Logbuch
WASSER DES LEBENS.
Der Dichter Heiner Müller, der sich der DDR zurechnete, pflegte Zigarren zu rauchen und Whisky zu trinken. Als notorisch Depressiver beides übermäßig. Darüber wurde er immer lakonischer.
Nun halte ich ein mäßig lektoriertes Buch in den Händen, in dem im Titel des ihm gewidmeten Kapitels von „Whiskey“ die Rede ist. Das wäre die irische Variante. Heiner Müller trank aber das Original, den schottischen Whisky. Der Namen stammt von den klösterlichen Marketingexperten die AQUA VITAE (Wasser des Levens) so ins Gälische übersetzten. Müller: Whisky, weil der nach seiner Jugend schmecke. Hat er mir mal so erzählt.
In Schottland wird die Keimung der Gerste durch ein Darren mittels Torffeuer unterbrochen; das nennt der Eingeborene „peaty“, was dabei an Raucharoma entsteht. Peat ist Torf. In Sachsen, wo Heiner Müller aufwuchs, wurde mit Briketts aus Braunkohle in Einzelöfen geheizt; die Luft zeugte davon. Beides der gleichen Stoff, mit unterschiedlichem Grad der Romantisierung.
Ob man das literarische Schaffen von „Max Messer“ (so sein Pseudonym) für wesentlich hält, ist eine Frage des Standpunkts. Ich stimmte mit ihm jedenfalls in der Beurteilung vom irischen Whiskey überein. Eignet sich hervorragend zum Abbeizen alter Möbel.
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ZEITZEUGEN, ZUFÄLLIGE.
Weil Bert Brecht bei den Theaterproben nicht von seinen Zigarren lassen konnte, hatte das Ministerium für Kultur eine Sondererlaubnis erteilt und einen Feuerwehrmann gestellt, der mit einem Wasssereimer bewaffnet stets hinter Brecht stand. Die Proben waren endlos.
Den hätte ich gerne interviewt, was er von dem Meister hielt.
Als der französische Philosoph Jean Paul Satre 1953 den frisch emitierten deutschen Denker Martin Heidegger besucht, waren beide an Grippe erkrankt. Die Übersetzerin, eine Gespielin der Muse Satres, berichtet, die Herren hätten sich ausschließlich über ihre Gebrechen unterhalten.
Die hätte ich gerne interviewt, was sie von den Granden hielt.
Plan zu einer Literaturgeschichte gemäß zufälliger Zeugen, nach Berichten der Randfiguren.
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VORSÄTZE, GUTE.
Silvester nimmt man sich was vor, für das Neue Jahr. Aber heimlich. Wer darüber plaudert, hat die Übung schon versaut. Allein das fällt schwer genug.
Sie kann alles, die Klasse der Plauderer; nur schweigen, das kann sie nicht. Nicht mal über Privates. Früher war Pornografie die Zurschaustellung von tertiären, sekundären und schließlich auch primären Geschlechtsmerkmalen; heute die Zwangsinformation über seelische Zustände.
Gemessen an dem Trivialen aus Privatem ist ein nackter Arsch geradezu vom philosophischem Gehalt. Die Einbeziehung vom Kindern erscheint mir besonders problematisch. Es mag Gründe geben; ich würde sie eher vermeiden wollen.
Woher kommt der Drang, im nächsten Jahr ein besserer Mensch sein zu wollen? Sigmund Freud hat es als Kampf von Trieb und Tabu gesehen; er glaubte an drei Mächte in uns: das Es, das Über-Ich und das Ich, als Persönlichkeit zwischen Sünde und Soll. Tjo, im nächsten Jahr also mehr SOLL und weniger SÜNDE? Ich weiß nicht so recht.
In dem faktischen Hausarrest der Seuchenpolitik ist ohnehin wenig geblieben, vom dem was Bacchus und Dionysos so trieben. Wo der Mediterrane Sünde hatte, da hat der Preuße ja eh die PFLICHT. Du musst Dein Leben ändern. Ein besserer Mensch werden. Machen wir also einen kleinen Katalog der neuen Pflichten. Keine Pointe.
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LEBERWURST.
Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.
Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.
„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.
Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.
Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?