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BLOCKBILDUNG & BOCKMIST.

Wenn die SPD dieses Land auf Dauer mental zu spalten gedenkt, dann hat ihre scheidende Innenministerin Nancy Faeser was gekonnt. Mit dem schlappen Gefälligkeitsgutachten ihrer Schlapphüte hat sie die AfD bei deren Anhängern innerlich gestärkt und bei den Gegnern völlig falsche Hoffnungen geweckt. Eine innenpolitische Tölpelei erster Güte.

Die amerikanische Regierung mischt sich schon ein und spricht von einer schlecht getarnten Diktatur. Sie meint Deutschland unter den Rot-Grünen. Das wird den rechten Populisten in der AfD gefallen; sie können sich so als Opfer obrigkeitsstaatlicher Machenschaften inszenieren. Der US-Vizepräsident nennt sie „centrist“, das heißt „politisch gemäßigt“, eine Kraft der Mitte. Welch ein Geschenk. Rechts wird so Mainstream. Die hier allerorten laut werdenden Neue Rechte wird durch die politische Idiotie ihrer Gegner groß, im gesamten Westen.

Das tausend Seiten dicke Gefälligkeitsgutachten, eine Fleißarbeit williger Geheimpolizei, wird für ein gerichtliches Verbot der AfD nicht reichen; ich sage das voraus und bin mir sicher. Es eint mit unzähligen peinlichen Petitessen nur die Kohorten von reaktionären Versagern und Kryptofaschos in der AfD, viel Gesindel und einige Ewiggestrige. Das nämlich ist die AfD. Jetzt aber sagt man dem Souverän: Jeder vierte von Euch Deutschen ist ein Extremist. Ihr gehört verboten. Hinter diesem Votum steht eine abgewählte Partei mit 14%. Das ist grotesk.

Es bilden sich in der Wahrnehmung der Leute Blöcke. Der Block der Altparteien, der Systemknechte, der Elite, der Internationalisten und Woken, der Grünen Verbieter. Und der Block der wirklichen Volksversteher. Letztere, die Freunde der normalen Leute, sollen von ersteren, den Systemknechten, verboten werden. So die Lage an der mentalen Volksfront. Ein schwerer politischer Fehler. Faeser go home.

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EIN BISSCHEN FREIHEIT.

Da ist er wieder, dieser sperrige Begriff der fdGO. Er soll den Kern unserer Verfassung beschreiben. Das wäre ja eine wichtige Aufgabe, der man sich nicht so unbeholfen nähern sollte. Ich verstehe schon das erste Eigenschaftswort nicht: Was meint „freiheitlich“ in der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“? Oder ist es eine „freiheitlich demokratische Grundordnung“? Die Väter unserer Verfassung sprachen ein verquastes Deutsch.

Ist „freiheitlich“ eine Verkleinerungsform von „frei“ im Sinne von „ein wenig frei“? Warum ist die demokratische Grundordnung nur ein bisschen frei? Sie ist ja auch nicht nur ein bisschen rechtsstaatlich? Oder soll Demokratie nur ein klein wenig herrschen? Um diese Wortklaubereien mögen sich die Staatsrechtler kümmern, könnte man sagen. Sie sollen sagen, was liberal bedeutet; denn das ist ursprünglich gemeint.

Das mit den Experten der Verfassung hilft aber nicht. Ich traue auch den Schlapphüten bei den sogenannten Verfassungsschützern nicht. Oder den Parteipolitikern, die Grundsatzfragen zur Magd ihrer Machtgelüste machen. Nein, wir sind alle gefordert, uns eine Meinung zu bilden, wie wir leben wollen. Und das heißt dann auch, nach welchen Grundsätzen.

Deutscher ist der Inhaber eines politischen Privilegs, das der Staatsbürgerschaft, in die man geboren oder berufen werden kann, wenn man sich darum beworben hat. Mit Bio oder Rasse hat das gar nichts zu tun. Und natürlich kann man ein Leben führen, das der doppelten Staatsbürgerschaft bedarf. Deutscher, das ist ein rechtliches Privileg, das mit Pflichten verbunden ist.

Abzugrenzen von dem Völkischen der Nazis und ihrer Volksgemeinschaft, die staatlichen Terror nach ideologischen Vorgaben meinte; etwa autoritären Nationalismus der prinzipiellen Überlegenheit oder gar der Reinheit der Rasse. Es gelten immer und überall die Menschenrechte, zu vorderst das der Menschenwürde.

Was begrifflich so kompliziert klingt, wird einfach, wenn man konkret wird. Etwa der Frage des Deutschsprachigen. Wir haben drei Amtssprachen, deutsch, dänisch und sorbisch. Und aus. Zu Gericht, glaube ich, nur deutsch. Und aus. Wer Deutsch noch nicht so gut kann, kriegt einen Dolmetscher. Aber in der Regel gilt: Man spricht Deutsch. Keine Nischen. Ich finde, darauf könnte man sich einigen und zwar verbindlich. Die Schulpflicht beginnt damit. Auch das Bürgergeld. Ist das dann noch freiheitlich?

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SPARGELZEIT.

Man ist, was man isst. Jedenfalls ist man, was man trinkt. Heute: feines Gemüse mit Schampus. Schon Cato Senex, der Weise im Alten Rom, lobt den Spargel, das edelste aller Gemüse. Dazu trinkt man heutzutage Sekt. Gern der besseren Art. Hier die Grundregeln in modernen Zeiten.

