Logbuch

ONKEL DOKTOR.

England hat ein staatliches Gesundheitssystem, den National Health Service NHS, an dem das Land trotzig festhält, obwohl der NHS so gut oder schlecht funktioniert, wie alle Dinge, die man von einer Behörde regeln lässt. Jetzt will man die Handydaten nutzen, um Dauerpatienten zu einem besseren Therapieerfolg zu verhelfen. KI soll sie überwachen.

Das weckt in der deutschen Seele das Trauma „1984“ vor einem Überwachungsstaat. Lieber belüge ich doch einen ONKEL DOKTOR über meine angeblichen Lebensverhältnisse und schinde eine Krankschreibung als Kurzurlaub, als dass mich die Künstliche Intelligenz namens KI verrät, nur weil sie mein Handy überwachen kann. Oder?

Daran ist vieles falsch. Erstens beruht das ganze System ohnehin auf tolerierter Überwachung; das ist der Hebel der digitalen Ökonomie. Zweitens steht der GROSSE BRUDER in der Garage. Dein Auto überwacht all Deine Vitalfunktionen. Nicht nur die Anzahl der Schritte, alle. Was glaubst Du, woher der Müdigkeitssensor seine Informationen hat? Man kann heute ein Langzeit-EKG machen über den Druckkontakt der Pobacken im Sitz. Zusammen mit Pupillengröße und Blutzucker bleibt da nicht viel geheim. Nichts ist mehr diskret nach Kombination der Daten.

Die wesentliche Frage ist: Wem gehören diese Daten und wer nutzt sie wozu? Lasse ich als Bürger zu, dass die in Sekundenbruchteilen bei Elon Musk in Kalifornien sind, der damit angeblich „autonomes Fahren“ erkundet? Oder wäre es mir sympathischer, wenn der angebliche Medizinprofessor Karl Lauterbach damit regieren darf? Das gäbe dem Begriff der Daseinsvorsorge ja eine ganz neue Dimension.

Wie kommen wir als Bürger zu einer Teilhabe an dem Geschäft mit unseren Daten? Solange ich das nicht sehe, würde ich gerne weiter dem Weißkittel erzählen, dass ich regelmäßig Sport treibe, den Alkohol meide und mich gesund ernähre. Ohne dass mein Handy oder mein Auto sich hinter meinem Rücken meldet und ihm sagt: „Er flunkert schon wieder!“

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BULLEN.

Als Bewohner des Habitats Berlin ärgert mich die Verwahrlosung des öffentlichen Raums, die hier als Naturrecht der ganz notorischen Delinquenten behandelt wird. Drogenhändler, Beschaffungskriminelle, Milieufiguren, Subkulturarroganz finden im Alltagsleben mehr Duldung als auf dem Papier zulässig. Man fragt sich, ob man das ansprechen sollte, da es eben auch von Rechtspopulisten zum Thema gemacht wird.

In gehobener Sprache nennt man die vernachlässigungswürdige Übertretung einer Verbotsregel KAVALIERSDELIKT. Damit sind historisch nicht flirtende Junggesellen gemeint, die gegenüber Damen den Kavalier geben, sondern ADELIGE, für die wegen ihres Standes als Ritter bestimmte Strafvorschriften nicht galten, denen das gemeine Volk unterworfen war. Klassenjustiz.

Steuerbetrug wird so behandelt. Im Kleinen durch Fehlangaben in der Steuererklärung, etwa durch die Deklaration des Schlafgemaches für Gäste als „Arbeitszimmer“. Im Großen durch „CumEx“, bei dem man sich große Steuerbeträge erstatten ließ, von denen man wusste, dass man sie nie gezahlt hatte. Den Staat zu bescheißen, das gilt dann als Ritterrecht. Über solchen Betrug bei „taxpayers money“ regt sich hierzulande niemand auf. Weil Kavaliersdelikte.

Warum stört mich diese Nonchalance? Eigentlich gehöre ich einer Generation an, die mit dem Spruch „legal-illegal-scheiß-egal“ groß geworden ist. Eigentlich bewundere ich die mediterrane Lebensart, die fünf gerade sein lässt. Eigentlich war mir die Vorstellung eines „Polizeistaates“ immer zuwider. Eigentlich.

Rechtsstaatlichkeit ist eine soziale Frage. Die Reichen und die Mächtigen sind auf den Schutz des Staates nicht angewiesen; mit dem nötigen Geld findet man alternative Wege, wenn es nicht anders geht. Die Schwächeren als die Herren Ritter sind davor zu schützen, dass der Mensch des Menschen Wolf ist. Sozialer Frieden ist der Sinn der staatlichen Autorität. Darum Recht & Gesetz.

Was mich Berlin gelehrt hat? Ich respektiere Polizisten, die für kleines Geld ihre Haut zu Markte tragen, damit auch jene sicher leben, die keine dicke Hose haben.

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RHETORIK.

Die Redekunst hat bei den Unbeholfenen einen schlechten Ruf; man unterstellt ihr, ein unzulässiges Mittel zur Beeinflussung zu sein. Sie gilt als Raffinesse von Betrügern; man hält sie nicht für authentisch. Das mag sein. Die gefährlichste Rhetorik ist freilich jene, die sich selbst leugnet und als ungekünzelt daherkommt.

Jüngst hat mir sehr zu denken gegeben, wie rechtspopulistische Politiker in den USA bei öffentlichen Anhörungen Universitätspräsidentinnen vorführten. Die Spektabilitäten sollten auf eine rabiat gestellte Frage mit JA ODER NEIN antworten. Und verunglückten mit dem Satz „It depends“, was als moralischer Relativismus gelesen wurde.

Eine Falle, dünnes Eis, sehr dünnes. Reden wir also über BINARISMUS, das ist eine rigorose ALTERNATIVE, die keine dritte Variante duldet. Jede Relativierung wird als „Ausflüchte“ gewertet, als eine Feigheit vor der Wahrheit, als flexibler Normalismus. Sprich Charakterlosigkeit.

Das Lehrbuch schreibt für solche Fälle als Antwort vor: „You might well ask so, but I can‘t possibly comment, as I reject the underlying binary assumptions of your question.“ Zu gut deutsch: „Eine falsch gestellte Frage ist auch durch eine richtige Antwort nicht zu heilen.“ Aber das beendet ja keinen Streit, sondern eskaliert ihn.

Der alte Graf Lambsdorff selig hat im Bundestag mal eine Aufforderung mit JA ODER NEIN zu antworten, mit der Gegenfrage zurückgewiesen: „Stimmt es, dass Sie seit zwei Wochen ihre Frau nicht mehr schlagen? Antworten Sie bitte mit JA ODER NEIN!“ Gelächter, vermerkte das Protokoll.

„Ich teile nicht die Ihrer Frage zugrundeliegenden Annahmen!“ Im praktischen Leben kann diese Verweigerung vor der binären Falle schwierig werden, zumal in hitzigen Gefechten. Der Gegner hält ein Stöckchen hin und will, dass man springt. Wer springt, stürzt. Hier habe ich ein Rezept besonderer Art: SCHWEIGEN. Wie das englische Königshaus es in besseren Tagen gehalten hat: „Never comment, never complain.“

Man muss sich von dem Vorurteil befreien, dass wer schweigt, dadurch zustimmt (Qui tacet consentire videtur). Die Älteren unter uns erinnern sich an das Interview mit dem Boxer Norbert Grupe in der Sportschau vor einem halben Jahrhundert, noch immer legendär. Er lächelte und schwieg. Ein glatter K.O.-Sieg.

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LEBERWURST.

Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.

Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.

„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.

Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.

Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?