Logbuch
DIE IKEA-ILLUSION.
Wer sich in der Politik Sonderrechte erkämpfen will, muss als Held gelten, der vor Bösem schützt. Über die Erfindung des FEINDES als Selbsterschaffung von Freundschaften.
Ich erfuhr gestern Unterrichtung über die FRIESISCHE FREIHEIT durch einen Eingeborenen in einem Städtchen des hohen Nordens. Die als Ostfriesen sprichwörtlichen Küstenbewohner haben schon vor über tausend Jahren erreicht, dass sie als „reichsunmittelbar“ oder „reichsfrei“ galten. Sie mussten nicht in den Krieg. Ich staune.
Die selbstbewussten Landwirte im Friesischen akzeptierten keine Herren über sich, außer den Kaiser selbst, aber diesen eigentlich auch nicht, da sie von der Teilnahme an dessen Feldzügen freigestellt waren. Strittig ist nur, ob die das Privileg Karl dem Großen oder Karl dem Dicken abgerungen haben. Es gab im Friesischen Frieden keine regionalen Feudalherren, die ansonsten dem Volk auf der Tasche lagen. Und der Kaiser kriegte keine Soldaten. Ein Vorbild der Freiheit?
Begründet wurde das mit der Deichpflicht (Nordsee ist Mordsee). Na gut. Vor allem aber mit der Abwehr der Wikinger. Lange war Skandinavien der Ursprung eines räuberischen Volkes, das küstennahe Piraterie betrieb. Die Vorfahren der Schweden besetzten fremde Küsten, raubten und brandschatzten, vor allem schwängerten sie auf Teufel komm raus, um sich dann wieder zu verpissen. Daher die blonden Italiener.
Vor den Wikingern sollte der freie Friese sich und den Kontinent schützen, da konnte er schlecht mit dem Kaiser nach Jerusalem ziehen oder feudale Pachtherren füttern. So das Stammesnarrativ der Friesen. Clever. Vor allem sieht man aber, dass unsere germanische Vorliebe für das Land von Pipi Langstrumpf, das Bullerbü-Syndrom, historisch noch sehr frisch sein muss.
Nach der IKEA-ILLUSION wohnen im Norden ja die besseren Menschen. Während des Dreißigjährigen Krieges waren sie aber so beliebt wie heute die Russen. Dass auch die friesische Freiheit nicht ewig hielt und zu einer Häuptlingsherrschaft verkam, das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte.
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ANALOGIEN.
Die Antiken hielten den Menschen für ein Tier. Die Aufklärer für eine Uhr. Und die Postmoderne für einen Computer. Was werden unsere Enkel als Vergleich wählen?
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MULTI KULTI.
Was mein Butterbrot mich gestern lehrte. Während in Sachsen für Deutschtum demonstriert wurde, verspeiste ich im Westerwald ein Pastrami-Sandwich. Das ist ein Exzess an Vielvölkerei. Und sehr lecker.
Im Aldi erwarb ich Pastrami, ein Brotbelag, der sich als Kochschinken vom irischen Rind ausweist, den ein Metzger aus dem Westerwald fertigt und bei Aldi Süd als wohlfeile Feinkost untergebracht hat. Es ist geräuchert und gut gewürzt. Die Weitgereisten unter uns kennen es aus New York vom Deli des Herrn Katz. Pastrami American Style.
Rumänische Juden sollen den Belag im 19. Jahrhundert in die Neue Welt gebracht haben. Andere Quellen sprechen von einem litauischen Metzger, wiederum andere von Galizien, der heutigen Ukraine. Da es zweifelsfrei kein Schwein war, sondern Rinderbrust oder Tafelspitz, erschien es den Juden koscher und den Moslems halal; beiden eine Leibspeise. New York als Schmelztiegel der emigrierten Völker, die dem Hunger der Heimat entflohen sich im Deli eine Roggenstulle leisten.
Wie vieles in der Kochkunst kommt die Raffinesse aus der Not des Konservierens; Fleisch sollte sich halten. Die türkischen Reiter sollen es unter den Sattel gelegt haben. Das sagt man auch von den Tartaren. In Amerika freilich wollte das jüdische Wort von der Pastrami gegen die italienische Angeberei mit der Wurst namens Salami anstinken. Ein italienisches oder ungarisches Fleischprodukt, in dem der Schweineschinken zur Ehre kam. Nicht koscher.
Aldi nennt die MULTI-KULTI-Produktreihe übrigens „GOURMET finest cusine“. Es fallen also nicht nur die ethnischen, religiösen und nationalen Schranken, sondern auch die sozialen. Vielvölkerei mit Sinn für Abgrenzung. Solches lernte ich gern von meinem Butterbrot.
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LEBERWURST.
Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.
Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.
„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.
Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.
Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?