Logbuch

VOR GOTT.

So soll unsere Verfassung gefasst sein, sprich das GRUNDGESETZ. Sagt mir ein geneigter Leser. Vor Gott? Also im Sinne seiner Stellvertreter auf Erden? Der Staat hat der Religion zu folgen? Das meint ja im ursprünglichen Sinne katholisch: Die wahre, also einzige, weil einzig wahre Lehre. Dies stehe so in der Verfassung, dem GRUNDGESETZ, sagt mir der geneigte Leser. Ach. Von Bad Hersfeld nach Weimar (A4 Fahrtrichtung Dresden, Höhe Eisenach-Ost) an der Wartburg vorbeifahrend höre ich Luthers laute Stimme: SOLA GRATIA, SOLA SCRIPTURA. Nur aus Gnade werden wir selig! Nur das Wort (das Wort Jesu, nicht das der Kirche) soll gelten! Da war Luther recht entschieden. Gegen den Papst wie gegen den Fürsten. Mit beiden lag er im Streit. Dem Staat, was des Staates ist; und dem Himmel, was des Himmels ist. Martin Luther bedürfte der Beobachtung durch den Verfassungsschutz, hätte mein geneigter Leser Recht. Mir imponiert, wie strikt Kirchen und Staat in Frankreich getrennt sind. Strikter als bei uns. Der Staat hat dort keine Religion, gar keine. Die Menschen jedwede. Das gefällt nur jenen nicht, die aus ihrer eigenen Rechtgläubigkeit Herrschaft über Andersgläubige ableiten wollen. Religion aber ist, um es glatt zu schneiden, eine Privatangelegenheit.

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WÜRZE IN DER KÜRZE.

Wenn man etwas radikal verdichten kann, dann spricht man von seinem CODE, genauer gesagt einem CULTURAL CODE. Das ist so etwas wie das innere Geheimnis einer Sache. Beispiel: Es gibt in den USA so viel Übergewichtige, weil dort das innere Motto gilt: „More is more.“ Die Attraktion der Hamburger XXL etwa besteht darin, dass die Dinger so überladen sind, dass sie niemand mehr essen kann, ohne eine Maulsperre zu kriegen und sich einzusauen. Restaurants werben damit, dass man für kleines Geld so viel Nahrung bekomme, wie man überhaupt nur verzehren könne („All you can eat for $ 9.99“). Ein Lob ist, dass man mehr bekommen hat, als man habe essen können. Der Kerngedanke ist MÄSTEN. Ich lese gerade ein altes Buch von einem Franzosen namens Clotaire Rapaille, der in den USA Karriere gemacht hat, weil er die kulturellen Archetypen zu entdecken wusste. Der Mann galt als Guru des Marketing. Ihm fiel auf, dass der Franzose nach einem guten Essen sein Lob dadurch ausdrückt, dass er sagt, dass es köstlich gewesen sei. Der Amerikaner schiebt den Teller zufrieden beiseite und sagt. „I‘m full.“ Die Amerikaner hätten für „food“ den Code „fuel“ (Treibstoff) und zum Essen die Vorstellung: „Filling up the tank.“ Ein zweiter Gedanke sei „safe sex“; einmal von Mutters Brust abgestillt würden sie das Archteyp beibehalten, dass „satisfaction“ über das Essen zu erreichen sei. Ich glaube, dieser tolle Franzose hat einfach bei SIGMUND FREUD geklaut; heißt dort „orale Phase“.

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FAST FOOD.

Wenn die GIER alles steuert. Kein „Triebaufschub“ (Freud) mehr. Ich will es sofort und ich will alles sofort, jedenfalls viel, sehr viel, am liebsten zu viel. Und so bekomme ich mein Mahl in einem EIMER. Ein Putzeimer voller „yummi-yummi“: Seelennahrung (soul food) für die ganz Gierigen. Zufällig bei KFC an der Autobahn, einem freundlichen Schnellrestaurant der Franchise-Systemgastronomie mit Geflügelfleisch, dessen Mutterkonzern YUM! heißt, mit einer wirklich freundlichen Bedienung. Was mach ich vor diesem Laden? Einfach deshalb, weil die ein DRIVE INN sind und ich Kaffee brauche und hier auch kriege. Blick auf die Speisekarte. Ich bin perplex: die Dareichungsform einer Mahlzeit ist ein „bucket“, ich erfahre, schon immer; der Eimer gehört zur Marke. Über tausend Gramm Geflügelteile in würziger Panade zu zweieinhalbtausend Kalorien in einem Eimer. Hab ich mir erspart. Der Kaffee war heiß und nicht schlecht. Die Marke kann ich vollständig ausgesprochen hier eigentlich nicht nennen, weil eine TV-Comedy das für meine Generation durch ein blödes Wortspiel vollständig ruiniert hat. Man weiß, was ich meine. 

PS: Bei dem Freud-Schüler Marcuse „repressive Entsublimierung“. Großes Wort für Eimer mit Hühnerflügeln in Würzpanade an Pommes und Coca.

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LEBERWURST.

Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.

Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.

„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.

Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.

Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?