Logbuch

FÜRSORGEPFLICHT.

Wenn ich der König von Deutschland wär, trällert es aus dem Radio. Solche Machtwünsche liegen mir fern. Ich will nicht mal Kanzler werden. Das wollen wenige, die die Bürde des Amtes kennen.

Wenn ich der Chef der Süddeutschen Zeitung wär, sprich gewesen wär, bevor das Blatt ins Bergfreie fiel, dann hätte ich mich auf meine Fürsorgepflichten besonnen. Wenn Chef sein Arbeitgeber meint, dann hat man seine Mitarbeiter nicht nur zu fordern, sondern manchmal auch vor sich selbst zu schützen. Das gilt für alle, also die Redaktion, vor allem aber einzelne.

Wenn Chef sein Vorstand heißt, dann hat man das anvertraute Wirtschaftsgut zu schützen; dazu gehört auch die Reputation. Insbesondere wenn die Reputation das eigentliche Geschäftsmodell darstellt. Man setzt sein Blatt nicht durch gedrechselte Halbwahrheiten dem stillen Spott aus.

Wenn Chef sein Vorbild meint, dann ist man bei schlechtem Wetter und unter Beschuss als Kugelfang gefordert. Man stellt sich vor seine Leute und die Mission. Verzagte Feigheit adelt den Feldherrn nicht.

Mehr habe ich nicht anzumerken. Ich bin kein Insider und habe nun wahrlich niemanden zu tadeln. Wenn das alles aber am Ende nicht gelingt, warum auch immer, würde ich nicht mehr Chef sein wollen. Tschö mit öh!

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PUBLIC RELATIONS.

Dem Medienrechtsanwalt Christian Schertz widmete die ARD ein umfängliches Porträt, das ihn als Anwalt juristisch wie moralisch in hohem Ton würdigt. Nicht nur Kanzlei-Werbung, geradezu eine Hagiographie. Ich gönne ihm das, Neid ist mir nicht gegeben. Oft schafft er tatsächlich Recht.

Schertz wird weitgehend gerühmt. Seine Briefe seien gefürchtet, noch mehr aber ginge Wirkung von den Dingen aus, die er im Verborgenen tue. Und er stehe auf der Seite des Guten; manchmal wählt er selbst, was das Böse ist, gegen das er dann auch als Informant wirke. Ein Loblied mit einer solchen Emphase, dass man staunt, was im Öffentlich-Rechtlichen alles möglich ist.

Ich sage dazu nichts. Weil ich zu nah dran bin. Ich habe andere Kanzleien des Presserechts kennengelernt und schätze andere Anwälte dieser Disziplin; einem schulde ich sogar was. Erwähnenswert wäre allenfalls der Januskopf des Redaktionsleiters der ZEIT, der sich auch hier als Warner und Wahrer zu inszenieren weiß, während es Thema ist, dass der Anwalt sein Kampagnengehilfe war. Auch das werde ich nicht durch Tadel ehren.

Erwähnenswert erscheint mir, dass in diesem Stück Rechtsanwälte wie Redakteure mit der größten Selbstverständlichkeit als PR-Manager agieren. Sie sind es, sie tun es, aber sie sagen es nicht. Es macht sich süß und ehrenvoll PR, wenn eine Robe am Haken hängt oder eine Haltung. Asinus asino pulcher.

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TAUBENSCHISS.

Zu Pfingsten feiert man, wenn gebildet, Völkerverständigung; und das ist mehr als Dolmetschen. Für die christlichen Seelen unter uns, die noch bibelfest sind, ist das das Ausgießen des Heiligen Geistes in der Urkirche fünfzig Tage nach Ostern mittels Taube. Versteht kein Mensch. Die Urgemeinde findet zusammen; man versteht einander, obwohl man ganz unterschiedlicher Muttersprache war. Der Grieche nennt das XENOGLOSSIE. Der Gläubige spricht nicht, es spricht aus ihm und alle verstehen es. Eigentlich ist es die initiale Indoktrination.

Während ich in meinem Katechumenenwissen um die Taube krame, sehe ich im Fernsehen Bilder von diesen Demos mit Palästinaflaggen und den notorischen Tüchern. Eine arabisch anmutende junge Frau mit Pallituch hält ein Plakat hoch, auf dem das Wort WERTEDIKTATUR steht. Das ist so dumm nicht. Unsere Rechtsordnung, die Verfassung also, beruht auf einem absolut gesetzten WERT, der allerdings wirklich schwammig ist, auf einem unbestimmten Rechtsbegriff: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Dazu fehlt auch dem Kalifen das Recht.

