Logbuch

FÜRSORGEPFLICHT.

Wenn ich der König von Deutschland wär, trällert es aus dem Radio. Solche Machtwünsche liegen mir fern. Ich will nicht mal Kanzler werden. Das wollen wenige, die die Bürde des Amtes kennen.

Wenn ich der Chef der Süddeutschen Zeitung wär, sprich gewesen wär, bevor das Blatt ins Bergfreie fiel, dann hätte ich mich auf meine Fürsorgepflichten besonnen. Wenn Chef sein Arbeitgeber meint, dann hat man seine Mitarbeiter nicht nur zu fordern, sondern manchmal auch vor sich selbst zu schützen. Das gilt für alle, also die Redaktion, vor allem aber einzelne.

Wenn Chef sein Vorstand heißt, dann hat man das anvertraute Wirtschaftsgut zu schützen; dazu gehört auch die Reputation. Insbesondere wenn die Reputation das eigentliche Geschäftsmodell darstellt. Man setzt sein Blatt nicht durch gedrechselte Halbwahrheiten dem stillen Spott aus.

Wenn Chef sein Vorbild meint, dann ist man bei schlechtem Wetter und unter Beschuss als Kugelfang gefordert. Man stellt sich vor seine Leute und die Mission. Verzagte Feigheit adelt den Feldherrn nicht.

Mehr habe ich nicht anzumerken. Ich bin kein Insider und habe nun wahrlich niemanden zu tadeln. Wenn das alles aber am Ende nicht gelingt, warum auch immer, würde ich nicht mehr Chef sein wollen. Tschö mit öh!

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PUBLIC RELATIONS.

Dem Medienrechtsanwalt Christian Schertz widmete die ARD ein umfängliches Porträt, das ihn als Anwalt juristisch wie moralisch in hohem Ton würdigt. Nicht nur Kanzlei-Werbung, geradezu eine Hagiographie. Ich gönne ihm das, Neid ist mir nicht gegeben. Oft schafft er tatsächlich Recht.

Schertz wird weitgehend gerühmt. Seine Briefe seien gefürchtet, noch mehr aber ginge Wirkung von den Dingen aus, die er im Verborgenen tue. Und er stehe auf der Seite des Guten; manchmal wählt er selbst, was das Böse ist, gegen das er dann auch als Informant wirke. Ein Loblied mit einer solchen Emphase, dass man staunt, was im Öffentlich-Rechtlichen alles möglich ist.

Ich sage dazu nichts. Weil ich zu nah dran bin. Ich habe andere Kanzleien des Presserechts kennengelernt und schätze andere Anwälte dieser Disziplin; einem schulde ich sogar was. Erwähnenswert wäre allenfalls der Januskopf des Redaktionsleiters der ZEIT, der sich auch hier als Warner und Wahrer zu inszenieren weiß, während es Thema ist, dass der Anwalt sein Kampagnengehilfe war. Auch das werde ich nicht durch Tadel ehren.

Erwähnenswert erscheint mir, dass in diesem Stück Rechtsanwälte wie Redakteure mit der größten Selbstverständlichkeit als PR-Manager agieren. Sie sind es, sie tun es, aber sie sagen es nicht. Es macht sich süß und ehrenvoll PR, wenn eine Robe am Haken hängt oder eine Haltung. Asinus asino pulcher.

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TAUBENSCHISS.

Zu Pfingsten feiert man, wenn gebildet, Völkerverständigung; und das ist mehr als Dolmetschen. Für die christlichen Seelen unter uns, die noch bibelfest sind, ist das das Ausgießen des Heiligen Geistes in der Urkirche fünfzig Tage nach Ostern mittels Taube. Versteht kein Mensch. Die Urgemeinde findet zusammen; man versteht einander, obwohl man ganz unterschiedlicher Muttersprache war. Der Grieche nennt das XENOGLOSSIE. Der Gläubige spricht nicht, es spricht aus ihm und alle verstehen es. Eigentlich ist es die initiale Indoktrination.

Während ich in meinem Katechumenenwissen um die Taube krame, sehe ich im Fernsehen Bilder von diesen Demos mit Palästinaflaggen und den notorischen Tüchern. Eine arabisch anmutende junge Frau mit Pallituch hält ein Plakat hoch, auf dem das Wort WERTEDIKTATUR steht. Das ist so dumm nicht. Unsere Rechtsordnung, die Verfassung also, beruht auf einem absolut gesetzten WERT, der allerdings wirklich schwammig ist, auf einem unbestimmten Rechtsbegriff: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Dazu fehlt auch dem Kalifen das Recht.

