Logbuch
DIE LILIENMANN.
Als Stammkunde eines Blumenladens genieße ich eine besondere Anredeform, die getrost als Sondersprache (Idiolekt) gelten könnte; es tut sich aber Kritik auf, ob ich als Deutschdeutscher diese Dialoge mit einer Vietdeutschen so wiedergeben darf. Versuch, einer Sprachverwirrung entgegenzuwirken.
Die Inhaberin meines kleinen Blumenladens in der U-Bahn Berlins kam Ende der Achtziger Jahre als Vertragsarbeiterin aus Vietnam in die damalige DDR und arbeitete in einer Schuhfabrik als Näherin. Die Umstände waren anders, als man es von einem Arbeiter- und Bauernparadies hätte erwarten können. Nach der Wende stand sie mit Mann und kleiner Tochter auf der Straße und floh in die Selbstständigkeit des Blumenhandels. Hier schien die Schwelle der Erstinvestionen niedrig. Sie ist sehr fleißig und lebt mit der exzessiven Selbstausbeutung vieler Familienbetriebe, zumal von Migranten. Ihre Tochter hat inzwischen Abitur und Studium absolviert und ist als Journalistin tätig. Respekt, in allen Punkten.
Nun zu unserem Spiel. Ich erwerbe bei ihr, wenn ich in der großen Stadt bin, wöchentlich einen Strauß Lilien, und zwar zum ausgewiesenen Preis. Sie begrüßt mich freundlich mit DIE LILIENMANN und spricht von sich in der dritten Person als DIE BLUMEFRAU. Wir haben Freude aneinander, was in dieser Stadt eine Ausnahme ist, weil die Eingeborenen eher einem schnoddrigen Ton ironischer Beleidigung pflegen. Dass es Vietdeutsche als Begriff überhaupt gibt, wusste ich vorher nicht; auch das Deutschdeutsche ist relativ, mein Urgroßvater migrierte aus Ostpreußen (heute Russland) an die Ruhr, für Berliner bin ich (man spricht das mit leichtem Ekel aus) ein Westdeutscher. Wir alle sind Ausländer, fast überall.
Jetzt die Frage, ob man den Idiolekt unserer Gespräche wortwörtlich wiedergeben darf. Oder liegt in dem Imitieren von Dialekt und Soziolekt eine Diskriminierung? Ich meine: Schwäbisch in Kreuzberg oder Türkisch in Moabit oder Denglisch in der Start-up-Bude, äfft man das nach? Sagt man als Westdeutscher „Dit iss Bahlin?“ Ich könnte auch umgekehrt fragen: Warum darf das nur die BVG? Lehrsatz: Mundart darf; hat schon Luther befunden, der die neuhochdeutsche Schriftsprache dadurch geprägt hat.
Schlussbemerkung der Inhaberin des Blumenladens, sicherheitshalber paraphrasiert: Es mögen sich bitte die raushalten, die nur zu Muttertag oder zum Valentinstag bei ihr auftauchen, dann allenfalls Hartgeld ausgeben und deren Blumenschmuck zuhause aus zwei Plastikrosen besteht, die sie auf dem Rummel geschossen haben. Davon könne kein Mensch leben. Recht hat sie, sagt hiermit und amtlich auch die Lililenmann.
Logbuch
DAS HINTERHAUS.
So nannte Anne Frank ihr Tagebuch aus dem Versteck, als die Nazis das besetzten Amsterdam von der jüdischen Bevölkerung „säubern“ wollten; was den Schergen leider weitgehend gelang. Auch Anne Frank wurde umgebracht.
Noch im März 1945 starb sie, wenige Wochen vor der Befreiung, im KZ in Bergen-Belsen. Ihr Tagebuch von 1942 bis 1944 erschien 1947 in Holländisch erstmals. Ein Dokument, wie sich die Seele eines heranwachsenden Kindes gegen die Barbarei stemmt. Es folgt ein schwierige Publikationsgeschichte mit Versuchen auch der Holocaust-Leugnung. Heute besuchen jedes Jahr eine Million Besucher in Amsterdam das Hinterhaus, ein Museum zu ihrem Gedenken. Gut so, vielleicht etwas zu touristisch gehalten.
Das Hinterhaus ist ein Kristallisationspunkt der Geschichte. Anlass für eine amerikanische Autorin jetzt eine „cold case investigation“ im Stile der „true crime novels“ zu veröffentlichen, die der Frage nachgeht, wer das Versteck damals an die Nazi-Polizei verraten haben könnte. Beim Sicherheitsdienst SD hatte Leutnant Julius Dettmann vom Referat IV B4 einen Tipp zum Versteck erhalten und schickte Unteroffizier Karl Josef Silberbauer los, der dort am 4. August 1944 fündig wurde. Wer aber war der Verräter bei dem „true crime“ ?
