Logbuch
NATIONALCHARAKTER.
Wer keine grandiose Geschichte hat, die seiner Ambition entspricht, der schafft sich einen Mythos. Wolfsblut, zum Beispiel. Episode zum sogenannten Gründungsmythos.
Das Sinnbild des stolzen Rom, der ewigen Stadt, ist die Kapitolinische Wölfin, eine Statue aus Bronze, die die Etrusker um 300 vor Christi Geburt gegossen haben. Die Pointe befindet sich unter dem Bauch des starken Tiers. An seinen prall gefüllten Zitzen laben sich zwei Säuglinge, Knaben von großer Bedeutung. Aufgezogen mit Wolfsmilch. Alle Achtung. Wolfsblut.
Romulus und Remus, so heißt man die Brüder, sind die Gründer Roms. Teufelskerle wie Kain und Abel im Alten Testament; Brudermord aus Jähzorn eingeschlossen. An diesem Mythos hat sich der Faschistenführer Mussolini begeistert. Das sollten seine Herrenmenschen sein. Bis heue ist die Stadt mit Nachbildungen der stillenden Wölfin überschwemmt. In meiner Facebook-Blase regt sich aber Widerspruch. Die Bronze stamme aus einer Kupferhütte, die erst tausend Jahre später in Betrieb gegangen sei. Und die Säuglinge stammten aus der Renaissance; man habe sie schlicht hinzugefügt.
Nun, die Skepsis ist berechtigt. Es handelt sich tatsächlich um eine Geschichtsklitterung, die viel über das Wesen von PR verrät. Die Gründungsväter waren eigentlich Bälger aus einer prekären Beziehung und sind auf dem Tiber ausgesetzt worden (siehe Moses), um dann von einer „lupa“ aufgezogen zu werden. Dieser Begriff belegte aber nicht nur das stattliche Tier, sondern auch die fragwürdigen Damen im ältesten Gewerbe. Lupanarium nannte der Römer das Bordell, eine frequente Institution in der Stadt der Badehäuser, die allerdings eher griechischen Knaben vorbehalten waren. Aber das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte.
Was machst Du als Findelkind und Hurensohn, wenn Dir Größeres vorschwebt? Du erschlägst Deinen Bruder und nimmst Dir einen PR-Berater.
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FLEET IN BEING.
Als junger Redenschreiber habe ich viel von einem agilen Chef gelernt, der seine Manuskripte akribisch durcharbeitete. Mit einem weichen Bleistift feilte er, zunächst grob, dann Entwurf für Entwurf feiner, schließlich, wir waren im zwanzigsten Durchgang, saß der Text. Selbst minimale Veränderungen bemerkte er sofort. „Kocks, wem hast Du das denn gegeben?“ Man konnte seine Texte nicht hinter seinem Rücken abstimmen, sprich entschärfen.
Eines Tages lese ich als Korrektur eine Einfügung, die mir nun gar nichts sagte: „fleet in being“. Es schien mir nicht mal korrektes Englisch zu sein. Ich missachtete es also. Prompt stand im Rücklauf FLEET IN BEING. Tjo, reden wir also über „Präsenzflotte“ als militärtaktische Maßnahmen im Seekrieg. Ein Konzept des ausgehenden 17. Jahrhunderts, das bis heute unter jenen gilt, die den Krieg vorbereiten, weil sie den Frieden wollen.
Der Gedanke ist: Eine starke Flotte wirkt auch dann auf den Gegner, wenn sie nur im Hafen liegt. Da der Feind auf ihr mögliches Auslaufen vorbereitet sein muss, bindet die Präsenzflotte ein mindestens ebenso großes Potential auf der anderen Seite. Ohne, dass ein Schuss fällt. Die Flotte wirkt einfach, weil sie das ist, ohne jedes Gefecht. Das ist ein guter Gedanke, wenn man über Waffengleichheit philosophieren will.
In der Öffentlichkeit, sprich beim Kampf um Aufmerksamkeit oder der Abwehr von Rufmord, gilt nur jener was, bei dem man mit kräftiger Gegenwehr rechnen muss. Mit wortgewaltigen Gegnern scherzt man nicht. Wie aber zeigt man im Meinungskrieg seine Waffen? Das wird durch bloßes Schweigen nicht gelingen. Die Schärfe des rhetorischen Schwertes beweist man spielerisch in Glossen. Zum Beispiel könnte man ein Logbuch führen. Nur mal so als Idee.
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STAATSSCHAUSPIELE.
Vor dem Übel der Propaganda schützt uns in deutschen Landen die freie Presse und eine lautere Regierung. Ist das so? Im Prinzip ja. Radio Eriwan.
In wirklicher Gefahr weiß man den Staat, wenn er einen Putsch zu fürchten hat. Der abgewählte amerikanische Präsident Donald Trump hat vor einem Jahr einen Staatsstreich anzuzetteln versucht; jetzt sind auch in Deutschland solche Verräter ausgehoben worden. Was dabei zutage tritt, ist wirklich böse. Die Innenministerin hatte einen „Kampf gegen Rechts“ versprochen und jetzt geliefert. Ein veritables Staatsschauspiel.
Das Presse-Echo zum tapferen Schlag gegen die Reichsbürger und QAnon-Anhänger ist sehr gut. Weil fast alle Redaktionen schon am Vorabend von der für anderntags um 06.15 Uhr geplanten Razzia wussten. Man war instruiert worden. Der allgemein geächtete Boulevardjournalist Julian Reichel sagt dazu, dass eine geheime Staatsschutzrazzia, von der alle Redaktionen vorab wüssten, lediglich eine PR-Aktion sei. Er meint das abwertend. Staatsschauspiel.
Da ist sie wieder, die Unterscheidung von Presse und PR, diesmal mit der besonderen Variante des Regierungs-PR. Begrifflich korrekt meint dies den Unterschied von Journalismus und Propaganda. Beides sind kommunikative Tätigkeiten innerhalb einer gemeinsamen gesellschaftlichen Praxis, die aber unterschiedlich bewertet sind. Journalismus gilt als Tugend, Teil der demokratischen Deliberation, gar als Vierte Gewalt, wohingegen Propaganda als interessengeleitet, wenn nicht als manipulativ abgewertet wird. Licht und Schatten als Aufklärung und deren Gegenteil.
Zu den Besonderheiten der Regierungspropaganda in der Bundesrepublik gehört, dass die entsprechende Behörde, das Bundespresseamt, sich nicht als PR begreift. Ich habe in der nächsten Woche einen Termin an der Uni Bonn, zu dem ein Honorarprofessor geladen hat, der mal Verleger war und sich als Anwalt einer realistischen Weltsicht um den Journalismus verdient macht. Es kommt noch eine wunderbare Journalistin, die mal Regierungssprecherin war, und ein klasse Journalist, der die Investigativen einer Tageszeitung leitet. Ein Journalist, eine Regierungssprecherin, lauter ehrbare Leute. Und ich.
Denn wer ist in der Runde das Schmuddelkind? Richtig. Meines Vaters Sohn. Nicht ganz zu Recht. Denn auch ich sitze als Bürger nur staunend im Parkett, während mit meinen Steuern Staatsschauspiele inszeniert werden. Mit Hilfe der Presse.
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LEBERWURST.
Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.
Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.
„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.
Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.
Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?