Logbuch
SITTENVERFALL.
Beim Einchecken in ein sogenanntes Lieblingshotel erwähnt die ältere Dame in der Schlange vor mir, dass sie das Haus seit der Eröffnung besuche. Ich erinnere mich, das war 1985. Damals hatte es mir ein Kollege empfohlen als den letzten Schrei. Von ihm erwähntes Detail: sogar Telefon auf dem WC.
Das Wandgerät auf der Toilette hatte ihn fasziniert. „Wie in New York!“ Man konnte sich nicht so recht ausmalen, wozu es dienen sollte. Das war im Zeitalter des Festnetzes. Auf den Straßen der Großstädte gab es Telefonzellen, auf dem Dorf eine (und den Pfarrer mit Tischgerät und Wählscheibe). Plakette in den Telefonzellen: „Fasse Dich kurz!“
Die Kids nutzen heutzutage zwei oder drei Onlinegeräte gleichzeitig. Was Businesstelefonierer ihrer Unwelt antun, spottet jeder Beschreibung. Beim Skypen mit Headset wird regelrecht gebrüllt. Jedes Thema eignet sich zur öffentlichen Aufführung. Man wünscht sich, nicht Zeuge sein zu müssen. Keine Pointe.
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UNTER DREI.
Journalisten leben von Indiskretionen. Sie loben sogenannte WHISTLEBLOWER, die sich selbst gefährden, weil sie ein Unheil ans Licht bringen wollen. Um Indiskretionen zu fördern, haben die Presseleute sich Regeln ausgedacht, die dem Informanten das Gefühl geben sollen, dass er vor Offenbarung geschützt ist. Eine davon ist zum Beispiel der Hinweis, dass „etwas unter drei“ sei. Das meint, dass weder die Information zitiert werden wird noch der Informant genannt. Es lohnt nicht die Tinte zu erläutern, was denn nun „unter eins“ oder „unter zwei“ bedeutet.
Wer es vornehmer will, als bei dem Abzählen von Eins bis Drei, der verweist auf die CHATHAM HOUSE RULE, die in London am Königlichen Institut für Internationale Angelegenheiten, das im Chatham House saß, in den zwanziger Jahren erfunden worden ist. Sie besagt im Kern: Man darf wissen (und in der Sache verwenden), was man hier erfährt, aber man darf auf keinen Fall die Quellenlage benennen, weder Ort, Zeit noch Teilnehmer.
Ich selbst habe gerne das Ritual gepflegt, dass man sich vor einem Gespräch darauf einigt, dass das Gespräch gar nicht stattgefunden hat. Folglich kann aus ihm auch nicht zitiert werden. Das ist zwar KONTRAFAKTISCH, aber nicht allzu kompliziert. Nun, halten sich also die Journalisten an diese Regel des NICHT-GESPRÄCHS? Wenn es Profis sind und man als Informant als Profi gilt, dann: ja, meist. Viele WHISTLEBLOWER, die sich darauf verlassen haben, sind tragisch geendet. Auch das sollte man wissen.
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AUSGEDRUCKT.
Seit vierhundert Jahren hat Oxford den Buchdruck. Jetzt nicht mehr; geht nach Indien. Es begann um 1458, kurz nach dem ersten Unterfangen von Johann Gensfleisch, genannt Gutenberg, in Mainz. Die ehrwürdigen Colleges der Universität Oxford erhielten das Recht, was immer ihnen in den Sinn kam zu drucken, endgültig per Dekret um 1586. Seit dem 17. Jahrhundert gab es in der jetzigen Form die „press“ oder „oxunipress“; zuletzt in der Nachbarstadt Kidlington, wenn man aus Oxford rausfährt, Richtung Woodstock. Wohlgemerkt, Woodstock in Oxfordshire („No sex please, we’re British.“)
Zwei meiner in England erschienen Bücher sind dort gedruckt worden. Man muss das ja heutzutage erklären: Wir haben dazu Bäume gefällt und aus dem Holz unter Zuhilfenahme von alten Lumpen und chemischer Bleiche Papier geschöpft, das in Form von Blättern zwischen zwei Decken fadengeheftet wurde und dann in speziellen Räumen stand, wo sich noch eine Unzahl anderer Baumleichen befanden, Bibliothek genannt. No open access.
Heute sitzt mein Lektor, der lautreines Deutsch spricht, in Mumbai, Indien. Die Jungs sind gut, richtig gut. Aber man muss auf sie aufpassen; sie sind englischer als die Engländer. Ich hatte eine Drucksache, in der es um 360 Grad (also das 60 mal 60 System) ging; also umschreibe ich das irgendwann mal im Fließtext mit „sexagesimus“ (Lateinisch für 60). Streicht er mir, weil das sein SPAM FILTER gesperrt hat. „We don’t do sex, Sir!“ Tja, war halt eine Kronkolonie zu Kiplings Zeiten.
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HALBWISSEN.
Ich lese im Wartezimmer des Berliner Kassenarztes ein selbst gefertigtes Schild, nach dem man dem Weißkittel bitte nicht mit den Diagnosen von Doktor Google kommen möge. Frechheiten gelten am Ort als Ausweis von Esprit, sprich Kultur. Das ist übergriffig, aber ich verstehe, was die Seele des Quacksalbers gekränkt hat. Es gibt eine gemeinsame Klage von Ärzten und Anwälten, die mit allzu schlauen Mandanten zu tun hat. Es wird von den indignierten Fachleuten das Internet gerügt, was natürlich zu vordergründig ist.
Der vorinformierte Patient ist eine Konstante der Medizingeschichte; so wie der rechtskundige Mandant schon manchem Rechtsgelehrten die Laune ruiniert hat. Woran erkennt man den Heroen des Halbwissens? Am gnadenlosen Gebrauch von Fachbegriffen, die er aufgeschnappt hat und nun zum Nachweis seiner Expertise allerorten daherplappert. Man lese dazu von Jean Baptiste Poquelin das wunderbare Werk um den „bourgeois gentilhomme“, eine politische Posse um eingebildete Bildung.
Um Rat fragen zu können, das bedarf einer Haltung der Demut vor der Expertise, die ausgerechnet dummen Menschen gänzlich fehlt. Und es bedarf einer konzentrierten Vorbereitung, das in wenigen Worten klarer Sprache sagen zu können, was der Gelehrte noch nicht wissen kann. Das ist Laienpflicht. Stattdessen plappert der Halbgebildete frei nach Apotheken-Umschau von Anamnese und chronischer Hypochondritis oder belügt seinen eigenen Anwalt, weil der dann besser den Richter anschmieren kann. Zusätzlich noch Phrasen aus der Gratis-Kanzlei der Rechtsschutzversicherung. Das geht, man glaube mir, häufig schief.
Zurück zu Poquelin. Die Handlung um den geltungssüchtigen Spießbürger, der für einen Adeligen edler Abkunft gehalten werden will, und deshalb um Konversation wie bei Hofe bemüht ist, die ist genau genommen nur Nebenhandlung. Eigentlich geht es um einen Wettbewerb der Eitelkeit zwischen den muslimischen Osmanen und dem katholischen Franzosen, wobei der Konflikt weniger den Religionen geschuldet ist als Herrschaftsansprüchen. Ein kreuzmodernes Thema aus dem 17. Jahrhundert.
Darin der ironische Leitsatz: „Einbildung ist auch eine Bildung.“ Wäre auch ein Schild wert, etwa für die Anwaltskanzlei. Aber Ironie ist eine Falle.