Logbuch

POPULISMUS.

Mich erreicht der persönliche Vorwurf des Populismus; moralisierend. Darauf nicht auch persönlich einzusteigen, gelingt mir leider nicht. Man sollte es aber begrifflich versuchen. Was darf SATIRE?

Die Freischärler der Feder beteiligen sich nicht an PROPAGANDA. Also an Machtausübung, die ihre Ziele und Hintermänner verbirgt, um Volkeswillen gegen dessen Interessen zu missbrauchen. Aktuell betrifft das vor allem den Rechtspopulismus, der eine liberale Demokratie zum Feindbild hat. Ich kenne mich in der NEUEN RECHTEN aber ideologisch nicht so gut aus.

Wer es in älteren politischen Kategorien mag: im Rechtspopulismus formulieren sich PRÄFASCHISMUS oder PROTOFASCHISMUS, was auch immer man für den plausibleren Begriff hält. Die historisch eher linksgesinnte Satire kommt aus einem anderen Lager; sie verfolgt vor allem aber andere Absichten. Sie will der AUFKLÄRUNG dienen, also dazu anregen, dass das Publikum den Mut entwickelt, sich seines Verstandes ohne die Anleitung durch Autoritäten, sprich selbstständig zu bedienen. Mit welchem Ergebnis auch immer. Öffentlicher Gebrauch der Vernunft im Sinne Kants.

Es stimmt schon, das Links-Rechts-Schema hat die Plausibilität verloren, die es mal hatte. Das mag an den (historischen) Zeiten liegen oder am Lebensalter, sprich Wissen und Erfahrung. Jedenfalls fällt es für mich nicht mehr mit moralischen Welten zusammen. Der Konstruktion, dass das Gute vorübergehend mal das Böse sein muss, damit wir dann alle im Endzustand des ewigen Glücks landen, begegne ich mit tiefer Skepsis. To say the least.

Natürlich darf SATIRE nicht alles. Vor allem darf sie sich nicht REPLIK verbieten. Schade eigentlich.

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WAHRHEIT. DIE HALBE.

Gestern traf ich meinen Leser. Sein Lob spornt mich an. So ist das mit den Aphoristikern. Sie füllen Sudelbücher, sind aber eigentlich eitel. Böse Federn, die es gut meinen. Mit sich selbst.

Auf einer Feier einer wirklichen Qualitätszeitung erwähnt die Edelfeder des Blattes, die ich seit Jahrzehnten schätze, beiläufig, dass er die Eintragungen im Logbuch lese, was mich mit Stolz erfüllt. Ein Paradox, weil der Aphoristiker eigentlich als bösartig gelten will. Der Urvater dieses Gewerbes, ein gewisser Lichtenberg, hat die Sammlung seiner kleinen Stücke SUDELBÜCHER genannt.

Von diesem Freischärler der Feder stammt der Hinweis, dass der Aphorismus nie mit der Wahrheit zusammenfalle. Es sei meist nur die halbe Wahrheit. „Oder anderthalb.“ So geht Journalismus, ein vorsätzlicher Verzicht auf die ganze Wahrheit. Was uns zur Leitfeder der Aufklärung führt, dem guten alten Kant. Von ihm stammt diese Hochachtung vor dem Leser. Er strafte Fürsten mit Verachtung, fühlte sich aber dem lesenden Publikum verantwortlich.

Kant unterscheidet den privaten Gebrauch der Vernunft von dem öffentlichen. Privat meint hier privatwirtschaftlich, ideologisch. Ein Pfarrer dürfe ruhig von der Kanzel predigen, was seine Kirche von ihm verlange, spottet er. Aber dem lesenden Publikum, dem schulde man einen öffentlichen Gebrauch der Vernunft. Damit liegt die Latte hoch.

Die journalistische Praxis hat es eine deutliche Nummer kleiner. Hier nennt man den aphoristischen Versuch GLOSSE. Der Ärger oder die Freude, den der Leser bei Glossen empfindet, entstammt meist dem willentlichen Unterschreiten dessen, was die Vernunft gebietet. Ganz selten mal dem Überschreiten. Ausgewogenheit aber, die ist kein publizistisches Prinzip. Weil sie langweilt, was nun gar nicht geht.

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MÄRWEG.

Die Mehrwegflasche, genannt Dicke Berta, ist unhygienisch; schlecht gespült und bewusst mit chemischen Zusatz versehen wird sie wiederbefüllt. Egal, was zwischendurch in ihr weilte, geht sie dutzendmal wieder an die Lippen.

Und jetzt wird das Schmuddelkind auch noch knapp. Die Brauereien klagen, die Glaspreise seien um 80% gestiegen. Bierflaschen werden knapp. Die Dicke Berta ist nicht nur energie-intensiv, sondern vor allem übergewichtig. Das versaut auf weiteren Transportwegen jede Ökobilanz. Die grünen Seelen müssen jetzt ganz stark sein! Bier trinkt man vernünftigerweise aus der Dose. Es grüßt von der Tanke der legendäre Joe Six-Pack, jetzt als Öko-Held.

Wählt man Weißblechdosen, so können sie nach Gebrauch nur minderwertig eine Nutzung erfahren, sofern sie überhaupt der Müllverbrennung entgehen. Wählt man aber Alu-Dosen, was hier empfohlen wird, so ist wirkliches Recycling möglich. Aus Alu wird wieder Alu, ein geschlossener Kreislauf ist möglich. Alu kann das. Vor dreißig Jahren habe ich mir mit Journalisten in Schweden ein solches KREISLAUF-System angesehen. Klappte perfekt, weil die Dosen hoch bepfandet wurden. Es geht, wenn man politisch will.

Das ökologische Profil einer Verpackung entscheidet sich nicht am Werkstoff, sondern am Recycling. Und der politischen Konsequenz. Der Werkstoff muss so hochwertig sein, dass er ihn erlaubt, den KREISLAUF. Gegen die schlanke Jungfrau aus Alu hat die Dicke Berta aus Glas keine Chance. Das darf hier aber nicht stehen, weil „body shaming“ verpönt ist. So überlebt die Mär vom Mehrweg. Trotzdem gilt: Bier nur aus der Büx!

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LEBERWURST.

Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.

Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.

„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.

Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.

Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?