Die Annahme von unveräußerlichen Menschenrechten ist die politische Taube der Moderne, der Heilige Geist der Verfassung. Steht zuerst 1776 in der Unabhängigkeitserklärung der abtrünnigen Kolonien Amerikas und vor 75 Jahren dann wieder im deutschen Grundgesetz. Der Geist dieser Moderne beruht auf einer Hypothese; das muss man einräumen. Die Annahme ist das Selbstbestimmungsrecht des Menschen. Diese Würde zu achten und zu schützen, das ist die Aufgabe aller staatlichen Gewalt. Weil das so gesetzt wird, bin ich bereit, es eine WERTEDIKTATUR zu nennen. Ja, daran kommt man nicht vorbei, wenn man hier bleiben will.

Würde also. Für alle? Auch für Frauen? Auch für Ungläubige? Auch für Gestrauchelte? Auch für Juden? Oder Hongkong-Chinesen? Und unveräußerlich? Das kann der Fremde also nicht durch seine eigene Würdelosigkeit verwirken? Nicht mal der Feind? Eine ziemliche Zumutung, die Taube zu Pfingsten.

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DER VERKEHRSUNFALL.

Der Dichter Bert Brecht hat geraten, die Dramen der Zeit zu behandeln wie Verkehrsunfälle. In der sogenannten Straßenszene solle man in aller Ruhe nachstellen, wer am Crash Schuld sei. Es geht nicht um moralische Schuld, sondern Ursachenforschung. Hypothetisch gesprochen. Folgen wir dem Rat.

Die Annahme sei: In einem Gespräch über Sexismus bei der Besetzung von Führungspositionen nennt eine hochstehende Persönlichkeit die einzige Frau im Vorstand der AG, die gerade vor ihm steht, ein „Feigenblatt“ und eine „Alibi-Tusse“; nur mal angenommen. Dann klagt er über einen Anwalt dagegen, weil er das mit der Tusse gar nicht gesagt habe. Man soll damit zugleich glauben, dass das Attribut „Feigenblatt“ in diesem Zusammenhang keine Beleidigung sei.

Was bei der Ursachenforschung nicht zu gelten hat, ist die Frage, ob der Anwalt unserer Straßenszene auch schon bei anderen Verkehrsunfällen ein Mandat hatte. Man verunglimpft Anwälte nicht wegen früherer Mandate. Sie sind Organe der Rechtspflege. Punkt. Was also hätte bei unserem Fallbeispiel der Vorwurf des intentionalen Exotismus (vulgo Feigenblatt) für Folgen in der Beurteilung der Persönlichkeitsrechte der „einzigen Frau im Vorstand“, darf man fragen. Ich würde die öffentliche Verteidigung der Dame als PR-Manager übernehmen (und es würde, glauben Sie mir, Steine regnen).

Man könnte einwenden, dass das Fallbeispiel falsch gewählt sei, ein Falschbeispiel. Nun gut. So wehre auch ich immer Hypothesen ab. Eine Verteidigung des SPD-Kanzler-Kandidaten als Charakterkopf fiele aber leichter, hätte man nicht seiner Entlassungsrede über seinen Finanzminister, den FDP-Chef Christian Lindner, lauschen müssen, die für viele Zuhörer ein Stakkato an Ehrabschneidungen war, in kaltem Kalkül niedergeschrieben und kühl vom Blatt vorgetragen. Eine Verteidigung der SPD fiele leichter, hätte der Fraktionsvorsitzende nicht das parlamentarische Wirken der CDU im Wortsinn verteufelt. Es sei das Tor zur Hölle geöffnet worden. In diesem Kontext sollte auf dem Empfang der Lobbyisten Harald Christ & Joschka Fischer im Capital Club der Kanzlerkandidat der Union als Person diskreditiert werden. Das ist der politische Kontext.

Der Kausalnexus liegt darin, dass man Friedrich Merz als Person nicht vertrauen könne. Das mag sein; ich maß mir kein Urteil an. Auch nicht auf der Geburtstagsfete von Ex-Sozi Christ mit einem Glas Wein in der Hand. Und wenn ich Herrn Scholz in der Folge dieses Verkehrsunfalls Giftzwerg nenne, so bitte ich das als Meinungsäußerung im Wahlkampf zu bewerten; ein würdiger Nachfolger von Brandt, Schmidt, Schröder ist dieser Mann jedenfalls für mich nicht.