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PRIVATES IN DER POLITIK.

Zwischen Amt und Person ist auf das sorgfältigste zu unterscheiden. Das war früher der Lehrsatz. Politiker sind keine Schlagersänger. Ist das vorbei? Willkommen in den Sozialen Medien.

Die Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht, SPD, veröffentlicht in den Sozialen Medien ein selbstangefertigtes Porträtfoto von sich und ihrem Sohn anlässlich von dessen Geburtstagsfeier. Oder das Selfie ist von ihm, dem 21jährigen Alexander. Wir finden es auf Instagram. Eine Protestwelle bricht los. Das Lokal wird angeblich erkannt.

Es soll sich ausweislich der Deckenlampen im Hintergrund um den China Club im Edelhotel Adlon handeln, der nur Mitglieder zulässt, denen 10.000€ Eintritt abgenommen werde. Ich kenn das Ding, weil öfter dorthin eingeladen; ich finde es eher banal. Aber gut. Die Ministerin wird der spätrömischen Dekadenz gescholten. Ich diskutiere den Fall an der Uni und will ihn als Tollpatschigkeit behandeln. Ein kluger Kommilitone widerspricht. Er glaubt, das Ministerium hätte den Eklat gewollt. Soviel Privates in Kriegszeiten?

Die Pressestelle der Ministerin streitet nämlich vor Gericht mit der Presse darum, ob die benennen müsse, wer kürzlich ein ähnliches Foto an Bord eines Bundeswehrhubschraubers von dem Ministersohn gemacht habe, als diese mit ihm nach Sylt geflogen sei, in den Urlaub. Heißt inzwischen HELI-GATE. Ein Fall der höheren Geschicklichkeit in der Spesengestaltung. Sylt ist jene Insel, die man als Domizil der Reichen und Schönen versteht. Da wo die Lindners dieser Welt heiraten. War ich auch schon, auch eher banal.

Was also, wenn die Alleinerziehende aus dem Bundeskabinett ihr Recht auf Privatleben behaupten will? Und dabei nicht das Frugale des Kanzlers wählt, sondern ein bisschen von jenem, dass die VIPs in der Yellow Press ausmacht? Ich sage voraus, dass die Pressemeute den jungen Mann ab jetzt jagen wird. Wie kann man das wollen?

Der Pressesprecher des Ministeriums ist ein ehemaliger TV-Journalist. Die können eh kein PR. Weil, wer gerne isst, deshalb noch nicht kochen kann. Erfahrungssatz.

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GEMÜTLICHKEIT.

Das deutsche Wohnzimmer macht uns kein Volk nach. Schon gar nicht jetzt im Herbst, wenn draußen der Sturm wütet und man sich auf Advent freut. Hier herrscht die Contenance der Kautsch.

Die deutsche Urtugend des Gemütlichen ist keine rein teutonische Lebenskunst mehr, seitdem wir wissen, dass es im Dänischen Hygge gibt, was genau das gleiche ist. Nordisch also. Es kennzeichnet eine unambitionierte Lässigkeit familiären Umgangs, im Französischen am ehesten mit NONCHALANCE beschrieben. In diesem Zustand der Entspannung und der zurückhaltenden Heiterkeit steht der Mensch nicht, er sitzt nicht auf Holzbänken oder harten Stühlen, sondern er kautscht.

Zwischen das weiche Bett und den unbequemen Stuhl haben die Götter etwas gestellt, auf dem man dahingesunken halb sitzt, halb liegt. Die Kautsch, oft angereichert durch Kissen, meist gegenüber dem Fernsehgerät. Die Kautschkartoffel gedeiht hier. Sie ernährt sich von schnittfestem Fett (Schippse) und Sirup, um irgendwann einzuschlafen und so den eigentlich köstlichen ersten Tiefschlaf kautschend zu vergeuden.

Jetzt zur Nachricht: Den Kavalier erkennt man an der Ottomane. Er hat vor dem Liegemöbel etwas stehen, das einem niedrigen Tisch ähnelt, aber Polsterung aufweist. Man kann die Ottomane durch ein Tablett mit Teegeschirr zweckentfremden oder mit Büchern belegen, aber das ist verfehlt. Sie ist eine Fußbank. Genauer gesagt, eine Beinablage. Nur, wer die Beine hochzulegen weiß, erahnt, was Gemütlichkeit vermag. Dazu hat man halt eine Ottomane.

Ottomane heißt osmanisch und entstammt dem vorderen Orient. Das verwirrt. Am Ende ist die deutsch-dänische Gemütlichkeit eine türkische Erfindung?

