Logbuch

QUELLENSCHUTZ.

An der Pressekammer des Berliner Landgerichts scheiden sich gelegentlich die Geister. Das ist ja der Sinn der Sache. Rechtsprechung heißt Richtungen vorgeben wollen. So sieht die FAZ gerade den Untergang der freien Presse besiegelt; kleiner hat sie es nicht.

Es geht um die schmutzige Wäsche, die der Springer Verlag mit seinen Boulevard-Chefs in der Öffentlichkeit wäscht. Jüngst übt ein hochgezogener Kriegsreporter namens JR dafür Rache, dass Gegenstand der Berichterstattung, der Schmuddel der Welt, und Innenverhältnisse der Redaktion, der Schmuddel bei BILD, sich in nichts nachstanden, und er gehen musste. Für meine Begriffe war es nicht nur „sex on demand“, sondern auch angebotsorientiert „sex on sale“, was ich da so im Borchardt beobachtet habe. Aber da will ich nicht rein; ich habe das MILIEU jedenfalls gesehen und hatte keinen Bedarf an Nähe.

Zur Sache: Ist ein Verleger, dem man unaufgefordert eine interne Korrespondenz übergibt, um seinen früheren Arbeitgeber zu diskreditieren, verpflichtet, diesem Verrat mittels QUELLENSCHUTZ zu decken? Oder darf er das Material vernichten und den Verleumdeten über den Vorgang informieren? Zumal, wenn es sich um ein Blatt wie die BERLINER ZEITUNG handelt und eine Figur wie deren Verleger HF (die Richter gehen recht weit in der Distanz zu dieser Person; er sei, so sagen sie explizit, ein Geschäftemacher).

Das Gericht fragt, ist QUELLENSCHUTZ vereinbart worden? Also ist so etwas ausdrücklich und beidseitig zu vereinbaren. Der Deutsche Presserat, eine PR-Gesellschaft zum White-Washing von Verlegern, hat den Schuss wieder nicht gehört und widerspricht. Was die FAZ treibt, sich dem anzuschließen, verstehe ich auch nach wiederholter Lektüre des Artikels nicht.

Denn eine Denunziation mittels Vertrauensbruch ist ja nicht dadurch aus der Welt, dass der so bösgläubig gemachte Journalist den ihm zugespielten Schmuddel nicht druckt; der Verrat ist damit in der Welt und wirkt auch ex negativo. Man wird instrumentalisiert. Das soll ein Naturrecht des Denunzianten sein? Das leuchtet mir nicht ein. Logische Folge: QUELLENSCHUTZ bedarf der Vereinbarung.

Wie schützt man sich gegen die Instrumentalisierung durch Informanten? Ich habe kürzlich einen Umschlag mit unaufgefordert zugesandtem Material ungeöffnet einem Anwalt übergeben. Maßgabe: Versiegeln, ein Jahr liegen lassen, dann ohne Einsicht vernichten. Hat keine 500€ gekostet, kann sich also jeder leisten. Niemanden werde ich darüber informieren. Hier liegt das eigentlich Unappetitliche des vor Gericht siegreichen Berliner Verlegers. Auch so MILIEU, ein anderes als das der BILD, aber definitiv ein MILIEU.

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DER ROMAN MEINES LEBENS.

Von einer Reportage-Schulung wird im Netz berichtet, in der Edelfedern heranwachsende Journalisten unterrichten. Dort sei die Aufgabe gestellt worden, den ersten Satz aus dem ROMAN MEINES LEBENS zu schreiben. Das reizt mich.

Ich bin ganz sicher, dass ich keine AUTOBIOGRAFIE schreiben werde. Aber wenn wir über einen Roman reden, also einen fiktionalen Text, da gibt es doch einen Moment der Versuchung. Es müsste halt nur mehr sein als ein schlichter „Schlüsselroman“, der die Banalitäten des Alltags vergeheimnist und Mittelmäßiges zu Sensationen stilisiert. Wo das Faktische langweilig, müsste Fiktives erzählt werden, das eine eigene Qualität erlangt, zu einer Fiktion wird, die literarische Qualität erlangt.

Und dazu nun der erste Satz? Der den Leser so in den Bann zieht, dass er das Buch nicht mehr aus der Hand legen mag. Ich nähme einen Satz, der mich seit den frühesten Tagen meines Berufslebens begleitet. Ich war Pauker, schlimmer noch Deutschlehrer, und stellte aus Spaß einer Quinta eine Erlebniserzählung zur Aufgabe unter dem notorischen Titel „Mein schönstes Ferienerlebnis“. Eine Deppenübung.

Routinemäßig korrigierte ich den Klassensatz durch, bis ich auf folgende Eröffnung stieß: „Kaum waren wir angekommen, als wir schon da waren.“ Weltklasse! Das ist er, mein Eröffnungssatz: Kaum waren wir angekommen, als wir schon da waren.

 

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INFANTEN.

