Logbuch
DER BÜRGER.
Heute feiert Otto Schily seinen 90. Geburtstag. Und beglückt die Öffentlichkeit mit der Feststellung, dass ihn der BELLIZISMUS bei den GRÜNEN nachdenklich stimme. Eine gewisse kriegsgeile Ambition ist ja bei jenen eingekehrt, die früher FRIEDEN SCHAFFEN OHNE WAFFEN predigten.
Schily war Gründungsmitglied der GRÜNEN und ist erst später zur SPD gewechselt, deren Innenminister er dann wurde. Bekannt ist er meiner Generation durch sein mutiges Auftreten in der Strafverteidigung von Terroristen, die der 68er Studentenrebellion entstammten. Ich kenne den Mann nicht sehr gut; und wenn, würde ich nicht drüber sprechen. Über Mandate nicht und niemals zu reden, das Versprechen hat er mir mal ausdrücklich abgenommen. Aber er ist mir ein sehr seltenes Exemplar der Gattung Politiker.
Ich kann es in einem Satz sagen: Schily ist eine PERSÖNLICHKEIT jenseits der Rollen, die er spielt. Als Strafverteidiger ist das schon eine professionelle Tugend; man ist Organ der Rechtspflege und steht doch auch einem Schuldigzusprechenden bei. Er hat anthroposophische Wurzeln, war aber politischer Kopf der Grünen wie der Sozialdemokraten. Er hat sich, soweit ich das beurteilen konnte, zwar auf Dinge eingelassen, aber niemals vereinnahmen lassen. Schily ist bürgerlich im Sinne des Citoyens, ein emanzipierter Bürger.
Jetzt lasse doch noch eine Katze aus dem Sack. Er ist ein Bochumer Junge. Vater hat den Bochumer Verein geleitet, Abitur am Engelbert, ein Kind des Reviers. Ich höre das am Ton. Den treffen nicht viele.
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DIE ORDNUNG DER DINGE.
Der grüne Zeitgeist ist ein metropoles Sehnen nach einer niedlichen Natur, die der Landbevölkerung fremd ist. Es entstammt Schrebergärten, wo der Spießer verzückt Erdbeeren pflückt. Der Datschenmief der Laubenpieper. Eine kleinbürgerliche Ambition.
Ich schaue meinem tüchtigen Gärtner beim Schneiden der Hecke zu. Ohne seine scharfe Schere, in Wahrheit ein schwedisches Monster mit Akku-Antrieb, hätten wir ein Gestrüpp, das irgendwann den Weg gefressen hat. Ich sehe, wie er mit der Kettensäge in Baumkronen steigt. Gut so. Er gestaltet aus Natur Kunstwerke der Architektur. Das ist ein Garten: Exempel des Gestaltungswillens.
Der Ziergarten ist, sagen wir es klar, schlicht Kunst, wenn er denn gelingt. In ständigen Kampf gegen die Willkür der Schöpfung. Der Gärtner korrigiert Gott. Der Nutzgarten ist eine vordergründige Peinlichkeit, die auf Nahrung schielt, den Kohlkopf oder die Beere; nichts von Rang. Damit sei nicht der Landwirt getadelt, der der elenden Natur eine Kulturlandschaft abringt; schon gar nicht der Förster, der dem dumpfen Wald ein Minimum an Disziplin beibringt. Wer aber die Blumenwiese nicht regelmäßig mäht, wird das wuchernde Gras erhalten, aber nicht die Blume.
Ich erinnere meinen Besuch in den Kew Gardens Londons und meine Erkenntnis, dass der englische Landschaftsgarten ein Ausdruck von Kolonialismus war. Man sammelte die spektakulärsten Pflanzen der Welt, um seinen Reichtum zu zeigen, seine imperiale Ambition. Es war die Demonstration einer Herrschaft über die Welt. Wohlgeordnete Denkmäler des Gentlemans, der die Wellen der Weltmeere beherrschte. So kam der Birnbaum zu uns. Davon zeugt der Ginkgo in meinem Garten.
Ich finde nirgends Idylle. Und werde heute ausführlich wässern müssen, weil selbst das die elende Natur nicht mehr selbst hinkriegt.
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MENSCHENWÜRDE.
Unser oberstes Gesetz, die Verfassung, das GRUNDGESETZ, beruht auf einer Annahme, die aus der Luft gegriffen ist. Auf einer unbestimmten IDEE. Ja, geht denn das? Mit beiden Beinen in den Wolken? Es muss gehen.
