Logbuch

Korrektur durch Herrn Innacker: Marion Horn ist jetzt bei CNC, also Christoph Walther, nicht bei ihm. Ich bedaure den Irrtum und bitte um Nachsicht.

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CHATHAM HOUSE RULE.

Teilnehmer einer Runde unter der Chatham Haus Regel dürfen Gesprächsinhalte zwar als ihr Wissen zu erkennen geben, ohne aber die Quelle oder den Quellenkontext zu offenbaren. Auch: „unter Drei.“ Anzunehmen, das könnte in Internetforen wie CLUBHOUSE gelten, ist naiv. Als STREET DOG der PR sage ich zudem: Es gilt auch nicht gegenüber allen (!) Journalisten, jedenfalls dann nicht, wenn diese, unter dem ideologischen Vorbehalt der HALTUNG, die Informationen gegen ihre Gegner verwenden können. „Wirkliche Geheimnisse“, hat ein alter Boss mir mal gesagt, „erzähle ich nicht mal mir selbst.“

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CLUBHOUSE.

Das ist der neue heiße Scheiss! Über eine App laden sich die wirklich Wichtigen zu Gesprächsrunden. Bin gestern ausgestiegen als Herr Ramelow, der MP aus Thüringen, sich im Kopf und Kragen quatschte. Bleibe für heute beim Altbewährten, der SONNTAGSZEITUNG. Was der Sonntagsbraten für den Magen, ist die Sonntagszeitung fürs Gemüt. Da ist die FRANKFURTER, noch immer gut, aber unterschiedlich in den Ressorts (Geheimtipp: HANKs Kolumne). Da ist wieder interessant die WamS (neuer Chefredakteur, der, als noch bei der SZ, mal ein tolles Portrait über mich geschrieben hat; interessanter Typ). Stark verändert die BamS, einfach ein anderes Blatt als unter Marion Horn und Christian Lindner. Und weil mir das mit den zweieinhalb Blättern zu wenig Papier für einen langen Sonntag unter Ausgangssperre, da habe ich jetzt wieder die SUNDAY TIMES abonniert, zwar von der Vorwoche; es geht mir aber eh um die beiliegenden Magazine. Da fällt mir ein: Marion Horn soll doch jetzt bei der PR-Agentur des unglückseligen Herrn Innacker sein, früher WMP; ob das ein Glücksgriff war? Ich meine, zu Innacker zu gehen. Dessen Umgang beschäftigt die Gazetten. Christian Lindner (ex ChefR der Rheinzeitung) ist jetzt im Friesischen; das war klug, von den Friesen. Und Rainer Hank schreibt seine wunderbaren Stücke aus der Pension. Gossip. Getratsche. Wenn jemand jetzt noch wissen will, wie der Hund heißt und es um die Verdauung steht, und zwar gestammelt im O-Ton, der ist richtig bei CLUBHOUSE. Ich ertrage das Fremdschämen nicht, mein eigenes Schamgefühl über das Dummschwätzen anderer. Wie sie sich wichtig nehmen, den Finger heben, drangenommen werden, um sich zu räuspern und im Banalen verlieren. Oh Mann: Wer nicht klar denkt, redet verworren. Wusste schon Ludwig Wittgenstein, der Bruder des einarmigen Pianisten. Aber das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte.

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LEBERWURST.

Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.

Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.

„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.

Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.

Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?