Logbuch
Merkel zieht man nicht an den Ohren – und Westerwelle sollte es schon gar NICHT tun
Eine bürgerliche Regierungskoalition will er der Nation schenken, ein schwarz-gelbes Bündnis, in dem er dann Außenminister wird. Der ehrgeizige Guido Westerwelle hat einen Traum: Er will die deutsche Hillary Clinton werden. Frank-Walter Steinmeier wäre abgelöst und die Gefahr eines rot-rot-grünen Bündnisses gebannt.
Man sieht Westerwelle an, wie beseelt er von dieser Vision ist. Was Hillary für Obama, wäre er für Merkel, ein ganz, ganz toller Gensch-Man II. Aber viele Wähler reiben sich die Augen. Mit dem Guido-Mobil fahren wir nach Whitehall und vor den Elysée-Palast, vom Big Brother-Container ins Weiße Haus? Nun muss man in der Politik immer den Spott seiner Gegner ertragen können. Das geht auch dem amtierenden Außenminister und SPD-Kandidaten so. Westerwelle wie Steinmeier schadet aber vor allem die Missgunst aus dem eigenen Lager.
Über 40 Prozent seiner eigenen Anhänger, fast die Hälfte der FDP-Wähler, folgen diesem Traum von der Hillary-Rolle nicht; sie können sich Westerwelle schlicht und einfach nicht als Außenminister vorstellen.
Zu Recht. Ambition ist in der Politik nicht alles. Westerwelle ist auf eine nachhaltige Art nicht auf der Höhe der Zeit. Im Gegensatz zu Angela Merkel, die einen sehr modernen Wahlkampf führt und den liberalen Eiferer auf Distanz hält. Merkel weiß, dass der von ihr geforderte Themenwahlkampf ihr nur schaden kann. Man gewinnt in diesem Land und in dieser Zeit keine Wahlen, indem man Kataloge der Zumutungen rezitiert. Niemand will die Hartz-Wunden aufreißen und erneut Salz hineinreiben.
Merkel läuft zudem nicht in die Dementi-Falle, in der Westerwelle sitzt. Er verspricht, dass keine soziale Eiszeit ausbrechen wird ,wenn er an die Macht kommt. Das ist frei von jeder Raffinesse. Und schließlich chargiert er als Ehrenmann. Obwohl gerade er aus gutbürgerlicher Perspektive halbseiden wirkt, bemüht er die Kategorie des Bürgerlichen; das ist eine klassenkämpferische Vokabel gegen die vermeintlichen Proleten in der linken Hälfte der Republik, und für die Ostdeutschen schmeckt es unangenehm nach Bourgeoisie.
Als besonders dumm wird sich erweisen, dass er Merkel die gleichen Ratschläge zu geben versucht wie deren Feinde in der Union: Sie möge doch endlich mal Anlass zur Kontroverse geben. Merkel zieht man nicht an den Ohren, die Frau hat ein gutes Gedächtnis. Der eigentliche Grund für die Tragik im eitlen Streben der deutschen Hillary ist: Die Nation braucht sie nicht, wir haben keine politische Wechselstimmung, das Land fühlt sich gar nicht so schlecht regiert.
Das muss man als politischer Bürger, als Citoyen, bedauern. Angesichts einer Weltwirtschaftskrise zeigt sich die Nation als behäbig. Ein sträflicher Zustand, aber man kann Wähler nicht erziehen. An dem Tag, als Merkel und Steinbrück vor die Kameras traten und sagten, die Sparbücher sind sicher, wurde die große Koalition verlängert. Das muss nicht bis zum Wahlabend halten, aber wir werden nicht erleben, dass Westerwelle als Retter der Nation durch die Straßen getragen wird.
Quelle: starke-meinungen.de
Logbuch
QUELLENSCHUTZ.
Naive Informanten glauben, dass riskante Hinweise bei Journalisten in besten Händen seien, weil diese zur Diskretion verpflichtet. Anonymität sicher? Ein fataler Irrtum.
Ich kenne keinen Whistleblower, dem der Fehdehandschuh Glück gebracht hätte, keinen. Deshalb interessiert mich ein Urteil der geschätzten Pressekammer des Berliner Landgerichts. Ich möchte dabei nicht in die Ehrenhändel des Ex-Bild-Chefs JR reingezogen werden. Und ich gehöre nicht zum Freundeskreis des Besitzers der Berliner Zeitung HF. Und ein MD ist deutlich größer als mein sonstiger Umgang. Es geht mir nur um den Kinderglauben an den journalistischen Quellenschutz. Dazu lese ich aus der Berliner in (deren) eigener Sache.
Das Landgericht Berlin hat einen Unterlassungsantrag von Julian Reichelt gegen Holger Friedrich abgewiesen und sich in diesem Zusammenhang mit der Frage des Quellenschutzes befasst. Aus dem Beschluss geht hervor, dass es keine Zusage Friedrichs zur Geheimhaltung und daher auch keine Pflicht für ihn zum Quellenschutz gegeben habe. Das Landgericht Berlin weist darauf hin, dass eine Geheimhaltungspflicht ohne konkrete Vereinbarung nicht existiere. Zudem könne das Zeugnisverweigerungsrecht der Medien in Bezug auf Informanten nicht in eine Pflicht zur Zeugnisverweigerung umgedeutet werden, einer absoluten Geheimhaltungspflicht seien nur Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Seelsorger oder Anwälte unterworfen.
Das Gericht befand, dass es an übereinstimmenden Willenserklärungen zum Quellenschutz fehle. Das Gericht schreibt, es könne „nicht davon ausgegangen werden“, dass Reichelt erwartet habe, Holger Friedrich „würde ihm ungefragt umfassenden Quellenschutz zuteil werden lassen“. Reichelt „musste es – auch aufgrund seiner langjährigen einschlägigen Berufserfahrung – bekannt sein, dass insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht tätige Veröffentlichungsmedien“ wie das von Friedrich verlegte Presseerzeugnis (die Berliner Zeitung) „kein ,sicherer Hafen‘ für ihnen anvertraute Informationen und deren Quellen sind“.
Das Ende einer Posse: JR wollte über HF MD anonym diskreditieren, wovon HF MD in Kenntnis setzte, was in den Augen vieler HF als Verleger diskreditierte und nicht JR, den Heckenschützen. Dazu ist jetzt Recht gesprochen. Nicht mein Thema. Aber ich kenne einen Informanten von der Außenalster, der sich seine Anonymität in einem Vertrag, in dem natürlich sein Name stand, schriftlich von der Redaktion versichern ließ; das fand ich früher immer komisch. Jetzt nicht mehr.