Logbuch

FLEISCHERSATZ.

Man kann gegen die intensive Tierhaltung eine Menge einwenden. Gilt für den norwegischen Lachs aus einem Netzkäfig im Fjord wie das dänische Schwein und die irische Kuh, beide aus engen Ställen. Und Grünzeug kann natürlich sehr gut schmecken. Warum aber , wenn ich kein Fleisch will oder mag, muss das Surrogat genau so aussehen wie das verpönte Original? Im Werbefernsehen sehe ich „veganes“ Gehacktes, das es auch der Form nach als „Griller“-Würstchen gibt, ausdrücklich aus Fleischersatz. Man könnte damit fleischlose Frikadellen fertigen, Buletten, neudeutsch Pättis, Gehacktes für den Hamburger, sagt man mir. Es muss, stelle ich mir vor, eigenartig schmecken, das Surrogat, aber das ist nicht mein Punkt. Ich hatte gestern Salat, der aussah wie Salat, und Gemüse, das aussah wie Gemüse. War lecker. Die surrogativen Fleischprodukte der Lügenwalder Mühle erscheinen mir typisch für eine bestimmte zeitgenössische Doppelmoral: Hamburger mit Rinderpätti wollen, aber keine toten Kühe. Warum dann nicht Käsebrötchen oder mit Marmelade? Fleischersatzfleisch ist von einer typischen Inkonsequenz. Eigentlich Halbmoral, nicht Doppel. Es gab in dem Restaurant meiner Wahl gestern übrigens zum Salat französischen Schafskäse und zum Gemüse ein australisches Rinderfilet, englisch gebraten, medium rare.

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Der MERKEL-NACHFOLGER Friedrich März ist wieder in eine Tabu-Falle gelaufen. Er schaut verdutzt drein und wirkt minderbegabt. Er hat, findet eine empörte Twittergemeinde, schwule Politiker in die Nähe von Kindesschänder gerückt; das gilt als nicht mehr zeitgemäß. To say the least. Bemerkenswert ist das eigentliche Zugeständnis von März: es gebe halt diverse Lebensentwürfe in einer liberalen Gesellschaft. Das hat den Ton der Sonderpädagogik, genauer des Lobes in der Sonderpädagogik. Das ist jener Diskurs, der schwere Beeinträchtigung scheinheilig als alternative Begabung euphemisiert. Homosexualität sei aber keine Krankheit, wird zurecht angemerkt. Auch sei es, sagen andere, kein willentlich gewählter Lebensstil, weshalb die ach so liberale Toleranz als Beleidigung empfunden werde. Und die vermeintliche Nähe zu Verbrechen wie Kindesmissbrauch diskreditiere jenen, der sie assoziiert. Dergestalt bewegt sich Friedrich März wie eine Flipperkugel zwischen den Reaktanzen seiner Feinde. In mir steigt eine Erinnerung auf an den selbsternannten Moped-Rocker aus Brilon, der nach der Erinnerung seiner Zeitgenossen eher ein unscheinbarer Messdiener war. März kann Merkel nicht.

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HERRENWITZ.

Welch ein spießiger Euphemismus für eine sexistische Zote. Aber das war nicht der Punkt. Überhaupt eine enge Sicht der Dinge in der Debatte um die Schmähung eines politischen Opfers durch den Täter. Es geht im Fall Lindner um politische Kultur, nicht um „gender“, wie einige, insbesondere weibliche Stimmen auf Twitter meinen. Das ist etwas kurz gesprungen. Allgemein gesagt: eine Diskriminierung ist nicht nur für den Diskriminierten falsch, sondern auch für den Diskriminierenden. Mangelnder Respekt spricht gegen den Respektlosen. Das ist das Argument. Das Tadeln des Opfers ehrt den Täter nicht, im Gegenteil: Die Schmähung ächtet den Schmähenden. Machtmissbrauch.

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LEBERWURST.

Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.

Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.

„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.

Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.

Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?