Logbuch

LITIGATION PR.

Wenn Rechtsstreite, sprich juristische Verfahren durch außergerichtliche Kommunikation begleitet werden, spricht man neudeutsch von LITIGATION PR. Eine Studentin befragt mich für ihre Master-Arbeit dazu. Also gebe ich mir begrifflich Mühe; lieber zu scharf als schwammig.

Im Strafrecht geht es immer um die PÖNALISIERUNG; sprich eine (zu vermeidende) STRAFE. In Rechtsstaaten hängt die im Rahmen der richterlichen Beweiswürdigung per Gesetzbuch an einer TAT oder andersgesagt an einem TATBESTAND. Dieser wiederum ergibt sich aus einem SACHVERHALT. Der wiederum aus BEGEBENHEITEN und Einstellungen der Handelnden zu ihrem oder anderen Verhalten. Hier heißt es früh wach zu werden, früher als die Gegenseite.

Da ein TATBESTAND relativ strikt zu TAT und STRAFE führt, ist auf dieser Stufe der Logik das Kind meist schon im Brunnen. Die LITIGATION PR legt daher ihr Augenmerk auf den SACHVERHALT. Mit einer notorischen Skepsis vor vermeintlichen Fakten und sonstigen Vorurteilen steht zuvörderst die „Konstruktion des Sachverhalts“ an; dieser ist prinzipiell suspekt, sprich offen. Schon der SACHVERHALT muss möglichst so angelegt sein, dass er zum „gewünschten Tatbestand“ führt.

These: „Zumindest sind Sachverhalte so anzulegen, dass unerwünschte Tatbestände vermieden werden.“ Was hier so unschuldig daherkommt, ist ein Satz von erheblichem Gewicht. Aber so denkt LITIGATION PR. Ich kann als Nicht-Jurist nicht beurteilen, ob eine strafrechtliche Verteidigung auch so denkt; vielleicht führt das Standesrecht da zu Restriktionen. Ein solches Standesrecht gibt es für PR-Leute aber nicht wirklich, zumindest nicht in der Praxis. Nichts ist für uns „beyond reasonable doubt“. Wir haben schon Pferde kotzen gesehen…

KONSTRUKTION DES SACHVERHALTS: nichts steht fest, schon gar nicht vermeintliche Indizien, überhaupt nichts aus spekulativen Zeugenerinnerungen. Alle Wahrheiten sind nur halbe. Hieran schließt sich das Recht Beschuldigter an, sich an bestimmte Dinge nicht mehr zu erinnern. Wenn nicht gar, überhaupt dort zu schweigen, wo man sich selbst belasten könnte. Also überhaupt zu schweigen. Das gefällt Journalisten nicht. Gut so.

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KEIN KOMMENTAR.

Nur weil mir jemand eine Frage stellt, muss ich mich nicht zu einer Antwort genötigt sehen. Klappe halten. Nicht (ohne Not) lügen; schweigen.

Man kann sich der Tatsache, dass man eine Frage als gestellt ansieht, schwer entziehen; jedenfalls wenn man daran rhetorisch herumeiert. Profis wissen das, Novizen brechen sich daran die Arme. Wer sich verweigern will, variiert sein NO COMMENT nicht. Man sagt das wie ein Automat.

Episode: Ein Anfänger aus meinem Presseteam hat die Frage einer Agenturjournalistin nach einem Akquisevorhaben mal so beantwortet, dass er dieses Gerücht weder bestätigen noch dementieren wolle. Falscher Fehler. Daraus wurde nämlich in der folgenden Meldung eine Bestätigung, weil das Gerücht „weder dementiert noch bestätigt“ worden sei. Reingefallen! Der Leiter der Finanz tobte damals, wie man in der PR so naiv sein könne. Es drohten Köpfe zu rollen.