Die Annahme von unveräußerlichen Menschenrechten ist die politische Taube der Moderne, der Heilige Geist der Verfassung. Steht zuerst 1776 in der Unabhängigkeitserklärung der abtrünnigen Kolonien Amerikas und vor 75 Jahren dann wieder im deutschen Grundgesetz. Der Geist dieser Moderne beruht auf einer Hypothese; das muss man einräumen. Die Annahme ist das Selbstbestimmungsrecht des Menschen. Diese Würde zu achten und zu schützen, das ist die Aufgabe aller staatlichen Gewalt. Weil das so gesetzt wird, bin ich bereit, es eine WERTEDIKTATUR zu nennen. Ja, daran kommt man nicht vorbei, wenn man hier bleiben will.

Würde also. Für alle? Auch für Frauen? Auch für Ungläubige? Auch für Gestrauchelte? Auch für Juden? Oder Hongkong-Chinesen? Und unveräußerlich? Das kann der Fremde also nicht durch seine eigene Würdelosigkeit verwirken? Nicht mal der Feind? Eine ziemliche Zumutung, die Taube zu Pfingsten.

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HÜTER SEINER ZUNGE.

Der freie Redner sucht den Streit geradezu; er ist schon ein Ärgernis, bevor er auch nur die Klappe aufgemacht hat. Meine Frau Mutter hat an ihrem Sohn stets gehasst, dass er, wie sie es nannte, zum „Maulfechten“ neigte. Eine scharfe Zunge hatte der disputierende Pubertant ganz nach seinem Vater entwickelt, wo er von ihr doch nur als braver Bub geplant war. Lieber einen guten Freund verloren, als einen Witz ausgelassen. Sich niemals den Mund verbieten lassen.

Aber es geht hier nicht um allfällige Charakterstudien, sondern die Menschenrechtsdiskussion, mit der zu Beginn des 18. Jahrhunderts bürgerliche Freiheit definiert wird, die Opposition des Cato gegen den Cäsaren. Gegen Ende des Jahrhunderts , namentlich 1789, wird daraus politische Realität. Free speech as bulwarks of liberty. Redefreiheit war von Anfang an ein riskantes Recht. Der Scharfzüngige drohte sich selbst zu verletzen. Da ist zunächst die Kernlogik, dass die Freiheit des Einzelnen dort endet, wo sie in die des Nächsten beschneidet. Starke Zäune machen gute Nachbarn.

Aber es ist mehr als das lose Mundwerk; das Risiko des riskanten Rechts tritt ein, wenn gestritten wird. Beim Feilschen mag man sich noch am Ende einigen, aber wenn es religiös oder politisch oder persönlich wird, also Sprache zur Selbstbehauptung antritt, ist schnell Schluss mit lustig. Und sind wir ehrlich: Wer seine Redefreiheit ganz ausdrücklich fordert, ist nicht sanft gestimmt. Er will streiten dürfen. Das Recht zu beleidigen, soll für ihn über dem Recht anderer stehen, sich nicht beleidigt zu fühlen.

Thomas Gordon und John Trenchard schreiben am 4. Februar 1721 in ihren „Cato‘s letters“: „Without freedom of thought, there can be no such thing as wisdom; and no such thing as public liberty, without freedom of speech: which is the right of every man, as far as by it, he does not hurt or control the right of another. And this is the only check which it ought to suffer, the only bounds it ought to know.“

Die Gedanken sind gänzlich frei und die Reden so ziemlich, solange sie nicht die Rechte anderer verletzen oder zu kontrollieren suchen. Man spürt schon hier, an der Wiege, die Angst vor der Bahre. Redefreiheit und Zensur sind Geschwister.
Der junge Benjamin Franklin liest die Briefe des Cato mit Begeisterung. Die USA werden ein Land Catos, weil ohne Cäsar. Solange ohne Cäsar. Es geht um die Balance zwischen Freiheitsrecht, etwa dem Aufruf zum Aufruhr, und der Verantwortung für die Folgen. Bis heute.