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Gute Vorsätze?

Ich höre vom Abnehmen, von weniger Alkohol, davon, das Rauchen einzustellen, sich lästiger Aufgaben rechtzeitig anzunehmen. Neues Jahr, lauter bessere Menschen am Start. Bei mir noch Kater. FLUCH DER BÖSEN TAT. Gestern noch hatte ich mich über das Halbwissen eines Freundes erhoben, noch bevor die Sonne unterging, fiel mir dieser Hochmut wie ein Stein auf die Füße. Mal abgesehen davon, dass Hochmut immer ein Fehler ist, ich weiß jetzt, dass ich schlicht vergessen hatte, was ich mal wusste. Peinlich. Um es kurz zu machen: Wir reden bei der Frage, was man „wollen sollte“ über GIOVANNI PICO DELLA MIRANDOLA, spätes 15. Jahrhundert. Jung verstorben (dazu unten mehr) hat er nicht viele Schriften hinterlassen, aber das Vorwort einer geplanten großen DISPUTATION wirkt bis heute nach. ÜBER DIE WÜRDE DES MENSCHEN. Dort steht der Spruch, den ich gestern suchte. Der Florentiner hat sich wohl als erster Philosoph mit der Würde des Menschen beschäftigt und diese auf die Willensfreiheit gestellt: „quando possumus si volumus“ WEIL WIR KÖNNEN, WENN WIR WOLLEN. Das ist älter als die ganzen Weimarer Klugschwätzer ( nicht in dem TATORT von gestern, Goethe/Schiller/Kant/Hegel usw.). Unsere Würde besteht darin, dass wir könnten, wenn wir nur wollten; also sollen wir wollen. Na ja. Nah am Wortgeklingel. Aber der Zentralbegriff des Grundgesetzes, unserer Verfassung. Ein „unbestimmter Rechtsbegriff“ als Fundament des Öffentlichen Rechts. Auch schräg, oder? Der wunderbare Philosoph aus dem blühenden Norditalien wurde früh dahingerafft; es gab Gerüchte, er sei vergiftet worden. Ein halbes Jahrtausend später hat man in seinen Gebeinen noch hohe Konzentrationen von Arsen gefunden. Vergiftet von einem Freund. Weil der wollte, konnte er; offensichtlich gilt das Motto auch im Bösen. Sagt also gar nichts. Pfff, Luft raus. Man nehme Acetylsalicylsäure, Paracetamol und Koffein, das Wundermittel gegen Kater.

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HALBWISSEN.

Wenn man keine Ahnung hat, aber doch klug sein möchte. Als schlau erscheinen. Ich lese auf einer Weihnachtskarte folgenden Spruch: „Ich kann, weil ich will, was ich muss.“ (Kant). Hmmm. Das ist ganz eindeutig nicht von Kant, das steht nicht bei Kant, es ist nicht mal von Schiller, dem Sentenzenkönig aus Weimar. Allenfalls: ICH KANN, WEIL ICH SOLL. Darin liegt aber zweierlei, ein Urzustand und der danach, nach der Überwindung. HEGEL schreibt irgendwo von der „Schranke“, die darin liege. Genau. Es kostet Überwindung. Ich war nie sportlich, aber ich höre, dort spricht man von einem „inneren Schweinehund.“ Den soll man überwinden sollen können. Das gefällt mir. Nicht weil moralisch, sondern weil vernünftig. Weil, sich zu was zwingen, das kann ein moralischer Impuls sein. Paaah. Oder ein Ausdruck von VERNUNFT. Und Vernunft „muss“ man nicht, Vernunft „kann“ man. Das, lieber Weihnachtskartenschreiber, meint VERNUNFTBEGABT. Da gibt es dann größere Begabungen und kleinere. Trotzdem Dank für die Karte. War ja nett gemeint. Aber, wenn man doof ist, gibt man einen aus; man hält aber keine Vorträge. Zwei Kommafehler waren auch noch drin. Das muss im NEUEN JAHR besser werden, lieber J. E. aus G. 

