Logbuch

WENN DIE GESCHICHTE WAS LEHRT.

Wenn die Geschichte lehrt, geht es mit strengen Maßstäben zu, da Geschichtsklitterung eine gefährliche Ambition der Propaganda. Im Pressewesen sind die Kriterien lockerer, nur Schleichwerbung, die versucht man eigentlich immer zu vermeiden. In den Public Relations aber durchaus üblich; da tut man einem Kumpel schon mal verdeckt einen Gefallen. Das ist heute Thema.

Lufthansa ist Ikon der Transparenz; das ist das Thema des Tages. Der Lufthansa gebührt Lob, da sie ihre hundertjährige Unternehmensgeschichte von wissenschaftlich getriebenen Historikern hat aufarbeiten lassen und dabei ihre eigenen Wurzeln in der Aufrüstungsindustrie des Faschismus nicht leugnet. Ich kenne einen der drei Historiker ganz gut; akademisch erste Wahl. Wo ich kann, lobe ich den Mann; Manni heißt er.

Die Frankfurter Allgemeine (FAZ) lässt die Lufthansa-Geschichte einen ihrer Herausgeber eigens in einem persönlichen Kommentar preisen. Er hebt dabei eine „Gesellschaft für Unternehmensgeschichte“ aus Frankfurt namentlich hervor, die damit wirtschaftet. Es hätte dem Anspruch wie der Sache genützt, wenn der FAZ-Herausgeber dabei nicht verschwiegen hätte, dass die Geschäftsführerin eben dieses Ladens die Ehefrau eines Herausgeber-Kollegen bei der FAZ ist, wie übrigens Hochzeitsfotos beider im Netz zu entnehmen. A related person. Ein zarter Schatten legt sich auf die Reputation. Keine Transparenz in eigener Sache: ärgerlich.

Der akademische Anspruch ist nämlich unteilbar. Wenn es der Laden der Gattin des Kollegen ist, dann gibt man das zu. Ich selbst gehöre ihm gar nicht an, dem akademischen Anspruch, da kein wissenschaftlich ausgewiesener Historiker. Trotzdem steht mir ein Urteil zu, als Leser, Zeitgenosse und Bürger. Nachgeschmack.

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STERBE OHNE ERBE.

Mein Erbe habe ich, weil aus kleinen Verhältnissen, schon zu Lebzeiten angetreten; es bestand aus Liebe, Fürsorge, Charakter, Bildung und Aufstocken des Bafög. Neid war uns wesensfremd. Zufällig fällt mir gestern eine Hetzschrift einer Julia Irgendwas in die Hand, die gegen Erben hetzt. Das befremdet mich zutiefst.

Es gibt unter den Erbsünden den NEID, der manchem gar nicht so verdammenswert erscheint wie andere Verfehlungen, die in dem Katalog des Verwerflichen gelistet sind. NEID verkleidet sich immer; er tritt auf im Talar höherer Gerechtigkeit. Es kann auch eine rote Robe sein: Tax the rich.

Umgekehrt ist es so, dass ERBEN den Neidern wirklich zu schaffen macht; nicht eigener Erwerb, der durch den Tod eines lieben Anverwandten jemanden zufällt, sondern anderen Menschen, die dadurch besser gestellt sind. Das Erben anderer gelten dem Neider als Skandalon. Es erscheint als schändliche Leichenplünderung; außer der Staat langt zu: Tax the dead twice.

Jetzt nehmen wir mal an, es handelt sich bei der Hinterlassenschaft um ordnungsgemäß versteuertes Vermögen; Vater Staat ist also bereits zu seinem Recht gekommen. Das ist argumentativ fundamental. Woher soll nun das Recht zu einer erneuten, möglicherweise deutlich höheren Strafsteuer kommen? Man merkt, ich habe vom Steuerwesen keine Ahnung und frage naiv als Bürger, der frei von Neid.

Das Recht auf eine postmortale Pönale scheint mir, unbedarft, wie ich bin, durch die Vorzeitigkeit des Todes gegeben. Terminvergehen. Hätte ich das Erbe bereits zu Lebzeiten versoffen, wäre alles gut. Oder gelebt, als gäbe es kein Morgen. Die Dinge aber für die Seinen zu hegen und pflegen, das ist jedes Neides wert. Man soll seine Familie eher verachten dürfen, als das Leben seiner Nachgeborenen fördern? Pervers.

Die großen Vermögen werden ohnehin Mittel und Wege finden, einer exzessiven Erbschaftssteuer aus dem Wege zu gehen; da bin ich ganz sicher. Es geht um Omma ihr sein klein Häusken. Und die Pinsel von Enkel, die gefälligst Überstunden kloppen sollen, wie einst den Oppa. Krabbenkorb, ich sage, Krabbenkorb.

Gegenteiligen Bekundungen der Neider begegne man mit Skepsis.

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LEIDER NICHT GEDECKT.

Was ist die Aufgabe einer, jetzt mal Obacht, VERSICHERUNG? Nun, der Laie glaubt, sie sei dazu da, berechtigte Ansprüche ihrer Kunden großzügig zu bedienen. Fast richtig. Falsch. Der Fachmann weiß, dass sie ihre Pflicht vor allem darin sieht, unberechtigte Ansprüche von Versicherungsnehmern konsequent abzuwehren. Eine VERSICHERUNG ist großzügig in ihren Werbeversprechen und kleinlich im Schadensfall. Das ist ihre innere Logik.

