Logbuch

Neu: Beschneidungen sind nicht (mehr) kriminell

Ich habe meine Meinung geändert. Ich hatte unrecht. Vor einer Woche stand hier: Beschneidungen sind kriminell. Klare Kante, aber es wurde auch zu einem bedachten Umgang damit aufgefordert. Nun: Heute steht hier das Gegenteil. Warum?

Vertreter meiner jüdischen Mitbürger haben sich empört. Muslime in Deutschland haben sich empört. Ich habe zugehört und meine Meinung geändert. Es ist dem deutschen Nationalcharakter eigentlich ein Gräuel zuzugeben, dass er falsch lag. Aber es ist so.

Vieles, was die deutschen Juden vorgetragen haben, halte ich für unangemessen. Insbesondere die Vergleiche des Kölner Urteils gegen die Zwangsbeschneidung von Kleinstkindern mit dem Holocaust gefallen mir nicht. Sie machen einen monströsen Völkermord in politischer Rhetorik zu kleiner Münze. Das geht gar nicht.

Dass die christlichen Kirchen in den Protest der Beschneidungswilligen eingestimmt haben, verwundert mich. Der Messias Jesus von Nazareth ist angetreten mit einer Revision des jüdischen Glaubens und der daraus abgeleiteten Sitten und Gebräuche. Christen taufen ihre Kinder, aber sie respektieren deren Anspruch auf körperliche Unversehrtheit und die Religionsfreiheit.

Ich habe als Christ (und als Protestant, der ich immer mehr bin) meine Amtskirche mit 14 verlassen, aber so viel weiß ich noch: Der christliche Religionsstifter, ein gewisser Jesus von Nazareth, ist als Messias angetreten und hat eine Revision des jüdischen Glaubens gefordert. Einschließlich der Sitten und Gebräuche. Seine Rede war: „Euch ist dies und das gesagt. Ich aber sage Euch, tut das Gegenteil.“

Religionsfreiheit heißt nicht, dass die Religionen jede Freiheit haben. Da dürften sich sonst auch die neuen Religionen, etwa die aus USA stammende Kirche Scientology, einschließen. Haben das die sich jetzt frisch empörenden christlichen Amtskirchen zu Ende gedacht? Religionsfreiheit heißt: Freiheit vom Machtanspruch aller Religionen. Den Staat begründen Recht und Gesetz, sonst nichts.

Nach Recht und Gesetz gehören Kinder und Frauen nicht ins Sachrecht. Kinder sind nicht Besitz ihrer Eltern. Frauen nicht Besitz ihrer Männer. Deshalb dürfen sich Männer wie Frauen beschneiden lassen, wenn dies auf einer freien Willensentscheidung beruht. Grundlade ist ihre eigene freie Willensentscheidung, nicht die ihrer Eltern oder die ihrer Religionsgemeinschaft. Oder einer Sektenzentrale.

An Beschneidungen wurde hier kritisiert, dass sie für die Betroffenen Zwangsbeschneidungen sind, die für die Unmündigen aber eine irreversible Entscheidung bedeuten. Wer das als Staat bestimmten Religionen zubilligt, muss es allen zubilligen. Weil der aufgeklärte Staat nicht zwischen legitimen und illegitimen Religionen unterscheidet.

Damit sei, sagt mir ein jüdischer Freund, in Deutschland jüdisches Leben nicht mehr möglich. Das hat Gewicht, nicht nur aus historischen Gründen. Für muslimisches gilt  wohl ähnliches. Die meisten Muslime, die ich kenne, tun sich schwerer mit öffentlichen Diskursen über religiöse Praktiken, jedenfalls mit argumentativen Diskursen, als meine jüdischen Freunde. Jedenfalls sage ich heute, der Einwand hat Gewicht.

Wie kommt der Staat aus der Falle? Es gibt eine Präzedenz beim Thema der sogenannten Schwangerschaftsunterbrechung. Wir wissen, dass damit irreversibel ein Schwangerschaftsabbruch gemeint ist, was viele die Tötung ungeborenen Lebens nennen. Es stehen zwei Rechte im Konflikt: das Selbstbestimmungsrecht der Frau und das Tötungsverbot.

Mit der Fristenlösung hat der Rechtsstaat einen Weg aus dem Konflikt gefunden. Innerhalb bestimmter Fristen und unter bestimmten Bedingungen bleibt die Abtreibung straffrei. Sie ist damit nicht legal, sie ist straffrei, wird als Straftat nicht verfolgt, was nicht das gleiche ist.

Der Staat kann, aus Respekt vor seinen jüdischen und muslimischen Bürgern, die Beschneidung

unter bestimmten Konditionen medizinischer Art straffrei stellen. Der ethische Konflikt ist damit nicht aufgehoben, aber ein Zusammenleben von Menschen gänzlich unterschiedlicher Auffassung möglich. Das wär doch was. Die Politik ist gefordert.

