliches Behördentum zurückzuschneiden. Das vermaledeite Berufsbeamtentum gehört abgeschafft.
Quelle: starke-meinungen.de
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Beschneidungen sind kriminell
Männlichen Nachkommen wird, bevor diese mündig sind, die Vorhaut abgetrennt. So beschnitten gelten die Jungen zum Beispiel vielen aus der jeweiligen Gemeinschaft als wahre Juden oder echte Muslime. Es gibt für diese Verstümmelung, die Eltern an ihren Kindern vornehmen lassen, keine medizinischen oder hygienischen oder sexuellen Gründe. Zu den religiösen Motivationen später, zunächst die anthropologische, jedenfalls kulturhistorische Wahrheit.
Es handelt sich archetypisch um eine rituelle Kastration, die kulturhistorisch auf einen rituellen Kindesmord zurückgeht. Man zelebriert etwas aus den archaischen Zeiten der Menschenopfer, mit denen man böse Götter zu besänftigen dachte. Das Kainszeichen der symbolischen Verletzung sollte den anderen Überlebenden zeigen, dass man Opfernder und nicht zu Opfernder sei, dass man so gezeichnet ein Überlebensrecht habe. Das alles liegt historisch vor dem Ursprung der monotheistischen Religionen. Archaischer geht es nimmer.
Freilich finden Religionen für ihren Ritus ganz andere, nämlich religiöse Bestimmungen. Etwa, so lerne ich, die Entscheidung von Urvater Abraham, seinen Sohn Isaak als Erwählten zu zeichnen. Damit steht für den Gläubigen hinter der Beschneidung seines Kindes der Wille seines Gottes. Gleichwohl sagt das deutsche Recht: Hier wird die Menschenwürde des Kindes verletzt. Willkommen im Säkularstaat.
Religionen genießen jede Freiheit, innerhalb von Recht und Gesetz, aber nicht jenseits dessen. Es geht ja nicht darum, dass erwachsene Männer finden, sie könnten auf ihre Vorhaut verzichten; dann hätte der Staat sein Recht verloren. Babys und Knaben werden der Circumsektion unterzogen. Deren Recht auf körperliche Unversehrtheit und auch deren Recht auf Religionsfreiheit hat der Staat zu schützen, auch gegen den Elternwillen, auch gegen die Ansprüche einer Religionsgemeinschaft. Kinder sind als kleine Menschen eben keine Sache, die sich im Besitz ihrer Eltern befindet.
Frauen gehören übrigens auch nicht dem Sachrecht an. Die Beschneidung von Mädchen durch Kastration der Klitoris ist eine noch weit massivere Verstümmelung. Ihre Ächtung ist noch dringender. Man mag streiten, ob das Stechen von Ohrlöchern bei kleinen Mädchen schon als problematisch anzusehen ist. Die Entfernung des Kitzlers ist auch unabhängig von der hohen Todesrate bei der martialischen Prozedur eine vorsätzliche Zerstörung von Weiblichkeit. Hier drückt sich ein Frauenbild aus, das als Menschenbild jenseits dessen ist, was man mit Sitten und Gebräuchen oder mit Religion verharmlosen kann.
Quelle: starke-meinungen.de
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Wenn die Amtsstube zum Sterbezimmer wird … Plädoyer für die Abschaffung des Beamtentums
Wer leidet in unserer Gesellschaft wirkliche Not? Glaubt man den Gewerkschaften, so sind es die Menschen, die in eine Armutsfalle geraten sind. Das droht Alleinerziehenden oder alten Menschen zunehmend.
Wenn das Elend auch noch unverschuldet ist, nach einem Leben voller Arbeit oder unter einer mehrfachen Verantwortung als Ernährer und Erzieher, werden nur Zyniker den nötigen Respekt verweigern. Aber es fühlen sich nicht nur jene unwohl, die Hunger leiden oder an der Überforderung zu zerbrechen drohen.
Es gibt nicht nur den „burn-out“, das Ausbrennen von Arbeitsmotivation und Leistungswillen. Die Bühne der sozial-politischen Debatte betritt der „bore-out“, das Leiden all jener, die sich zu Tode langweilen („to bore“), weil sie chronisch unterfordert sind. Wird einem Arbeitnehmer zwar eine Anstellung geboten, aber das Recht auf Arbeit, auf eine sinnvolle Beschäftigung vorenthalten, droht er an der Unterforderung zu zerbrechen.
