Logbuch
DIKTATÜRCHEN.
Eine Grünen-Politikerin aus Thüringen räumt gerade ein, dass es im Osten noch immer Freunde der DIKTATUR gebe. Das stimmt. Wie es im Westen gestimmt hat. So wie es Kriegsgewinnler gibt, hat auch die Herrschaft des Bösen ihre kleinen Nutznießer.
Die Herrschaft der Nazis hat tausende von Namenlosen in eine Uniform gesteckt und ihnen den Terror über ihre Nachbarn erlaubt. In vielen Abstufungen kam der Pöbel an die Macht. Natürlich gab es also Nutznießer der DIKTATUR, nicht nur unter den schwarzen Hemden und den braunen. Der Antisemitismus etwa kannte viele Nutznießer, im Großen wie im Kleinen. Man raubte die Wohnungen seiner jüdischen Nachbarn aus, nachdem die abgeholt worden waren (welch eine Verharmlosung).
Vergleiche sind falsch, zumal historische. Mir liegt nichts daran, meine Landsleute im Osten zu diskreditieren. Aber auch die DDR war ein Unrechtsstaat. Ich habe einen Jugendfreund, der dazu wirklich Aufschlussreiches publiziert. Man lese Peter Wensierski. Und im Innenleben des Unrechts gab es auf vielen Stufen die Nutznießer dessen. Der Begriff des Blockwarts fällt mir dazu ein, ohne dass ich darunter habe leben müssen.
In den großen DIKTATUREN gibt es die Binnenräume der kleinen, in denen die Helfershelfer der großen Herrschaft zu einer kleinen kommen. In meiner Jugend waren das die Alten Kameraden, die der jungen Demokratie auf die Beine helfen sollten. „Unter Adolf hätte es das nicht gegeben!“ Diesen Satz habe ich oft gehört.
Es gibt eine ähnliche NOSTALGIE zu den DDR-Zeiten im Osten. Zumal nach dem ruppigen Schleifen durch den Westen.
In den Diktaturen gedeihen Diktatürchen, denen mit dem Fall des großen Unrechts die kleinen Unrechtsvorteile entzogen sind. Die Kriegsgewinnler fürchten deshalb nichts mehr, als dass der Frieden ausbricht.
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QUELLENSCHUTZ.
An der Pressekammer des Berliner Landgerichts scheiden sich gelegentlich die Geister. Das ist ja der Sinn der Sache. Rechtsprechung heißt Richtungen vorgeben wollen. So sieht die FAZ gerade den Untergang der freien Presse besiegelt; kleiner hat sie es nicht.
Es geht um die schmutzige Wäsche, die der Springer Verlag mit seinen Boulevard-Chefs in der Öffentlichkeit wäscht. Jüngst übt ein hochgezogener Kriegsreporter namens JR dafür Rache, dass Gegenstand der Berichterstattung, der Schmuddel der Welt, und Innenverhältnisse der Redaktion, der Schmuddel bei BILD, sich in nichts nachstanden, und er gehen musste. Für meine Begriffe war es nicht nur „sex on demand“, sondern auch angebotsorientiert „sex on sale“, was ich da so im Borchardt beobachtet habe. Aber da will ich nicht rein; ich habe das MILIEU jedenfalls gesehen und hatte keinen Bedarf an Nähe.
Zur Sache: Ist ein Verleger, dem man unaufgefordert eine interne Korrespondenz übergibt, um seinen früheren Arbeitgeber zu diskreditieren, verpflichtet, diesem Verrat mittels QUELLENSCHUTZ zu decken? Oder darf er das Material vernichten und den Verleumdeten über den Vorgang informieren? Zumal, wenn es sich um ein Blatt wie die BERLINER ZEITUNG handelt und eine Figur wie deren Verleger HF (die Richter gehen recht weit in der Distanz zu dieser Person; er sei, so sagen sie explizit, ein Geschäftemacher).
Das Gericht fragt, ist QUELLENSCHUTZ vereinbart worden? Also ist so etwas ausdrücklich und beidseitig zu vereinbaren. Der Deutsche Presserat, eine PR-Gesellschaft zum White-Washing von Verlegern, hat den Schuss wieder nicht gehört und widerspricht. Was die FAZ treibt, sich dem anzuschließen, verstehe ich auch nach wiederholter Lektüre des Artikels nicht.
Denn eine Denunziation mittels Vertrauensbruch ist ja nicht dadurch aus der Welt, dass der so bösgläubig gemachte Journalist den ihm zugespielten Schmuddel nicht druckt; der Verrat ist damit in der Welt und wirkt auch ex negativo. Man wird instrumentalisiert. Das soll ein Naturrecht des Denunzianten sein? Das leuchtet mir nicht ein. Logische Folge: QUELLENSCHUTZ bedarf der Vereinbarung.