Wenn wir über Nacht unsere Energieversorgung zertrümmern konnten und über Nacht die deutsche Finanzhoheit aufgehoben haben, dann sollte es der Regierung Merkel doch gelingen, ein solches Gesetz schnell über die Bühne zu kriegen.

Das ist das Wesen von Kompromissen: niemand ist wirklich voll zufrieden, aber alle leben halbwegs in Frieden. Das verbleibende Unvergnügen ist das Salz demokratischer Politik.

Quelle: starke-meinungen.de

Logbuch

Verfassungsschutz – drei Stück zehn Mark

So spotteten wir früher, in meiner wilden Jugend, über die Schlapphüte. Verfassungsschutz als Kondome. Drei Stück zehn Mark. Antikonzeptiva. Pariser. Wir wollten jene verächtlich machen, die uns als Büttel des Regimes erschienen.

Das war pubertär. Denn dieser Staat war kein Unrechtsregime, das den Tyrannenmord gerechtfertigt hätte. Und der Terror, damals linksradikaler Herkunft, hat keine Glorifizierung verdient. Heute weiß ich, die Verfassung ist ein Gut, das man schützen sollte.

Um so schmerzhafter, wie sich die Verfassungsschützer jüngst in eine Perspektive bringen, die nur eine Frage erlaubt: Sind das Verbrecher oder Trottel? Es sind Trottel.

Der Fall der faschistischen Mörderbande NSU zeigt diesen Staat in einem Zustand, der Spott im Halse stecken bleiben lässt. Eine Terrorbande hat infam Migranten abgeschlachtet. Und die Behörden haben dann die Familien der Opfer zu Tätern gemacht.

Als Aufklärung über das Versagen der Behörden droht, gehen die Akten in den Schredder. Beweisvernichtung. Strafvereitelung im Amt? Die Frage steht im Raum. Vom CSU-Innenminister hohle Sprüche in scharfem Ton. Das reicht nicht.

Ein Halbweltmilieu scheint auf. Agenten, Gegenagenten, Informanten, V-Leute. Nazis mit einem Zubrot als Denunzianten. Selbst wenn so etwa unumgänglich ist, es gefällt mir in der widerlichen Mischung von Justiz und Verbrechen nicht.

Müssen Geheimdienste so sein? Wenn dabei der Verdacht eines tiefen Staates entsteht, dann ist Schluss mit lustig. Tiefer Staat meint, dass sich die Verfassungsschützer die braune Sache zu eigen gemacht haben. Weimarer Befürchtungen. Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch.

Aber warum sind die Schützer so schlecht? Avanti diletanti. Jeder Malermeister, der einen solchen Schlendrian in seinem Betrieb tolerierte, ginge pleite. Keine Nudel liefe vom Band, wenn diese Jungs sie fertigen müssten. Inkompetenz mit Pensionsanspruch.

Die Lösung ist banal. Der Verfassungsschutz ist so schlecht, weil er eine Behörde ist. Die Verfassung wird nicht geschützt, weil damit ein Konglomerat von Behörden beauftragt ist.

Der Staat ist nicht Dienstleister seiner Bürger. Der Behördenstaat ist Selbstverwalter. Die Politik sollte das kontrollieren; das kann nicht gut gehen. Doch Beamte könnten, was wir von ihnen erwarten, wenn sie nicht mehr Beamte sein müssten.

Der Fall NSU hat einen weiteren Grund geliefert, die staatliche Verwaltung als hoheitliches Behördentum zurückzuschneiden. Das vermaledeite Berufsbeamtentum gehört abgeschafft.

Quelle: starke-meinungen.de

Logbuch

Beschneidungen sind kriminell

Männlichen Nachkommen wird, bevor diese mündig sind, die Vorhaut abgetrennt. So beschnitten gelten die Jungen zum Beispiel vielen aus der jeweiligen Gemeinschaft als wahre Juden oder echte Muslime. Es gibt für diese Verstümmelung, die Eltern an ihren Kindern vornehmen lassen, keine medizinischen oder hygienischen oder sexuellen Gründe. Zu den religiösen Motivationen später, zunächst die anthropologische, jedenfalls kulturhistorische Wahrheit.

Es handelt sich archetypisch um eine rituelle Kastration, die kulturhistorisch auf einen rituellen Kindesmord zurückgeht. Man zelebriert etwas aus den archaischen Zeiten der Menschenopfer, mit denen man böse Götter zu besänftigen dachte. Das Kainszeichen der symbolischen Verletzung sollte den anderen Überlebenden zeigen, dass man Opfernder und nicht zu Opfernder sei, dass man so gezeichnet ein Überlebensrecht habe. Das alles liegt historisch vor dem Ursprung der monotheistischen Religionen. Archaischer geht es nimmer.