Es kann nicht ganz leicht sein, einen Mythos für Zuckerbonbons zu schaffen, wenn sich ein Harald Riegels aus Bonn als HARIBO verewigen will. Sirup plus Schweinegelatine, was fett macht, bedarf der Erhöhung dazu, dass es froh mache. Allerdings sind die aktuellen Werbespots mit Erwachsenen im Kleinkindsprech nur sehr schwer zu ertragen.

Die Verkindlichung Erwachsener hat etwas Albernes, aber eben auch eine eigenartige Attraktivität. Opas reden mit Enkeln wie mit Debilen, weil die alten Säcke das putzig finden; den Kids ist das eher peinlich. Nach seinem Verhältnis zu FDP-Chef Lindner befragt, antwortet der Grüne Bundeswirtschaftsminister Habeck, es sei persönlich „supi“, aber in der Sache „kacki“. Das ist zur Hälfte aus dem hysterischen Jargon klimakterischer Tanten, zur andere die Kindersprache windelwechselnder Gouvernanten. Peinlich.

Die konservative Kulturkritik spricht von einer Dekadenz der INFANTILISIERUNG. Mag sein; aber warum? Solche Soziolekte sollen komisch sein. Hhhhm. Im Rheinland höre ich die Abschiedsformel „Tschö“, was dem Französischen „Adieu“ entstammt, einer Gottesnennung; was aber heißt bitte „Tschö mit Ö“? In Wien höre ich statt des „Küss die Hand, Gnä’ Frau“ jetzt ein „Küss die Händ“ als neuen Plural. Alle drei? Und zum Abschied ein „Baba“. Baba? Dem Türken ist das der Vater; der Engländer meint „god be with you“, wenn er „bye bye“ wünscht. Tschüss auch, bis die Tage.

Das Suffix -i, noch mehr das schweizerische -li, sind Verkleinerungen, die Nähe ausdrücken sollen. So wird aus dem Haferschleim das Müsli. Supi, danach machen wir Kacki. Und gegen Abend Vögli, wenn mögli.

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HÜTER SEINER ZUNGE.

Der freie Redner sucht den Streit geradezu; er ist schon ein Ärgernis, bevor er auch nur die Klappe aufgemacht hat. Meine Frau Mutter hat an ihrem Sohn stets gehasst, dass er, wie sie es nannte, zum „Maulfechten“ neigte. Eine scharfe Zunge hatte der disputierende Pubertant ganz nach seinem Vater entwickelt, wo er von ihr doch nur als braver Bub geplant war. Lieber einen guten Freund verloren, als einen Witz ausgelassen. Sich niemals den Mund verbieten lassen.

Aber es geht hier nicht um allfällige Charakterstudien, sondern die Menschenrechtsdiskussion, mit der zu Beginn des 18. Jahrhunderts bürgerliche Freiheit definiert wird, die Opposition des Cato gegen den Cäsaren. Gegen Ende des Jahrhunderts , namentlich 1789, wird daraus politische Realität. Free speech as bulwarks of liberty. Redefreiheit war von Anfang an ein riskantes Recht. Der Scharfzüngige drohte sich selbst zu verletzen. Da ist zunächst die Kernlogik, dass die Freiheit des Einzelnen dort endet, wo sie in die des Nächsten beschneidet. Starke Zäune machen gute Nachbarn.

Aber es ist mehr als das lose Mundwerk; das Risiko des riskanten Rechts tritt ein, wenn gestritten wird. Beim Feilschen mag man sich noch am Ende einigen, aber wenn es religiös oder politisch oder persönlich wird, also Sprache zur Selbstbehauptung antritt, ist schnell Schluss mit lustig. Und sind wir ehrlich: Wer seine Redefreiheit ganz ausdrücklich fordert, ist nicht sanft gestimmt. Er will streiten dürfen. Das Recht zu beleidigen, soll für ihn über dem Recht anderer stehen, sich nicht beleidigt zu fühlen.

Thomas Gordon und John Trenchard schreiben am 4. Februar 1721 in ihren „Cato‘s letters“: „Without freedom of thought, there can be no such thing as wisdom; and no such thing as public liberty, without freedom of speech: which is the right of every man, as far as by it, he does not hurt or control the right of another. And this is the only check which it ought to suffer, the only bounds it ought to know.“

Die Gedanken sind gänzlich frei und die Reden so ziemlich, solange sie nicht die Rechte anderer verletzen oder zu kontrollieren suchen. Man spürt schon hier, an der Wiege, die Angst vor der Bahre. Redefreiheit und Zensur sind Geschwister.
Der junge Benjamin Franklin liest die Briefe des Cato mit Begeisterung. Die USA werden ein Land Catos, weil ohne Cäsar. Solange ohne Cäsar. Es geht um die Balance zwischen Freiheitsrecht, etwa dem Aufruf zum Aufruhr, und der Verantwortung für die Folgen. Bis heute.