Eine neue Volkskrankheit bahnt sich ihren Weg in unser Mitleid: die Unzufriedenheit der Faulen, am Ende die Erkrankung jener, die zwar eine Tätigkeit ihr eigen nennen, aber nichts Gescheites zu tun kriegen. Der sozialpolitische Reflex darauf ist der übliche: Das Elend ist nicht den Elenden zuzuschreiben, sondern, wie könnte es anders sein, den vermaledeiten Verhältnissen.
Die Verhältnisse, sie sind nicht so. Der Unternehmensberater Philippe Rothlin („Diagnose Boreout“) mahnt: „Wer Boreout hat, ist nicht faul, sondern wird faul gemacht.“ Man zitiert Stimmen von Landesbediensteten, die das eigene Büro als Sterbezimmer empfinden. Der einzige Lichtblick scheint diesen gequälten Verwaltungsangestellten ein Inter-netzugang zu Ebay und der baldige Feierabend.
Nicht nur der Reichtum ist unterschiedlich verteilt in dieser Republik, auch die Arbeit, unter Arbeitsplatzbesitzern und Arbeitslosen und unter Fleißigen und Faulen. Ein verlässliches Maß zur Beurteilung der Frage, ob der „bore-out“ eine Modegrille oder Volkskrankheit ist, wäre die Freizeitorientierung der Menschen und natürlich die Rate der Frühverrentungen, der Berufsunfähigkeit aus langeweilegestützter Krankheit.
Erzeugen berufliche Unterforderungen die eingebildeten Kranken im Massenmaßstab? Wie oft schlägt Unterforderung in Larmoyance und dann in Hypochondrie um? Und bei wem besonders? Siehe da, das Problem betrifft Bürotätigkeit und dann vor allem Mitarbeiter im öffentlichen Sektor.
Wir reden über ein Behördensyndrom. Nur jeder dritte Beamte erlebt die Altersgrenze von 65 Jahren überhaupt noch im Job. 64 Prozent der deutschen Beamten erreichen gar nicht ihr Ruhestandsalter. Nun kann man verstehen, dass ein Jetpilot bei der Bundeswehr mit 41 Jahren aus dem fliegenden Staatsdienst ausscheidet. Aber ein Lehrer für Sport und Erdkunde? Ein Polizist, der auf der Straße vor der Ministerwohnung steht, Tag wie Nacht? Nicht so recht kann man nachvollziehen, dass 18 Prozent aller Beamten sich wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig verabschieden.
Aus der Struktur der Beamtenschaft folgt, dass dies vor allem in den Ländern geschieht, namentlich bei Lehrern und Polizisten. Was ist am Steißtrommeln ohne Leistungsdruck oder Grünen-Tuch-Tragen auf Lebenszeit so mannmordend, dass es jeden Fünften dienstunfähig macht?
Hier in die Idiotie des Gerhard Schröder zu verfallen, nach der alle Lehrer faule Säcke sind, ist unter aller Würde. Die Behörde erzeugt den Frust, nicht die Beamten, jedenfalls nicht die jungen. Anzuwenden wäre der Lehrsatz, dass Beamte nicht als Faulenzer geboren werden, sondern zu Faulenzern gemacht.
Man wird den Blick auf das System der Lebenszeitbeamtung lenken müssen, auf die Organisation des Lebens durch Behörden, will man nicht in schlanker Menschenverachtung enden. Das Problem ist, sprichwörtlich gesagt, nicht die Made, sondern der Speck. Im historischen Konzept des preußischen Beamten war von Speck ohnehin keine Rede.
Beamte konnten jederzeit überall hin versetzt werden, sie hatten Residenzpflicht. Sie waren nicht arm, nicht reich, aber stolz, eine sichere Partie. Mein Großvater, ein Bergmann, pflegte über die Bahnbeamten zu spotten, die keinen Speck zur Suppe hatten, aber die Kinder auf der Höheren Schule. Den Industriearbeiter rupfte die Weltwirtschaftskrise, den Beamten war die Fürsorge des Staates gewiss.
So die guten alten Zeiten. Wer den letzten Lokführerstreik miterlebt hat und die Pose, in der dabei ein unerträglicher Beamtenlobbyist die Fahrgäste als Geiseln nahm, weiß: Aus dem Dienen ist Selbstbedienung geworden. Heute sind die Privilegien der Beamten geblieben, aber die Lasten aufgekündigt.
