Logbuch

ZUMINDEST NICHT SCHADEN.

Die Schrecken der Pest fördern Radikales. Und sei es nur die Lockdown-Illusion. ALLGEMEINE AUSGANGSSPERRE. Polizei soll das strenger kontrollieren. So geht Ethik nicht.

„Das Kind mit dem Bade ausschütten.“ So lautet eine plausible Warnung aus Zeiten, als der Nachwuchs noch in Waschzubern gereinigt wurde. Und nicht in der Gosse landen sollte. Sinnbild der fehlenden VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT. Der kluge Jurist erlaubt dem eingreifenden Staat immer nur das „mildeste Mittel“. So geht ethisches Handeln, wenn es um STAATLICHEN ZWANG geht. Stattdessen der rigorose Ruf nach der Polizei: MEHR KONTROLLE.

Überhaupt sind Ärzte vorsichtig mit moralischen Ansprüchen. NOLI NOCERE, das ist ihr Motto: „Zumindest nicht schaden!“ Das wäre ja schon was. Aber in den Konversationsrunden der Glotze, den Talkshows der notorischen Schwätzer, sitzen die Weltverbesserer der einfachen Mittel. Und die Trolle auf Twitter toben hinterher. Man spürt allenthalben die Sehnsucht nach der LEPRA-STATION.

Wie schwer ist es, MASS & MITTE zu finden, geht mir durch den Kopf, während Anne Will und Markus Lantz die Babies ins Abwasser wünschen. Leichtfertige, ja, billige Prätention der „chatting classes“. Ach, ich werde es echt leid, dieses Maulheldentum.

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DER DOM-SCHATZ.

Der schlechte Eindruck, den die katholische Kirche zu Köln beim Thema KINDESMISSBRAUCH hinterlässt, den hat sie sich was kosten lassen. Gut zwei Millionen € an Beraterhonoraren. Das sind Gutachten, derer zwei, und Presseanwälte und eine PR-Firma aus Leipzig, die die Krisenkommunikation verantwortet.

2, 8 Mio. €? Eine Stange Geld, wenn das stimmt. Aber der Klerus hätte es ja. Beziehungsweise kriegt es ja. Der Staat zieht die Kirchensteuer für ihn ein. Und die Kardinäle werden seit der Säkularisation eh vom ihm entlohnt, also von unseren Steuern, übrigens nicht so ganz schlecht.

Berater werden nach der Dauer der Beratungsleistungen bezahlt; sie haben sogenannte Stundensätze; so wie beim Mindestlohn, der bald 12€ sein soll. Die Leipziger PR-Agentur soll einen Satz von 460 € (netto) pro Stunde angesetzt haben, zitiert die BILD eine Unterlage des Bistums und es bei Woelki auf fast 1800 Beratungsstunden gebracht haben. Das nenne ich gründlich beraten!

Für mein Empfinden geht es um die Frage, ob die im Zölibat lebenden Diener Gottes so was wie ein Naturrecht auf sexuellen KINDESMISSBRAUCH haben oder nicht. Und ob eine solche Delinquenz, so sie rauskommt, auch noch der Justiz, also außerkirchlicher Bewertung, unterliegen soll oder nicht. Und ob nicht der Kardinal die Pflicht hat, die Kirche, also das Papsttum, vor solchem weltlichen Ansinnen zu schützen, er, der den Papst vertritt, der als Nachfolger Petri der Stellvertreter Christi ist, immerhin Gottes Sohn. Und da kommen die mit einem Staatsanwalt? Hmmm.

Aus katholischer Sicht ein komplexes Thema, über dessen Bild in der Öffentlichkeit man leicht schon mal 1800 Stunden lang beraten kann.

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BACK OFFICE.

Machtwechsel. Mit den neuen Feldherren rücken deren Griffelspitzer und Heckenschützen an. In allen Gebüschen raschelt es: Staatssekretäre kommen aus dem Unterholz und bringen ihre Entourage in die Ämter des neuen Regimes.

Bald kommen gewaltige Hilfstruppen der Grünen, Gelben und der Roten zu neuen Ehren und an die Tröge; die Schwarzen genießen absehbar die üppigen Pensionen, die sich jene Frischlinge erst noch in ein, zwei Legislaturperioden verdienen müssen. DER LANGE MARSCH durch die Institutionen, wie man nach dem Großen Vorsitzenden zu sagen pflegte.

Preußen lässt jetzt den anderen Teil der Republik an die Pulle. Der Mensch fängt bei einer B-Besoldung an; der Mensch beginnt aber endgültig bei einer Pension nach B. Ich nenne hier keine Zahlen, weil sonst wieder eine Kohorte in Sachsen ausflippt. Aber es ist schon auskömmlich.

Vater Staat als Mutter mit großer Brust. So wie die Wissenschaft eine WEISE MUTTER ist, ist die Mama der Beamten eine GROSSZÜGIGE. Übrigens auch für die faulen ihrer Kinder. Weshalb man ja zu Recht sagt, dass, wenn zur Verrentung anstehend, Beamte nicht pensioniert werden, sondern umgebettet.

Wir erhöhen gerade mal wieder die Zahl der Transferempfänger, aber anders als das der Paritätische Wohlfahrtsverband meint. Herr Hofreiter, der Toni, wird übrigens Nationaler Tierschutzbeauftragter im Range eines Staatsministers im Kanzleramt.

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LEBERWURST.

Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.

Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.

„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.

Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.

Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?