Logbuch

SOCKENPUPPEN.

Oft weiß man nicht, mit wem man es zu tun hat in der Welt der lustigen Spitznamen. Demagogisches bei Twitter und Co. Man rät mir zur Abstinenz. Ich sollte lieber nichts sagen, wenn ich einen 8 Zylinder Diesel führe, diesen Bentley-Motor also.

Aus der Welt des Kindergeburtstages: Man amüsiert die Meute, indem man sich einen alten Socken über die Hand zieht und der Puppe Leben einhaucht, indem man mit ihr spricht und sie brav antwortet. Die Kids grinsen verlegen bis höflich. Könner bewegen dann nicht nur mittels Fingerspiel das Puppenmaul, sondern üben sich auch noch als Bauchredner. Tolle Vorstellung.

Im Netz werden als Sockenpuppe solche fiktiven Identitäten benannt, die unter einem „nickname“ als verdeckte Akteure für Stimmung sorgen. In der Hohensteiner Puppenkiste waren das noch Marionetten, deren Fäden man übersehen sollte; heute sind es spaßige Spitznamen, die reden wollen, ohne sich als Personen zu offenbaren. Anonyme Beeinflusser.

Das sind nicht nur spätentwickelnde Pubertanten aus dem Schwäbischen, die noch im Doppelbett ihres Kinderzimmers hausen, Pumuckelbilder an der Wand, aber schon ein iPhone haben, an dem sie nächtelang daddeln. Man kann professionelle Sockenpuppen anziehen wie der Honig die Bienen, indem man bestimmte Reizwörter äußert. Ich warne vor Kriminellem oder Rechtsradikalem oder den Sockenpuppen in Geheimdiensten. Infektionsgefahr. Das kann sehr schnell infam werden.

Aber der Spaß ist immer garantiert, wenn man etwas gegen Tesla sagt. Herr Musk scheint da ganze Heerscharen von Freunden der Batterie zu beschäftigen. Der Ton wird allerdings auch hier sehr schnell sehr rüde. Und man weiß nie, ob man nicht bei einer Sockenpuppe gelandet ist. Heute etwa lese ich unter dem Namen des Elon, dass, ich zitiere, der amtierende amerikanische Präsident nur eine fleischgewordene Sockenpuppe sei, Zitatende. Das ist der Ton von dessen Amtsvorgänger. Damit möchte man nichts zu tun haben.

Ich sagte es schon, bitte nichts zu Rechtspopulisten, Kriminellen, Schlapphüten oder Batterieautos. Ich bin selbst schon eines gefahren, auf dem Golfplatz. War nett gewesen. Aber Golfen ist ehrlich gesagt nun gar nicht mein Ding.

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DIE KRAFT DER ARGUMENTE.

Alle Seuchen sind immer begleitet worden vom Aberglauben. Querdenken ist das Naturrecht der Idioten. Übel wurde es, wenn sie MACHT bekamen und die Aussätzigen ausgesetzt wurden. Die Lebra-Station blieb dann ULTIMA RATIO.

Selten höre ich bei Bundestagsdebatten zu; gestern habe ich es getan. Ich wurde Zeuge einer großen Stunde des Parlaments. In gesitteter Form wurden Ansichten geäußert und Argumente ausgetauscht. So soll eine parlamentarische Demokratie sein. Respekt.

Und die Regierung, jedenfalls der Kanzler, hält sich zurück. Auch das scheint mir nicht dumm, solange die Abgeordneten um Meinungen ringen. Ein besonders gute Figur als Fraktion machte die FDP, die sich unentschieden zeigt. Von dem klugen MARCO BUSCHMANN bis zu dem windigen WOLFGANG KUBICKI. Ich fange an, den liberalen Laden wieder ernstzunehmen. Das war sehr lange anders.

Ich lausche dem Parlament als frisch Geboosterter, der sein IMPFRECHT vollständig in Anspruch genommen hat. Und ich wünsche keine Belehrungen von den Idioten; mir reicht es schon, dass ich weiß, wie wenig die Fachleute wirklich wissen. Wir sind am Ende in Gottes Hand. Als GENESENER habe ich in der Debatte ohnehin die größten Rechte: Ich habe um die Gesundheit der Meinen gebangt; damit ist alles gesagt.

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BODYSHAMING.

Über die Widrigkeiten der Natur seines Nächsten macht man keine Witze. Auch die Bevorzugungen seitens Mutter Natur gehören nicht benannt, jedenfalls nicht bei Frauen aus der Perspektive lüsterner Männeraugen. Aber darf man dem Volk seine Lust am Witzereißen gänzlich untersagen? Darf man sagen, dass der amtierende Kanzler eher nicht hochgewachsen ist? Manche meinen: NEIN.

Diskussion mit einem eher minderbegabten Kollegen darüber, ob man bei Figuren des öffentlichen Lebens (absolute Personen der Zeitgeschichte; so nennt sich das im Äußerungsrecht wohl) etwas zu deren körperlicher Erscheinung sagen darf. Oder, ob das „bodyshaming“ ist, also unterlassen werden sollte. Im konkreten Fall: wenn im Bundeskanzleramt (BK) ein Arzt als Leiter des BK und oberster Corona-Koordinator in Person eine massive Übergewichtigkeit zur Schau trägt, darf man dazu etwas sagen? Ewa in dem Sinne, dass jemand, der seinen eigenen Körper nicht im Griff hat, nicht über die Körper der ganzen Nation entscheiden kann, ohne sich Fragen zu seiner Adipositas anzuhören. War also das Attribut in dem Diktum „der dicke Braun“ eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte oder musste er sich das sagen lassen? Gute Frage.

August, der Starke und Karl, der Große waren namenstechnisch glücklicher dran als Karl, der Kahle und Pippin, der Kleine; eh klar. Ob man den ordensgeschmückten Hermann Göring fett nennen durfte („Links Lametta, rechts Lametta, und der Bauch wird immer fetter“) ist eine historische Frage. Auch Iwan, der Schreckliche hätte sich einen netteren Namen gewünscht, vermute ich. Aktuell: Karl Lauterbach verfolgt einen Inszenierungscode, der dem Narrativ „Heilung durch Askese“ folgt; er erzählt bereitwillig, dass er sich salzfrei und von Tofu (ein Erbsenquark) ernährt. Darf ich jetzt, wie beim Karl, dem Großen, von Karl, dem Dünnen reden? Und warum hat man ihm die regelmäßige Entfettung des Haupthaares untersagt? Eine weitere Frage. Der duscht doch absichtlich nicht, oder?

Wenn Menschen äußerliche Merkmale haben, die sie sich nicht durch ihr Verhalten willentlich erworben haben, sondern zu denen die Natur oder widrige Umstände sie gezwungen haben, so hat das nicht Gegenstand von Spott zu sein. GLOSSIERUNGSVERBOT. Eh klar. Eine Frage des Respektes. Insbesondere Kinder sind vor solchem Hohn zu schützen. Persönlichkeitsrecht schränkt Meinungsfreiheit ein, zu Recht. Aber Staatsorgane? Historische Figuren? Die da oben? Boris Johnson, der eine Nation mit striktem Hausarrest belegt, um selbst die Puppen im Büro tanzen zu lassen? I beg your pardon.

 

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LEBERWURST.

Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.

Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.

„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.

Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.

Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?