Warum kann die Branche dann Policen für Zahnärztliches großzügig anbieten und ausdrücklich auf jede Gesundheitsprüfung verzichten? Weil der Missbrauch ausgeschlossen ist. Kein Mensch geht aus Spaß und Dollerei zum Zahnarzt. Ich kann mir da ein Urteil erlauben, weil meine Frau Mutter beruflich einen weißen Kittel trug, sie war Helferin, und ich beim Dentisten nicht zucken durfte. Der Dok sollte einen guten Eindruck von mir haben, während er mich folterte.

Dem  „Wirtschaftsrat der Union“ fehlt offenbar beides, das Versicherungswissen wie das Dentistische, darum hat er vorgeschlagen, den „Paradigmenwechsel in den Sozialsystemen“ (Merz) damit zu beginnen, dass die Kassen den Zahnarzt nicht mehr zahlen. Der junge Generalsekretär der CDU war baff. Welch ein Selbsttor. Der AIDS-Doktor in ihren Reihen will zudem die Zigarettenraucher diskreditiert wissen; warum musste Rita gehen und der Schönling darf bleiben?

Disclaimer: Dies ist kein Szenario nur der Union. Den Koalitionspartner, die SPD, werde solche Fragen mit noch viel größerem inneren Schaden treffen. Ich warne vor dem Irrsinn einer Opposition in der Regierung (das Verfahren, das die FDP zerstört hat) und bin frei von jeder Häme. Der Paradigmenwechsel wird nur die nicht fordern, die sich eine andere Republik wünschen, respektive gar keine. Aber das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte.

Stellen wir uns darauf ein, dass die nächsten drei Jahre bis zur nächsten Bundestagswahl schmutzig werden. Vater Staat ist trotz 500 Milliarden Schuldenaufnahme knapp bei Kasse. Wieso eigentlich? Jetzt beginnt im schlimmsten Fall die Guerilla der Heckenschützen auf die Klientel der jeweils anderen zu schießen. Das wird im Zweifel hässlich. Ich sage: Kollateralschäden sind zu reduzieren. Hört das jemand?

Ich erinnere mich noch gut, wie vor dreißig Jahren mir ein Versicherungsvertreter in meinem Wohnzimmer kackfrech eine Zusatzversicherung für meine Frau verkaufen wollte, die „Frauenleiden“ ausdrücklich auszuschließen gedachte. Er erläuterte auf Nachfrage, dass Schwangerschaften und Geburten zu den Frauenkrankheiten gehören, also deren privates persönliches Problem seien. Leider nicht gedeckt. Ich habe den Kerl damals rausgeschmissen.

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Beschneidungen sind kriminell

Männlichen Nachkommen wird, bevor diese mündig sind, die Vorhaut abgetrennt. So beschnitten gelten die Jungen zum Beispiel vielen aus der jeweiligen Gemeinschaft als wahre Juden oder echte Muslime. Es gibt für diese Verstümmelung, die Eltern an ihren Kindern vornehmen lassen, keine medizinischen oder hygienischen oder sexuellen Gründe. Zu den religiösen Motivationen später, zunächst die anthropologische, jedenfalls kulturhistorische Wahrheit.

Es handelt sich archetypisch um eine rituelle Kastration, die kulturhistorisch auf einen rituellen Kindesmord zurückgeht. Man zelebriert etwas aus den archaischen Zeiten der Menschenopfer, mit denen man böse Götter zu besänftigen dachte. Das Kainszeichen der symbolischen Verletzung sollte den anderen Überlebenden zeigen, dass man Opfernder und nicht zu Opfernder sei, dass man so gezeichnet ein Überlebensrecht habe. Das alles liegt historisch vor dem Ursprung der monotheistischen Religionen. Archaischer geht es nimmer.

Freilich finden Religionen für ihren Ritus ganz andere, nämlich religiöse Bestimmungen. Etwa, so lerne ich, die Entscheidung von Urvater Abraham, seinen Sohn Isaak als Erwählten zu zeichnen. Damit steht für den Gläubigen hinter der Beschneidung seines Kindes der Wille seines Gottes. Gleichwohl sagt das deutsche Recht: Hier wird die Menschenwürde des Kindes verletzt. Willkommen im Säkularstaat.

Religionen genießen jede Freiheit, innerhalb von Recht und Gesetz, aber nicht jenseits dessen. Es geht ja nicht darum, dass erwachsene Männer finden, sie könnten auf ihre Vorhaut verzichten; dann hätte der Staat sein Recht verloren. Babys und Knaben werden der Circumsektion unterzogen. Deren Recht auf körperliche Unversehrtheit und auch deren Recht auf Religionsfreiheit hat der Staat zu schützen, auch gegen den Elternwillen, auch gegen die Ansprüche einer Religionsgemeinschaft. Kinder sind als kleine Menschen eben keine Sache, die sich im Besitz ihrer Eltern befindet.

Frauen gehören übrigens auch nicht dem Sachrecht an. Die Beschneidung von Mädchen durch Kastration der Klitoris ist eine noch weit massivere Verstümmelung. Ihre Ächtung ist noch dringender. Man mag streiten, ob das Stechen von Ohrlöchern bei kleinen Mädchen schon als problematisch anzusehen ist. Die Entfernung des Kitzlers ist auch unabhängig von der hohen Todesrate bei der martialischen Prozedur eine vorsätzliche Zerstörung von Weiblichkeit. Hier drückt sich ein Frauenbild aus, das als Menschenbild jenseits dessen ist, was man mit Sitten und Gebräuchen oder mit Religion verharmlosen kann.

Quelle: starke-meinungen.de