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DRAFT RESISTANCE.

Meine politische Jugend bestimmte unter anderem die Gegnerschaft zum Krieg der USA in Vietnam, den sie von den Franzosen geerbt hatten. Es imponierte mir damals, wie junge Männer in Amerika ihren Einberufungsbescheid öffentlich verbrannten. Man glaubte: Es gibt ein Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung. Aus Gewissensgründen.

Die Annahme eines ultimativen Staatsnotstandes, der alle seine wehrfähigen Bürger an die Waffen zwinge, war das Standardargument der Prüfungskommissionen, die zu ermitteln hatten, ob man aus Gewissensgründen seinen Militäreinsatz verweigerte. Die gab es zu meiner Zeit, Gewissenprüfer. Auch ich habe vor einer solchen Kommission gestanden und Gewissen nachgewiesen. Schlanke Lösung. Easy out. Der Rest ist Schweigen.

Gibt es ein Menschenrecht auf Flucht vor der militärischen Verteidigung? Etwa, weil deren Ansatz moralisch so ungeheuerlich ist, dass er Ausnahmen zulassen muss? In die gemeinschaftliche Vernichtung eines Nachbarn einzutreten, kann eine ethische Zumutung sein. Strittig ist dies für Opfer eines Angriffs, also für den Verteidigungsfall. Man kann, so ein Kalkül, eine andere Kollektivleistung anbieten, ein Äquivalent. Sozialdienst etwa, oder Freikaufen. Zu anständigen Preisen. Ich weiß, dass das sozial zynisch ist. Aber wohl die Rekrutierungslogik von Berufsarmeen; sie ziehen schon immer vornehmlich die Armen.

Eine allgemeine Mobilmachung greift durch. Jetzt aber alle russischen Verweigerer in der EU des Landes zu verweisen oder den Asylgrund prinzipiell zu verwehren, das hat schon etwas sehr Rigoroses. Wieder höre ich dazu unsägliche Propagandisten bekannter Provenienz, die den Russen verweigern wollen, was ihnen zustehen könnte, und zwar, weil sie Russen sind, also mit einer bloß ethnischen Begründung. Darüber, rate ich, nochmal nachzudenken. Ich hätte als wehrpflichtiger junger Mann nicht in der Uniform eines GI nach Vietnam gewollt, um fliehende Kinder mit Napalm zu übergießen. Nicht zu vergleichen, schon klar. Trotzdem.

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VERFASSUNGSSCHUTZ.

Die politischen Parteien streiten sich um die Besetzung eines hohen Gerichts; die Kandidaten dafür müssen im Parlament mit großer Mehrheit gewählt werden, damit keine seltenen Vögel in die Robe kommen. Da wäre es klug, solche Juristen vorzuschlagen, deren Persönlichkeit und bisheriges Wirken gesichert eine breite Zustimmung findet. Das ist mit einer einzelnen Dame nicht gelungen. Der Rest sind Intrigen und Gezänk.

Das Verfassungsgericht, um das es hier geht, hält sich selbst für unser höchstes Gremium; im Amerikanischen deshalb „Supreme Court“ genannt. Es soll die Rechte der Parlamente beschneiden dürfen, indem es deren Entscheidungen widerrufen kann, wenn es sie im Widerspruch zur Verfassung sieht. Man kann das als das Recht sehen, die Gewaltenteilung aufzuheben. Ich sehe diese Institution ohnehin eher kritisch. Soviel Macht möchte man aber auf keinen Fall bei schrägen Vögeln sehen.

Es könnte eine gewisse Weisheit darin liegen, die Roten Roben nach parteipolitischem Proporz zu verteilen, aber immer zu verlangen, dass auch die anderen Entsender der jeweiligen Wahl der Person nach zustimmen müssen. Wg. Vermeidung brauner oder blauer Vögel in roter Robe. Die Ernennung bleibt dann trotzdem ein Politikum, aber mit einer gewissen Chance, dass Mitte und Maß sachwalten. So wie bei einer Änderung der Verfassung, wo es eine breite Mehrheit im Parlament braucht.

So könnte das alles also abgehandelt werden, was der widerwärtige Jens Spahn zur Schmierenkomödie verkommen lässt, wohl auch um von seiner Amtsführung als Gesundheitsminister und seinen privaten Aventüren abzulenken. Ich stimme dem BILD-Autor Peter Tiede zu, der ihn in klaren Worten in den Senkel stellt.