Mir behagt diese Verwurstung von Geschichte (Historie) zum Krimi-Stoff (Histörchen) nicht. In meiner Familie wiegt der Ernst dieser Zeiten nach. Tanten, die als Nonnen ein Waisenhaus in Holland leiteten, versteckten damals jüdische Kinder vor den Nazis, indem sie ihnen neue Identitäten gaben. Die Familie hatte mit einigen der so Überlebenden noch lange nach dem Krieg Kontakt; die Mutter von drei der versteckten Kinder überlebte zudem das KZ. Wären sie dabei erwischt worden, die tapferen Nonnen aus Deutschland, hätte es kurzen Prozess gegeben. Es ging gut; die versteckten Kinder überlebten. Das Thema hat eine gewisse Schwere.
Das verwurstet man nicht zum Krimistoff. Und selbst, wenn man nun den Verräter ermittelt hätte … Wir wollen hinter den Herren Silberbauer und Dettmann (siehe oben) bitte nicht all die Herren hinauf bis zu Hitler und Eichmann vergessen. Und jene Nachbarn, die hätten helfen können, aber weggeschaut haben. Ich lese in einer fabelhaften amerikanischen Rezension, die Frage, wo eigentlich das holländische Königshaus zu der Zeit war. Und wie die restliche Welt mit den jüdischen Flüchtlingen umgegangen ist. Gute Fragen, aber bitte nicht als larmoyanten Tatortstoff.
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MAVERICK.
Im Wilden Westen hieß der Gaul ohne Brandzeichen Maverick. Ein Ehrentitel für Ungebundene. Ein Selbstbildnis, das gefällt. Im Radio summt gerade jemand „I’m a lone lonesome rider“ und ich überlege, wie es wohl ist, wenn man durch die Wüste reitet auf einem Pferd ohne Namen („a horse with no name“). Der beste Western war eindeutig „Johny Guitar oder Wenn Frauen hassen“ mit der berühmten Lobpreisung des Kaffees. Ich zünde mir eine Camel plain an, steige in die Stiefel und ziehe mir den Stetson ins Gesicht. High Noon. Cowboy-Phantasien: Django.
Ich habe zu unterschiedlichen Zeiten in meinem Leben insgesamt zwei Parteien, zwei Gewerkschaften, einem Automobilclub, einer Kirche, den Pfadfindern, Schalke, Rotary und einer Organisation, über die ich nicht sprechen kann, angehört. Zu unterschiedlichen Zeiten und aus ganz unterschiedlichen Gründen. Fast alle habe ich wieder verlassen. Jetzt bin ich ein bindungsloses Subjekt. Fühlt sich nicht so schlecht an. Dass mit dem ADAC werde ich noch nachholen. Dann bin ich sie wirklich alle los.
Es gibt ein Lebensalter, in dem das YOU NEVER WALK ALLONE wie eine Drohung klingt. Ich erinnere mich gut an den jugendlichen Stolz des Pfadfinders, Kluft zu tragen, die Uniformierung als Aufwertung zu erleben. Heute wähle ich Kleidung eher aus dem gegenteiligen Prinzip. Ich trage keine Abzeichen mehr. Jedenfalls keine der Partei oder von Ähnlichem. Aber, wenn ich ehrlich bin, ist da doch ein gewisser Phantomschmerz. Wovon könnte ich FAN werden? Welchem VEREIN möchte ich zugehören? Oder einer entlegenen RELIGION folgen? Oder einem GEHEIMBUND beitreten? Meinem Leben einen höheren Sinn geben. Eine historische Mission erfüllen.
Allen diesen LOGEN ist gemein, dass sie unter obskuren bis banalen Narrationen eine vulgäre Vereinsmeierei verbergen, wenn sie nicht abseitigen Zwecken dienen, also schlicht Organisierte Kriminalität oder Hochverrat sind. Das ist mir dann doch zu vordergründig. Da könnte ich auch Influenzer auf LinkedIn werden und mich üben in Eigenlob bis an die Grenze des Peinlichen; was sage ich, bis weit darüber hinaus. Twitter-Guru. Ikon bei Instagram. Professor des Jahres. PR-Preisträger. Alles Abstiege in einem bodenlosen Wettbewerb. Würdeverlust.
Logbuch
LEBERWURST.
Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.
Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.
„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.
Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.
Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?