Man schält der Spargel selbst und das unmittelbar vor dem Kochen. Diese seltsamen Halbautomaten bei Lidl oder Bauer Barkhoff sind zu verachten. Man gibt nichts ins Kochwasser, weder Salz noch Zucker noch Essig. Die Pellkartoffeln werden gepellt, darum heißen sie so. Man nimmt dazu geschmolzene Butter, vielleicht aufgeschlagen, aber nie in Hühnerbrühe gekochte Mehlschwitze („Hollandaise“). Auf die Pellkartoffel grobes Salz, auf den Spargel körnig gemahlenen schwarzen Pfeffer. Reichlich Butter, siehe oben. Eine Portion ist immer ein gutes Pfund, alles andere in die Suppe (für den Folgetag).

Zum Essen ein Schaumwein von Bollinger, der etwas kryptisch „PN AYC 18“ heißt. Steht so auf dem Etikett. Ich frage Gunnar, den Sommelier, was das bedeutet. Und lerne: „Der AYC ist Teil der Village-Wein-Serie, die der verstorbene Kellermeister Gilles Descôtes noch ins Leben gerufen hatte. AYC basiert auf dem Grand Cru Ay, natürlich dreht sich daher alles um den Pinot Noir. Ungefähr hälftig aus 2018 und Reserveweinen, die überwiegend flaschengereifte Weine aus den tiefen Kellern von Bollinger sind. Die Grundweine sind 50/50 in Holz und Edelstahl gereift. Mit 6 Gramm Dosage degorgiert, also nicht extrem trocken. Der Wein zeigt die ganze Pracht von Ay, nämlich die Verbindung von seidigster Textur und aufregender, salziger Mineralität. Spicy, kirschig, tief und druckvoll, ist es ein archetypischer Ausdruck dieses so reichen, aber brillant mineralischen Ortes. Ein wunderbar balancierter Allrounder mit einem Hang zur Größe.“ Man ist, was man trinkt.

Solches hörte ich gern von meinem Vers.

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PRIVATISSIMUM.

Zu den feineren Menschenrechten gehört das auf ein Privatleben, das ein Individuum vor den Zugriffen des Staates bewahrt oder der sonstigen Öffentlichkeit, angefangen beim neugierigen Nachbarn und mit der sensationsgeilen Boulevardzeitung noch nicht endend. Das gilt für die Umstände des Lebens wie den Inhalt der Korrespondenz. Es gibt einen ganzen Kontinent von Dingen, die ich für mich behalten darf. My home is my castle.

Gestern aber lese ich in den Sozialen: „Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche und Karl-Theodor zu Guttenberg haben Berichte über eine angebliche Trennung zurückgewiesen. Das Paar stellte klar, weiterhin zusammen zu sein. Ausgelöst worden war die Debatte durch einen Bericht, in dem von einem Liebes-Aus die Rede war. Über ihren Anwalt Christian Schertz ließen beide erklären, die Darstellung über eine Trennung entbehre jeder Grundlage. Zugleich kündigte er rechtliche Schritte gegen die Berichterstattung an. Demnach soll ein Widerruf verlangt und die weitere Verbreitung der Darstellung untersagt werden.“

Es mag von Interesse sein, ob ein Mitglied der Bundesregierung verheiratet ist und dann mit wem, selbst da habe ich Zweifel, aber was um Himmels Willen ist ein „Liebes-Aus“ als Gegenstand anwaltlicher Kommunikation? Im Rahmen von Sanktionsandrohungen gegenüber der Presse? Gleichzeitig erfahre ich zum wiederholten Mal, dass der Gatte eines hochrangigen CDU-Politikers mittels einer ausländischen Leihmutter Vater geworden sei. Ich werde das nicht kommentieren, schon weil auch der kleine Erdenbürger aus diesem Dreiecksverhältnis den Schutz seiner Persönlichkeitsrechte verdient. Worüber man nicht reden kann, darüber sollte man schweigen. Aber das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte.

Vielleicht ist es so, dass sogenannte PROMMIS vor den Übergriffen von Reportern geschützt werden müssen, da will ich auch über deren Anwälte keinen faden Scherz machen; aber mindestens zu gleichen Teilen dringen die „chatting classes“ darauf, mit Dingen des persönlichen Lebens in der Öffentlichkeit Ruhm zu erlangen. Ich sage als Kolumnist: Das gehört sich nicht; es ist gegen die Autorenehre. Zu den Grundregeln des Schreibens gehört nämlich, dass das Private stets Tabu. Ich nehme Vorwürfe gegenüber Max Frisch und anderen Dichtern, sich hier versündig zu haben, sehr ernst. Selbstoffenbarungen sind immer überflüssig und oft peinlich. Sie zeugen von mangelndem Respekt; der beginnt bekanntlich mit der Selbstachtung. Fremdoffenbarungen von Privatem sind nur dann legitim, wenn sie ein erhebliches Politikum bergen, also von deutlichem öffentlichem Interesse; und auch dann bitte mit größter Diskretion. Mehr will ich nicht wissen müssen.

Es ist in der gepflegten Kommunikation wie mit der Kleidung: Man bedecke seine Scham. Ich jedenfalls will das nicht alles ansehen müssen, was da allzu willentlich offenbart wird. Die Schamtuchmaler und die berühmten Feigenblätter haben in der Kirchenmalerei der Verkündigung nicht geschadet, im Gegenteil. Deshalb ist die eiserne Kommunikationsregel der englischen Konversation so wertvoll, niemals wirklich Privates, schon gar nicht über Krankheiten oder Konkubinen.