Meine Schlussfolgerung: ich sage gar nichts; ich schweige. Denn das ist, was KEIN KOMMENTAR eigentlich meint. Man lässt sich erst gar nicht in die Zwangslage versetzen. Wieso sollte man sich einer Nötigung zur Aussage aussetzen, wenn man das nicht will oder kann? Übrigens ist die Verleitung zu einer Begründung des eigenen Verhaltens ein klarer Schritt in Richtung Abgrund. Dann kann man auch gleich losplappern.

Wie das damals mit der zu erwerbenden Company ausging? Nun, die Agentur schrieb: „Die kaufen das!“ Die Finanz tobte und forderte von der PR ein Dementi. Wir waren unter Druck. Ich schaute ins Gesicht meines Chefs und sah sein Interesse aufblitzen. Es kam die Frage: „Was kosten die denn?“ Tjo, dann haben wir sie gekauft und so die falsche Agenturmeldung wahr gemacht. Man konnte sich das damals leisten. Finanziell wie PR-technisch.

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KEIN GEHEIMNIS.

Ein Skribent, den ich nicht schätze, bläht sich im Feuilleton damit, sein letztes Buch vorzulegen. Ach Herrje. Meine Zusage, keine Autobiographie zu verfassen, gilt uneingeschränkt. Naive Zeitgenossen fragen sich (und mich), welche Geheimnisse ich zu bewahren gedenke. Die Kenner wissen, es gibt nicht nur keine Geheimnisse, die des Bewahrens wert wären. Es gibt keine Geheimnisse.

Das ist ja schon eine verschwörungstheoretische Konstruktion, dass das Universum an Belanglosigkeiten sich zu einer Offenbarung drängen ließe, indem man den Schleier vor einem ominösen Geheimnis lüftet. In Wirklichkeit ist alles noch viel banaler, als man anzunehmen bereit wäre. Die Wahrheiten zerfallen und Irrtümer gebiert jeder Tag.

Auch das Vergessen ist ein Segen. Mein Rezept in der Vernehmung: fehlende Erinnerung; prozesssicher. Wer nicht im Valium des Vergessens dahindöst, wird auf der Intensivstation der Erinnerung ausbluten. Ein Dichterwort, rezitiert ein Freund. Die Medizin glaubt, dass der Demente seine Demenz nicht bemerkt; das aber halte ich nicht für gesichert. Mein Herr Vater beklagte in der zweiten Hälfte seiner neunziger Jahre den Verlust der Speicher.

Jedenfalls werde ich kein Opus Magnum ankündigen; schon um die Eitelkeit zu vermeiden, ich nähme an, sowas sei mir gegeben. Kalendergeschichten, dazu sollte es gelegentlich reichen. Reisebilder. Also Johann Peter Hebel, Bert Brecht, Heinrich Heine, ab und zu ein Lichtenberg. Mehr nicht.

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Neu: Beschneidungen sind nicht (mehr) kriminell

Ich habe meine Meinung geändert. Ich hatte unrecht. Vor einer Woche stand hier: Beschneidungen sind kriminell. Klare Kante, aber es wurde auch zu einem bedachten Umgang damit aufgefordert. Nun: Heute steht hier das Gegenteil. Warum?

Vertreter meiner jüdischen Mitbürger haben sich empört. Muslime in Deutschland haben sich empört. Ich habe zugehört und meine Meinung geändert. Es ist dem deutschen Nationalcharakter eigentlich ein Gräuel zuzugeben, dass er falsch lag. Aber es ist so.

Vieles, was die deutschen Juden vorgetragen haben, halte ich für unangemessen. Insbesondere die Vergleiche des Kölner Urteils gegen die Zwangsbeschneidung von Kleinstkindern mit dem Holocaust gefallen mir nicht. Sie machen einen monströsen Völkermord in politischer Rhetorik zu kleiner Münze. Das geht gar nicht.

Dass die christlichen Kirchen in den Protest der Beschneidungswilligen eingestimmt haben, verwundert mich. Der Messias Jesus von Nazareth ist angetreten mit einer Revision des jüdischen Glaubens und der daraus abgeleiteten Sitten und Gebräuche. Christen taufen ihre Kinder, aber sie respektieren deren Anspruch auf körperliche Unversehrtheit und die Religionsfreiheit.