Mal so unter Freunden gesagt.

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Auf Netflix kommt jetzt eine Serie mit Dialogen in Latein, sagt gerade SWR 3, den ich in der Sauna höre (nur dort). Der Moderator wünscht in der Abmoderation EIN FROHES NEUES und kann es auch, verkündet er stolz, in Latein: „anus novus.“ Na dann.

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WIRD SCHON WAS HÄNGENBLEIBEN.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk unter der Intendanz von Ex-Regierungssprecherin Ulrike Demmer hat einen Rufmord an einem Bundestagsabgeordneten der Grünen begangen, der an Dämlichkeit nur schwer zu übertreffen ist; der Fehler passierte einer der feministisch gestimmten Journalistinnen des Senders unteren Rangs, ist aber so typisch, dass sie sich ihn zurechnen lassen muss. Man kann sich die Details einer Schmutz-Kampagne wegen vermeintlicher sittlicher Verfehlungen eines Mannes sparen und auf das Typische gehen, nämlich die vorschnelle Verleumdung statt gründlicher Recherche.

Eine parteiinterne Neiderin hatte ein angebliches Opfer eines angeblichen Fehlverhaltens frei erfunden und in dessen frei erfundenen Namen eine EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG vorgelegt; womit den Trotteln vom RBB der Tatsachenbeweis erbracht schien und die Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten in die Tonne gehauen werden konnten. Die EV sei ja strafbewehrt. Der Recherche anderer Medien erst fällt dann auf, dass die Adresse nicht stimmt und niemand die Person kennt, es die Frau am Ende gar nicht gibt. Man vernimmt daraufhin die Motivation, dass es bei solchen Vorwürfen im Zweifel halt gegen den Angeklagten zu gehen habe.

Genau da liegt der Skandal. Verdacht reicht, sprich Verdächtigung. So ist der Stand des Gewerbes. Etwas bleibt dann immer hängen. Stimmt nachdenklich. Angemerkt sei, dass der letztendliche Nutznießer der durchsichtigen Intrige der hochgelobte Wahlkampfmanager von Robert Habeck sein soll, das Ganze also wieder nach der einschlägigen Trauzeugenkultur der Grünen riecht. Das ist aber, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte. Bleiben wir beim Juristischen oder dem, was der Laie wissen sollte. Eine EV gilt dem Laien ja als Glaubhaftmachung besonderer Güte, als ein Eid, zu dem die berühmten drei Finger gehoben werden und hochnotpeinliche Strafe droht, sollte gelogen worden sein. Gemach, zunächst mal ist eine EV ein Stück Papier, nicht mehr.

Ich habe schon Lügner mittels falscher EV Strafen kassieren sehen, aber dann galt die EINSTWEILIGE VERLEUGNUNG der Justiz; das ist etwas anderes als so einer Triene vom SFB. Und ich habe manche Lügner damit prahlen sehen, dass man natürlich bereit sei, eine EIGENE VALSCHAUSSAGE zu unterzeichnen. Vor dem Hintergrund, eine Belastungszeugin nur als Stimme am Telefon zu kennen, aber noch nie getroffen oder andernorts dokumentiert gesehen zu haben, ist die EV wenig wert, zumal wenn nicht mal die Adresse stimmt, dürfte einiger Zweifel angebracht sein. Es wurde aber bezichtigt, der Rufmord also vollzogen. Jetzt wurden die falschen Beschuldigungen mit einem kleinen „UPS!“ wieder gelöscht.

Ich würde keine falsche EV abgeben, jedenfalls nicht ohne Not, aber schon gar keine annehmen. Frau Demmer, das UPS ist uns nicht gut genug. Nicht für unser Geld. Nicht für Ihre Ansprüche an sich selbst. Und nicht für das erneute Opfer einer notorischen Schlamperei.