Die Grenzen einer IDEE erkennt man oft erst, wenn sie gründlich übertrieben wird. So geht es mir mit dem neuen NATURRECHT des grünen Zeitgeistes. Dabei wird die Natur als harmonische Idylle vermenschlicht und ihr analog zu uns Menschen regelrechte MENSCHENRECHTE zu gesprochen. So sollen der Regenwurm und die Butterblume auch ein Klagerecht haben. Sagen mir erwachsene Menschen. Absurd. Der Naturzustand ist zudem keine Idylle, sondern die reine Barbarei.
Der Reihe nach. Die Verfassung hat kein Reglungsrecht zwischen Menschen. Das Grundgesetz beschränkt die Rechte des Staates gegen Menschen. Wem ruft es zu, dass die Würde des Menschen unantastbar sei? Dem Staat. Pfoten weg! Das ist die Kernlogik: Was immer Du Staat willst, hier endet Dein Recht. Die Würde ist ein Wert, den die Menschen sich selbst zubilligen. In der kontrafaktischen Annahme der Selbstbestimmung.
Darum schließen sie zum Beispiel Kannibalismus aus und gewähren auch ehemaligen Menschen Respekt (Totenruhe). Diese Kernkategorie der DIGNITAS ist aber nicht mal ein „unbestimmter Rechtsbegriff“; sie ist eine bloße IDEE. Bemühungen, sie plausibel aus dem Christentum herzuleiten, scheitern. Denn auch die Vorstellung der „Gottesähnlichkeit“ enden im Wolkenkuckucksheim. Man könnte dann ohnehin nur den Gott des Neuen Testaments meinen; im Alten Testament geht es eher ruppig zu. Und der Schamane hat einen anderen Gott als der Calvinist.
Die Würde des Menschen ist eine Einladung zum Diskurs, nicht mehr. Wir sollen uns darauf verständigen, was uns selbst gut genug ist. Weil wir glauben, dass wir können, wenn wir wollen. Ein kontrafaktischer Diskurs. Daran nehmen alle Menschen teil, also auch der Andersgläubige oder der Nichtgläubige. Aber nicht der Regenwurm und die Butterblume. Nein, das tut mir jetzt leid, aber auch nicht der Regenwald oder der Walfisch.
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DER FLANEUR.
Wird der WANDERER von der Natur in die Großstadt versetzt, nennt man ihn FLANEUR. Er ist dann aber auffällig gut gekleidet und immer von einer etwas wirren Nachdenklichkeit.
Typisch für den alten Paternalismus, die Vorherrschaft der Männer, war dass das Herumstreunen, gemeinhin SPAZIERENGEHEN genannt, den Herren erlaubt war. In der Natur hieß er dann Wandersmann, der sich Ergehende; in der großen Stadt war es der Flaneur, der sinnlos umherzustreifen pflegte. Machte das aber eine Dame, so war sie keine mehr. Auf dem Land kannte man die Wanderhure, in der Stadt das flanierende Leichte Mädchen.
Die Vorbeigehende („passant“ weil „passing“) war eine sich emanzipierende Frau. Gut so. Aber das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte. Mich interessiert der FLANEUR, weil mir ein deutscher Professor, ein Philister vor dem Herrn, mal in einer Rezension diesen Titel umgehängt hat, und darauf mächtig stolz war. Der Tropf hielt für eine Schmähung, was mir gar nicht so abwertend erschien.
Ein Flaneur, lese ich im Brockhaus, habe keine erkenntliche Quelle des Einkommens, sei vermutlich knapp bei Kasse, gebe aber für bestimmte Dinge unverantwortlich viel Geld aus, etwa Getränke oder Blumenschmuck. Er ist dem wirklichen STUTTZER oder DANDY nahe, aber nur in zaghaften Andeutungen. Er ist ein „petit bourgeois“ mit der „gentry“-Ambition eines „land lords“, ein Privatgelehrten, der sich als Weltweiser aufführt, ein Kleingärtner mit den Sehnsüchten eines Landschaftsparks. Ein Sterblicher, der sich dem Großen zu widmen bereit wäre.
Der Flaneur gehört, so er flaniert, nach Paris ans „rive gauche“ oder in das Kings College in Dublin (er kann sich Oxbridge nicht leisten). Er spielt Polo in Mumbay oder entdeckt beiläufig Troja. Flaniert er nicht, ist er HOFMEISTER, sprich Hauslehrer dummer Kinder reicher Eltern. Oder Sitzredakteur eines Lokalblattes in Bad Oldesloh.