Ich habe als Christ (und als Protestant, der ich immer mehr bin) meine Amtskirche mit 14 verlassen, aber so viel weiß ich noch: Der christliche Religionsstifter, ein gewisser Jesus von Nazareth, ist als Messias angetreten und hat eine Revision des jüdischen Glaubens gefordert. Einschließlich der Sitten und Gebräuche. Seine Rede war: „Euch ist dies und das gesagt. Ich aber sage Euch, tut das Gegenteil.“

Religionsfreiheit heißt nicht, dass die Religionen jede Freiheit haben. Da dürften sich sonst auch die neuen Religionen, etwa die aus USA stammende Kirche Scientology, einschließen. Haben das die sich jetzt frisch empörenden christlichen Amtskirchen zu Ende gedacht? Religionsfreiheit heißt: Freiheit vom Machtanspruch aller Religionen. Den Staat begründen Recht und Gesetz, sonst nichts.

Nach Recht und Gesetz gehören Kinder und Frauen nicht ins Sachrecht. Kinder sind nicht Besitz ihrer Eltern. Frauen nicht Besitz ihrer Männer. Deshalb dürfen sich Männer wie Frauen beschneiden lassen, wenn dies auf einer freien Willensentscheidung beruht. Grundlade ist ihre eigene freie Willensentscheidung, nicht die ihrer Eltern oder die ihrer Religionsgemeinschaft. Oder einer Sektenzentrale.

An Beschneidungen wurde hier kritisiert, dass sie für die Betroffenen Zwangsbeschneidungen sind, die für die Unmündigen aber eine irreversible Entscheidung bedeuten. Wer das als Staat bestimmten Religionen zubilligt, muss es allen zubilligen. Weil der aufgeklärte Staat nicht zwischen legitimen und illegitimen Religionen unterscheidet.

Damit sei, sagt mir ein jüdischer Freund, in Deutschland jüdisches Leben nicht mehr möglich. Das hat Gewicht, nicht nur aus historischen Gründen. Für muslimisches gilt  wohl ähnliches. Die meisten Muslime, die ich kenne, tun sich schwerer mit öffentlichen Diskursen über religiöse Praktiken, jedenfalls mit argumentativen Diskursen, als meine jüdischen Freunde. Jedenfalls sage ich heute, der Einwand hat Gewicht.

Wie kommt der Staat aus der Falle? Es gibt eine Präzedenz beim Thema der sogenannten Schwangerschaftsunterbrechung. Wir wissen, dass damit irreversibel ein Schwangerschaftsabbruch gemeint ist, was viele die Tötung ungeborenen Lebens nennen. Es stehen zwei Rechte im Konflikt: das Selbstbestimmungsrecht der Frau und das Tötungsverbot.

Mit der Fristenlösung hat der Rechtsstaat einen Weg aus dem Konflikt gefunden. Innerhalb bestimmter Fristen und unter bestimmten Bedingungen bleibt die Abtreibung straffrei. Sie ist damit nicht legal, sie ist straffrei, wird als Straftat nicht verfolgt, was nicht das gleiche ist.

Der Staat kann, aus Respekt vor seinen jüdischen und muslimischen Bürgern, die Beschneidung

unter bestimmten Konditionen medizinischer Art straffrei stellen. Der ethische Konflikt ist damit nicht aufgehoben, aber ein Zusammenleben von Menschen gänzlich unterschiedlicher Auffassung möglich. Das wär doch was. Die Politik ist gefordert.

Wenn wir über Nacht unsere Energieversorgung zertrümmern konnten und über Nacht die deutsche Finanzhoheit aufgehoben haben, dann sollte es der Regierung Merkel doch gelingen, ein solches Gesetz schnell über die Bühne zu kriegen.

Das ist das Wesen von Kompromissen: niemand ist wirklich voll zufrieden, aber alle leben halbwegs in Frieden. Das verbleibende Unvergnügen ist das Salz demokratischer Politik.

Quelle: starke-meinungen.de