Freilich finden Religionen für ihren Ritus ganz andere, nämlich religiöse Bestimmungen. Etwa, so lerne ich, die Entscheidung von Urvater Abraham, seinen Sohn Isaak als Erwählten zu zeichnen. Damit steht für den Gläubigen hinter der Beschneidung seines Kindes der Wille seines Gottes. Gleichwohl sagt das deutsche Recht: Hier wird die Menschenwürde des Kindes verletzt. Willkommen im Säkularstaat.

Religionen genießen jede Freiheit, innerhalb von Recht und Gesetz, aber nicht jenseits dessen. Es geht ja nicht darum, dass erwachsene Männer finden, sie könnten auf ihre Vorhaut verzichten; dann hätte der Staat sein Recht verloren. Babys und Knaben werden der Circumsektion unterzogen. Deren Recht auf körperliche Unversehrtheit und auch deren Recht auf Religionsfreiheit hat der Staat zu schützen, auch gegen den Elternwillen, auch gegen die Ansprüche einer Religionsgemeinschaft. Kinder sind als kleine Menschen eben keine Sache, die sich im Besitz ihrer Eltern befindet.

Frauen gehören übrigens auch nicht dem Sachrecht an. Die Beschneidung von Mädchen durch Kastration der Klitoris ist eine noch weit massivere Verstümmelung. Ihre Ächtung ist noch dringender. Man mag streiten, ob das Stechen von Ohrlöchern bei kleinen Mädchen schon als problematisch anzusehen ist. Die Entfernung des Kitzlers ist auch unabhängig von der hohen Todesrate bei der martialischen Prozedur eine vorsätzliche Zerstörung von Weiblichkeit. Hier drückt sich ein Frauenbild aus, das als Menschenbild jenseits dessen ist, was man mit Sitten und Gebräuchen oder mit Religion verharmlosen kann.

Quelle: starke-meinungen.de

Logbuch

MIT MUNDGERUCH.

Weit unterhalb der großen Geschichte, die die Schicksale der Völker bestimmt, muss es viele Ebenen der Alltagsgeschichte geben, die das Leben der Menschen tatsächlich ausmachte. Das geht mir durch den Kopf als ich ein Rollbild unter meinen Büchern finde, das weniger als eine Elle breit, aber stattliche fünf Meter lang. Ich habe es aufgehängt. Der LORSCHER ROTULUS, eine beinahe endlose Litanei, kann in keiner Hütte gehangen haben; aber das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte.

In dem Begleitbuch geht es um Ludwig den Deutschen und damit natürlich um Karl den Großen und es herrscht Klage darüber, dass man über ihn so wenig wisse, jedenfalls aus seinem Alltag. Die Geschichte schweigt, obwohl Historiker von Hause aus doch geschwätzig, weil kränkend Kränkungen erlegen. Dazu ganz am Schluss ein episodischer Beweis. Zunächst etwas Gegenteiliges, ein konträrer Befund. Wo man nix genaues mehr weiß. Wir gehen tausend Jahre zurück und reden mit Otto dem Großen.

Das ist kein Vergnügen. Der Mann stinkt elendlich aus dem Mund und verlispelt fürchterlich. Kaum zu verstehen. Woher weiß man das? Nun, man hat vor zwei Jahren im Magdeburger Dom seine Gebeine gefunden und eine Meute von Medizinern der Magdeburger Uni dran gelassen. Noch heute anhand massiver Zerstörungen der Gesichtsknochen nachweisbar, hat bei Otto eine schwere Parodontitis gewütet, die unter regelrechtem Zahnsteinpanzer den Kiefer bis weit hinter die Zahnwurzeln zerfressen hat. Er muss im Alter wirklich gelitten haben, so am lebendigen Leib verfaulend.

Die Schneidezähne habe er allerdings im Kampf verloren, trösten uns die Geschichtsschreiber. Auf deren Tatsachenschilderungen ist aber kein Verlass. Jetzt von Otto zu Karl. Seine Taten hat ein Mönch aus dem Kloster St. Gallen überliefert. Die Gesta Karli Magni prägen unser Bild vom Karolingischen. Aber seine Kollegen mochten ihn nicht, den Mönch mit der Zahnfehlstellung. Sie nannten ihn Notker der Stotterer. So ging er in die die Geschichte ein, als Notker Balbulus, was Stammeln oder Stottern heißt und nunmehr tausend Jahr gar nicht mehr zu hören ist. Otto ist auch nicht mehr zu sehen. Sie haben ihn vorgestern wieder zu Grabe getragen. War da die persönliche Indiskretion, die Verletzung seiner Privatsphäre, vorher unvermeidlich? Wäre er Zeitgenosse, hätten das die Prommi-Anwälte Schertz&Bergmann zu verhindern gewusst.