Logbuch
Der BILD-Chef strauchelt. Da handeln seine Kollegen bei anderen Blättern nach dem Motto: „Strauchelnde nicht stützen, sondern stoßen!“ So zynisch ist JOURNALISMUS. Ich will jetzt erwähnen, dass ich Julian R. was schulde. Er hat mein komplettes Uni-Seminar zu sich in die Redaktion eingeladen und uns sehr zuvorkommend behandelt. Ein BILDUNGSERLEBNIS für die Studentinnen und Studenten; hätte er nicht gemusst, hat er aber gemacht. Klasse! Nach dem Termin im Treppenhaus bittet er drei Kommilitoninnen, die den dort rumpelnden Paternoster zu meiden suchen, zu sich in die Aufzugskabine. Ich scherze noch, dass ich schon immer mal mit dem SPRINGER-Aufzug nach unten wollte (ein „in-joke“), als er die mitreisenden Damen ermuntert, sich bei ihm um ein Praktikum zu bewerben. Und ich denke: „Loses Mundwerk, gefällt mir, nicht schlecht!“ Die Episode war nett und ohne jede Peinlichkeit; ich war ja dabei. Aber, denke ich heute, mit den Augen des Teufels betrachtet... Mir imponiert nicht, wie zurzeit die Kollegen des BOULEVARD-CHEFS aus anderen Redaktionen ihn, den Strauchelnden, noch stoßen. Und dann erinnere ich mich noch an einen Abend im BORCHARDT, als er mit dem amtierenden Bundesaußenminister am Nachbartisch saß und es nicht er war, der devot die Demutsgesten absonderte. Heiko, genannt DER ANZUG, versuchte sich darin. Aber das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte. Übrigens war die Presseerklärung von SPRINGER zur Suspendierung des Julian R. von EDDA FELS herausgegeben; eine geschätzte Kollegin meiner Profession, eine Pressesprecherin, die auf diesem Stuhl bei Springer mindestens zwanzig, wenn nicht fünfundzwanzig Jahre sitzen muss. Fels in der Brandung.
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GEBURTSTAG.
Eigentlich müsste die Wiederkehr des Tages der Geburt der Mutter zur Ehre gereichen, nicht dem Kind. Sie hieß Anneliese und war eine herzensgute Frau; später für den Heranwachsenden auch mal eine Nervensäge. Also: am 13. in den Iden des März 1952 wurde der örtliche Knappschaftsarzt, ein Dr. Steinhäuser aus Oberhausen-Buschhausen, von der Hebamme verlangt durch den eilends radfahrenden Kindsvater nächtens zu einer komplikativen Hausgeburt gebeten, ging dann doch gut; seitdem bin ich, man ahnt es, dabei. Ihr sei Dank.
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VOR GOTT.
So soll unsere Verfassung gefasst sein, sprich das GRUNDGESETZ. Sagt mir ein geneigter Leser. Vor Gott? Also im Sinne seiner Stellvertreter auf Erden? Der Staat hat der Religion zu folgen? Das meint ja im ursprünglichen Sinne katholisch: Die wahre, also einzige, weil einzig wahre Lehre. Dies stehe so in der Verfassung, dem GRUNDGESETZ, sagt mir der geneigte Leser. Ach. Von Bad Hersfeld nach Weimar (A4 Fahrtrichtung Dresden, Höhe Eisenach-Ost) an der Wartburg vorbeifahrend höre ich Luthers laute Stimme: SOLA GRATIA, SOLA SCRIPTURA. Nur aus Gnade werden wir selig! Nur das Wort (das Wort Jesu, nicht das der Kirche) soll gelten! Da war Luther recht entschieden. Gegen den Papst wie gegen den Fürsten. Mit beiden lag er im Streit. Dem Staat, was des Staates ist; und dem Himmel, was des Himmels ist. Martin Luther bedürfte der Beobachtung durch den Verfassungsschutz, hätte mein geneigter Leser Recht. Mir imponiert, wie strikt Kirchen und Staat in Frankreich getrennt sind. Strikter als bei uns. Der Staat hat dort keine Religion, gar keine. Die Menschen jedwede. Das gefällt nur jenen nicht, die aus ihrer eigenen Rechtgläubigkeit Herrschaft über Andersgläubige ableiten wollen. Religion aber ist, um es glatt zu schneiden, eine Privatangelegenheit.
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DRAFT RESISTANCE.
Meine politische Jugend bestimmte unter anderem die Gegnerschaft zum Krieg der USA in Vietnam, den sie von den Franzosen geerbt hatten. Es imponierte mir damals, wie junge Männer in Amerika ihren Einberufungsbescheid öffentlich verbrannten. Man glaubte: Es gibt ein Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung. Aus Gewissensgründen.
Die Annahme eines ultimativen Staatsnotstandes, der alle seine wehrfähigen Bürger an die Waffen zwinge, war das Standardargument der Prüfungskommissionen, die zu ermitteln hatten, ob man aus Gewissensgründen seinen Militäreinsatz verweigerte. Die gab es zu meiner Zeit, Gewissenprüfer. Auch ich habe vor einer solchen Kommission gestanden und Gewissen nachgewiesen. Schlanke Lösung. Easy out. Der Rest ist Schweigen.
Gibt es ein Menschenrecht auf Flucht vor der militärischen Verteidigung? Etwa, weil deren Ansatz moralisch so ungeheuerlich ist, dass er Ausnahmen zulassen muss? In die gemeinschaftliche Vernichtung eines Nachbarn einzutreten, kann eine ethische Zumutung sein. Strittig ist dies für Opfer eines Angriffs, also für den Verteidigungsfall. Man kann, so ein Kalkül, eine andere Kollektivleistung anbieten, ein Äquivalent. Sozialdienst etwa, oder Freikaufen. Zu anständigen Preisen. Ich weiß, dass das sozial zynisch ist. Aber wohl die Rekrutierungslogik von Berufsarmeen; sie ziehen schon immer vornehmlich die Armen.
Eine allgemeine Mobilmachung greift durch. Jetzt aber alle russischen Verweigerer in der EU des Landes zu verweisen oder den Asylgrund prinzipiell zu verwehren, das hat schon etwas sehr Rigoroses. Wieder höre ich dazu unsägliche Propagandisten bekannter Provenienz, die den Russen verweigern wollen, was ihnen zustehen könnte, und zwar, weil sie Russen sind, also mit einer bloß ethnischen Begründung. Darüber, rate ich, nochmal nachzudenken. Ich hätte als wehrpflichtiger junger Mann nicht in der Uniform eines GI nach Vietnam gewollt, um fliehende Kinder mit Napalm zu übergießen. Nicht zu vergleichen, schon klar. Trotzdem.