Inzwischen hat die Made Speck. Eine Gruppe dieser Gesellschaft hat sich durch eine verdeckte Patronage der Politik und konsequentes Rosinenpicken in eine Sonderrolle gebracht, die sozial obszön ist. Eine durchschnittliche Rente liegt bei 1200 €, eine durchschnittliche Pension bei 2300 €. Das Doppelte, darunter tun sie es nicht, die Damen und Herren Staatsdiener. Seit Mitte der neunziger Jahre sind die Renten für Normalsterbliche um 12 Prozent gestiegen, die Pensionen der Staatsdiener um 33 Prozent. Beamte erhalten etwa 70 Prozent ihres aktiven Verdienstes im Alter, Angestellte und Arbeiter per Gesetz immer unter 50 Prozent.
Altersarmut mag stattfinden, wo sie will, aber nicht bei den Beamten, die trotz des Lebenszeitprivilegs so überdurchschnittlich gut versorgt sind, dass man die Gerechtigkeitsfrage stellen muss. Schließlich begünstigt sie staatliches Handeln aus unseren Steuergeldern. Da hört man manche Stimmen, die aus dem industriellen Arbeitgeberlager kommen und jene Propaganda machen, für die die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft berüchtigt geworden ist.
Nicht jeder Gutachtername hat da einen jungfräulichen Klang. Also höre man auch andere Seiten. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat im Auftrag der gewerkschaftsnahen Hans-Boeckler-Stiftung das Vermögen deutscher Haushalte untersucht und dabei auch die Anwartschaften auf Altersversorgung aus unterschiedlichen Quellen addiert. Gefragt wurde also nach vorhandenem und zu erwartendem Vermögen.
Danach warten auf Arbeiter und Angestellte 40.000 €, auf höher Qualifizierte 80.000 € , auf aktive Beamte des gehobenen und höheren Dienstes 130.000 € und auf die „fat cats“, sprich die Pensionäre, 300.000 €. Hier hat sich eine Kaste im Stillen die Speisekammer gefüllt. Dabei geht es nicht um Kleingedrucktes.
Festzuhalten ist, in den letzten 15 Jahren haben sich die Renten um 11 Prozent verbessert, die Pensionen um 30 Prozent. Die Beamtenlobby hat den Ihren einen so kräftigen Schluck aus der Pulle erlaubt, dass heute die durchschnittliche Pension mehr als doppelt so hoch ist wie eine Rente. Wobei Beamte während ihres gesamten Dienstes nicht einen Cent an Renten- oder Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Ein vorzeitiges Ausscheiden unterliegt zudem nicht den dramatischen Abschlägen, die Normalsterbliche hinnehmen müssen.
Das aktive Beamtenleben mag karg sein, wie die Lobby der Staatsdiener notorisch beteuert und den vielzitierten kleinen Polizisten zu Ehren kommen lässt, die pensionierte Made lebt im Speck, im Speck auf Pump. Die Ausgaben des Staates dafür werden in den nächsten Jahren explodieren.
Allein bei den Bundesländern, die dann die Armada der Lehrer und Polizisten bezahlen müssen, steigen die Altersversorgungsausgaben bis 2050 von heute 18 Milliarden € auf 110 Milliarden €. Das sind zugesagte Pensionen, auf die die Menschen einen Anspruch haben. Daran kann man anständigerweise nicht rühren, pacta servanda, das werden wir an Steuern aufbringen müssen.
Gönnen wir den alten „fat cats“ ihren Speck, aber hören wir mit der Zucht auf. Schluss mit dem Beamtentum, Feierabend mit der Lebenszeitanstellung, außer dort, wo es die Hoheitspflicht zwingend macht. Richter sollten Beamte sein. Staatsanwälte können beamtet werden, aber auch da habe ich Zweifel, eigentlich kann man sie stellen wie angestellte Rechtsanwälte. Lehrer und Polizisten gehören aber ohne jeden Zweifel nur noch in jederzeit kündbare Arbeitsverträge.
Wenn der frische Wind der Globalisierung endlich durch die miefigen Amtsstuben weht, dann nimmt auch die Langeweile ab. Dann wird die Behörde sich wie ein verantwortlicher Unternehmer verhalten müssen, statt nur halbherzig und übellaunig Verwaltungsvollzug zu organisieren.
Quelle: starke-meinungen.de