Wie schützt man sich gegen die Instrumentalisierung durch Informanten? Ich habe kürzlich einen Umschlag mit unaufgefordert zugesandtem Material ungeöffnet einem Anwalt übergeben. Maßgabe: Versiegeln, ein Jahr liegen lassen, dann ohne Einsicht vernichten. Hat keine 500€ gekostet, kann sich also jeder leisten. Niemanden werde ich darüber informieren. Hier liegt das eigentlich Unappetitliche des vor Gericht siegreichen Berliner Verlegers. Auch so MILIEU, ein anderes als das der BILD, aber definitiv ein MILIEU.
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DER ROMAN MEINES LEBENS.
Von einer Reportage-Schulung wird im Netz berichtet, in der Edelfedern heranwachsende Journalisten unterrichten. Dort sei die Aufgabe gestellt worden, den ersten Satz aus dem ROMAN MEINES LEBENS zu schreiben. Das reizt mich.
Ich bin ganz sicher, dass ich keine AUTOBIOGRAFIE schreiben werde. Aber wenn wir über einen Roman reden, also einen fiktionalen Text, da gibt es doch einen Moment der Versuchung. Es müsste halt nur mehr sein als ein schlichter „Schlüsselroman“, der die Banalitäten des Alltags vergeheimnist und Mittelmäßiges zu Sensationen stilisiert. Wo das Faktische langweilig, müsste Fiktives erzählt werden, das eine eigene Qualität erlangt, zu einer Fiktion wird, die literarische Qualität erlangt.
Und dazu nun der erste Satz? Der den Leser so in den Bann zieht, dass er das Buch nicht mehr aus der Hand legen mag. Ich nähme einen Satz, der mich seit den frühesten Tagen meines Berufslebens begleitet. Ich war Pauker, schlimmer noch Deutschlehrer, und stellte aus Spaß einer Quinta eine Erlebniserzählung zur Aufgabe unter dem notorischen Titel „Mein schönstes Ferienerlebnis“. Eine Deppenübung.
Routinemäßig korrigierte ich den Klassensatz durch, bis ich auf folgende Eröffnung stieß: „Kaum waren wir angekommen, als wir schon da waren.“ Weltklasse! Das ist er, mein Eröffnungssatz: Kaum waren wir angekommen, als wir schon da waren.
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Verfassungsschutz – drei Stück zehn Mark
So spotteten wir früher, in meiner wilden Jugend, über die Schlapphüte. Verfassungsschutz als Kondome. Drei Stück zehn Mark. Antikonzeptiva. Pariser. Wir wollten jene verächtlich machen, die uns als Büttel des Regimes erschienen.
Das war pubertär. Denn dieser Staat war kein Unrechtsregime, das den Tyrannenmord gerechtfertigt hätte. Und der Terror, damals linksradikaler Herkunft, hat keine Glorifizierung verdient. Heute weiß ich, die Verfassung ist ein Gut, das man schützen sollte.
Um so schmerzhafter, wie sich die Verfassungsschützer jüngst in eine Perspektive bringen, die nur eine Frage erlaubt: Sind das Verbrecher oder Trottel? Es sind Trottel.
Der Fall der faschistischen Mörderbande NSU zeigt diesen Staat in einem Zustand, der Spott im Halse stecken bleiben lässt. Eine Terrorbande hat infam Migranten abgeschlachtet. Und die Behörden haben dann die Familien der Opfer zu Tätern gemacht.
Als Aufklärung über das Versagen der Behörden droht, gehen die Akten in den Schredder. Beweisvernichtung. Strafvereitelung im Amt? Die Frage steht im Raum. Vom CSU-Innenminister hohle Sprüche in scharfem Ton. Das reicht nicht.
Ein Halbweltmilieu scheint auf. Agenten, Gegenagenten, Informanten, V-Leute. Nazis mit einem Zubrot als Denunzianten. Selbst wenn so etwa unumgänglich ist, es gefällt mir in der widerlichen Mischung von Justiz und Verbrechen nicht.
Müssen Geheimdienste so sein? Wenn dabei der Verdacht eines tiefen Staates entsteht, dann ist Schluss mit lustig. Tiefer Staat meint, dass sich die Verfassungsschützer die braune Sache zu eigen gemacht haben. Weimarer Befürchtungen. Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch.
Aber warum sind die Schützer so schlecht? Avanti diletanti. Jeder Malermeister, der einen solchen Schlendrian in seinem Betrieb tolerierte, ginge pleite. Keine Nudel liefe vom Band, wenn diese Jungs sie fertigen müssten. Inkompetenz mit Pensionsanspruch.
Die Lösung ist banal. Der Verfassungsschutz ist so schlecht, weil er eine Behörde ist. Die Verfassung wird nicht geschützt, weil damit ein Konglomerat von Behörden beauftragt ist.
Der Staat ist nicht Dienstleister seiner Bürger. Der Behördenstaat ist Selbstverwalter. Die Politik sollte das kontrollieren; das kann nicht gut gehen. Doch Beamte könnten, was wir von ihnen erwarten, wenn sie nicht mehr Beamte sein müssten.
Der Fall NSU hat einen weiteren Grund geliefert, die staatliche Verwaltung als hoheitliches Behördentum zurückzuschneiden. Das vermaledeite Berufsbeamtentum gehört abgeschafft.
Quelle: starke-meinungen.de